Bei Steuerklasse 4 gibt's die gleichen Abzüge wie in Klasse 1, bei
Steuerklasse 3 werden die Grundfreibeträge beider Ehegatten
berücksichtigt, was den Lohnsteuerabzug verringert.

Wenn ein Ehepartner keine Einkünfte hat (außer Minijob oder Bafög), kann der andere Ehepartner in Steuerklasse 3 gehen. Bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) oder Arbeitslohn auf Steuerklasse 5 kann das aber ganz schnell zu Nachzahlungen führen. (Bei solchen Einkünften immer mit ca. 10% Nachzahlung rechnen, die mit abzugsfähigen Kosten ausgeglichen werden müssen. Z.B. 6.000,-- € Elterngeld = 600,-- € Nachzahlung).

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Wenn Du in Deutschland wohnst (>183 Tage im Jahr), bist Du hier immer unbeschränkt steuerpflichtig.

Wenn Du im Ausland wohnst, aber in Deutschland Einkünfte erzielt, wird geguckt, wie hoch Deine ausländischen Einkünfte sind.

Bei unter 10% der Gesamteinkünfte und/oder < Grundfreibetrag (2016 = 8.652,-- €) bist Du (auf Antrag) auch unbeschränkt steuerpflichtig.

Wenn Du mehr hast, beschränkt.

Dann gibt's noch Sonderfälle (Zuzug, Wegzug etc.). Das führt aber zu weit.

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Das sind Weisungen, wie bestimmte Steuergesetze in der Praxis vom Finanzamt  anzuwenden sind. Viele Paragraphen sind relativ schwammig für die allgemeine Nutzung in realen Fällen.

Man kann also sagen, dass sie Ergänzungen und Erläuterungen zu den Gesetzen darstellen, damit diese auch für viele  spezielle und Sonderfälle angewendet werden können.

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Steuererklärung 2015 - Anlage N. Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit?

Hallo an alle

Nach stundenlanger Recherche konnte ich leider keine eindeutige Antwort auf die oben gestellte Frage finden. Es geht um die Anlage N der Steuererklärung.

Meine Situation:

Ich habe 2015 in Berlin gearbeitet und auch dort gelebt. Vom 01.04.2015 bis 01.08.2015 (also 4 Monate) wurde ich im Rahmen eines Trainee nach Frankfurt am Main angeordnet bzw. versetzt. Danach habe ich wieder in Berlin gearbeitet. Ich habe dort während dieser Zeit eine Wohnung bezogen, die vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Ich musste lediglich meine Verpflegungskosten (also Essen etc.) selbst tragen. Weiterhin hat mir der Arbeitgeber alle zwei Wochen eine Fahrt nach Berlin und zurück bezahlt.

  1. Da die Kosten für die Wohnung vom Arbeitgeber getragen wurden, kann ich diese auch nicht von der Steuer absetzen lassen. Das ist klar. Anders jedoch bei den Verpfelegungsmehraufwendungen. Diese kann ich für die Dauer von max. 3 Monaten mit 24€/Tag (bzw. 12 €/Tag) von der Steuer absetzen lassen. Jedoch ist mir nicht klar wo ich die Tage der Abwesenheit eintrage. Bei Auswärtstätigkeit (Zeilen 52-54) oder bei doppelter Haushaltsführung (Zeilen 81-82)...

  2. Dann stellt sich mir noch die Frage, ob ich auch die wöchentlichen Heimfahrten ansetzen darf (Zeile 74). Zwar wurden diese ebenfalls vom Arbeitgeber getragen, allerdings habe ich auf steuern.de folgendes Statement gelesen:

"In den Zeilen 74–77 tragen Sie die Kosten für eine Familienheimfahrt wöchentlich ein, soweit Sie diese tatsächlich durchgeführt haben. Wenn Sie nicht behindert sind, erhalten Sie, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer (Zeile 74). Diese Pauschale steht Ihnen auch zu, wenn Sie keine Kosten hatten (Ausnahme: Sammelbeförderung oder Firmenwagennutzung)..."

Demnach kann ich also die wöchentlichen Heimfahrten von der Steuer absetzen lassen, auch wenn diese vollständig vom Arbeitgeber bezahlt wurden! Dies erscheint mir jedoch als "zu schön um wahr zu sein". Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann diese Tatsache bestätigen.

Danke schon mal im Voraus fürs Bemühen

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Grundsätzlich wäre die Versetzung doppelte Haushaltsführung. Da sie aber befristet ist, kannst Du sie seit einiger Zeit als Reisekosten (Auswärtstätigkeit) angeben.

D.h. Du gibst alles in der Anlage Auswärtstätigkeit ein.

Alle Heimfahrten und Fahrten von der Wohnung in Berlin zur dortigen Dienststelle mit dem PKW werden mit 30ct pro gefahrenen Kilometer angegeben (oder je einfache Entfernung x 60ct), bzw. bei öffentlichen Verkehrsmitteln mit den tatsächlichen Kosten.

Die ersten 3 Monate gibts Verpflegungsmehraufwendungen (An-/Abreisetage 12€, Ganze Tage 24€). Wenn der Arbeitgeber Verpflegung kostenpflichtig zur Verfügung stellt, die tatsächlichen Aufwendungen.

Bei den Fahrtkosten ziehst Du dann die Erstattungen des Arbeitgebers ab.

Wenn das Programm keine Eingabefelder für die Erstattungen hat, mach 'ne separate Anlage.

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Wenn Du auf Steuerklasse arbeitest (also kein Minijob), ist der Arbeitgeber verpflichtet Dir eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen, unabhängig von der Datenübermittlung ans Finanzamt. Wenn er Papier sparen will, kann er das auch z.B. per .pdf tun.

Du musst ja weiterhin die Lohndaten in die Einkommensteuererklärung eintragen (es gibt nicht immer 'ne Dezember-Gehaltsabrechnung mit Jahreswerten, und selbst wenn, werden die häufig noch korrigiert) und willst bestimmt auch schon vorab wissen, was bei der Steuer rauskommt.

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Die max. 6.000€ abziehbare Lohnkosten (1.200€ ist die max. steuerliche Auswirkung) der Handwerker gelten für den Haushalt. Wenn Wohnungen zusammengelegt/verbunden werden und Ihr nicht 2 separate Haushalte führt, wird halt eine große Wohnung draus.

Ich kenne ein Rentnerpaar, das 2 Wohnungen in einem Haus hat. Dazwischen liegt aber der Hausflur. Die können dann doppelt absahnen.

Kleiner Extra-Tipp: Wenn Ihr nicht verheiratet seid, aber in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, müsst Ihr den Betrag nicht 50:50 verteilen. Falls einer von beiden keine Einkünfte hat oder eh seine kompletten Steuern wieder bekommt, kann der/die andere die vollen Handwerkerkosten bei sich angeben.

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Grundsätzlich ja, wenn man das Wachstum von der Ausbeute der Ressourcen weglenkt (Stichwort Recycling, erneuerbare Energien usw.).

Die Produktivität muss zudem an das Wachstum angekoppelt werden, damit keine Spekulationsblasen entstehen (die ja wieder auf Ressourcenausbeute setzen). Es muss Rohstoffkreisläufe geben. Die Arbeit insgesamt muss besser verteilt (30h-Woche oder weniger, Rente mit 60) und stärker in den Dienstleistungssektor (durch höhere Löhne für Dienstleister) umgelagert werden.

Das eigtl. Wachstum sollte sich also immer weniger im industriellen Output messen lassen, sondern in der Zufriedenheit der Menschen. Und die absolute Zufriedenheit wird es nie geben. Wenn also das Streben danach nie endet, endet auch nicht das Wachstum.

Theoretisch! ;)

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Steuererklärungen kannst Du 4 Jahre rückwirkend machen (also 2012-2015). Wenn Du eine Pflichtveranlagung bist (z.B. mit Arbeitslosengeld, Mieteinkünften, falschen Eintragungen in der "Steuerkarte" usw.) auch weiter zurück.

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Identität

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Herrschaft des Feuers

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Wenn Du lange nicht masturbiert hast, nimmt das Sperma die Farbe des Urins an. Eine Grünfärbung kann harmlos durch Spargel oder nicht ganz so harmlos durch eine Infektion entstehen (Pseudomonas aeruginosa).

Wenn Du also keinen Spargel gegessen hast, aber zackig zum Arzt!

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Kapitalerträge haben einen Freibetrag von 801,-- €. Darüber hinaus erhöht das Dein zu versteuerndes Einkommen und wird mit Deinem regulären Steuersatz versteuert, ist allerdings bei 25% gedeckelt.

Mieteinkünfte haben keinen Freibetrag, erhöhen das z.v.Einkommen und werden mit dem regulären Steuersatz versteuert ohne Deckelung.

Wenn eine Bank oder Sparkasse Kapitalertragsteuer (25%) pauschal abzieht, hast Du keinen Freistellungsauftrag gestellt. Gib die Erträge dann bei der Einkommensteuererklärung an (mit einer von der Sparkasse ausgestellten Steuerbescheinigung). So kriegst Du die zuviel abgezogene Steuer zurück.

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Du kannst die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten angeben.

Bei den tatsächlichen Kosten werden Sprit, Kfz-Steuer, Kasko, Reparaturen, Reinigungskosten und 'ne Abschreibung für das Jahr zusammengefasst.

Dann ermittelt man die Jahresfahrleistung (mit z.B. 2 Reparaturrechnungen. Da steht immer der Kilometerstand drauf.) und setzt sie ins Verhältnis mit den Fahrten zur Arbeit. So werden die beruflich bedingten Kosten ermittelt.

Wenn der PKW aber nicht gerade 50.000€+ gekostet hat und 10l verbraucht, oder 'ne Sonderabschreibung angegeben werden kann, sind die 30ct meist günstiger.

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Die Filme von Leni Riefenstahl. In der Nazizeit hat se allerdings eher Dokus gedreht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leni_Riefenstahl#Filmografie

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Deutschland ist eine Exportnation und der Euro extrem unterbewertet, so dass selbst bei höheren Importen die Exporte mindestens gleichziehen oder der Exportüberschuß mit TTIP sogar noch höher ausfallen wird.

Die Binnenwirtschaft wird sicherlich darunter leiden und vor allem die Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards. Da wir uns aber ständig auf unsere Exportstärke einen runterholen, wird diese Kröte halt mitgeschluckt.

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Das Böse (Phantasm)

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