So, jetzt habe ich mal selbst Google bemüht.

Meine Frage beantwortet sich in § 586 Vertragstypische Pflichten im Landpachtvertrag im BGB.

Nachzulesen bei www.gesetze-im-internet.de

LG

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Nein er wirds vergessen!

Wasserpistolen sind ein effektives Erziehungsmittel. Damit habe ich meinem Dackel-,Schäferhundmix auch das Dauergebelle abgewöhnt

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An wen wenden bei Fragen zur PKV bei Student?

Ich habe einige spezifische Fragen zur gesetzlichen Lage bei privat Krankenversicherten Studenten (über die Eltern/Beamtenkind). An wen/welche Organisation/welches Ministerium kann ich mich am besten wenden?

Mein spezifisches Anliegen: Ich bin Student und momentan in einem Minijob, den ich auch fast immer komplett ausfülle (also 450€). Ich würde gerne ab dem 3. Semester, welches in 2 Monaten beginnt, auch an der Hochschule einen kleinen Job übernehmen, der mir 90-180€ im Monat einbringen würde.

Ich würde nie die 20h/Woche Regelung verletzten (höchstens in den Semesterferien, was ja gestattet sein sollte). Allerdings würde ich dann ja bis zu 630€ verdienen. Mir ist durchaus bewusst, dass man, wenn man „normal“ familienversichert ist und mehr als 450€ verdient aus der familienversicherung rausfliegt.

Nun ist die erste Frage ob dies für mich auch gilt, da ich ja von der Versicherungspflicht befreit bin und in einer PKV bin?

Sowohl die Beihilfe als auch die private Krankenversicherung haben mir zugesichert, dass sich, solange ich nicht die Werkstudentenregelung breche (was ich ja nicht tue) und „mein Arbeitgeber mich nicht pflichtversichert“ alles so bleibt wie gehabt.

Also die zweite Frage: Mein Arbeitgeber, die Hochschule, sollte mich nicht pflichtversichern, das tut sie bei anderen Studenten ja auch nicht und es sollte keinen Unterschied machen ob ich bereits einen Job habe oder nicht oder?

Am wichtigsten wäre es mir herauszufinden, wen ich in dieser Frage um Rat beten kann.

Vielen Dank schonmal

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Hallo,

Habe ich Dich richtig verstanden, dass Du den Job im 3. Semester zusätzlich zum schon bestehenden beginnen möchtest?

Dann beachte folgende Info:

Wie der Na­me schon sagt, liegt die Ver­dienst­gren­ze bei ei­nem re­gel­mä­ßi­gen Mo­nats­lohn von 450 € – das ent­spricht ei­nem Jah­res­ver­dienst von 5.400 € (Stand 2018). Mo­na­te mit Mehr­ar­beit kön­nen – so­fern sich dies in ei­nem über­schau­ba­ren Rah­men be­wegt – durch Zeit­räu­me mit ge­rin­ge­rem Ge­halt aus­ge­gli­chen wer­den. Maß­geb­lich ist, dass die Jah­res­ver­dienst­gren­ze nicht über­schrit­ten wird. Bei ei­ner nicht ganz­jäh­ri­gen Tä­tig­keit wird an­tei­lig ge­rech­net.

Die re­gel­mä­ßi­ge Ver­dienst­gren­ze fin­det auch An­wen­dung, wenn zwei 450-Eu­ro-Jobs oder mehr als Stu­dent aus­ge­übt wer­den. Das Ein­kom­men aus den Tä­tig­kei­ten wird in die­sem Fall ein­fach ad­diert und darf zu­sam­men­ge­rech­net den Ma­xi­mal­ver­dienst nicht über­stei­gen.

Ei­ne Aus­nah­me gibt es al­ler­dings: Ein kurz­fris­ti­ger Mi­ni­job kann zu­sätz­lich zu ge­ring­fü­gi­gen Mi­ni­jobs für max. 70 Ta­ge über­nom­men wer­den (Stand 2018). Auch wenn ein Jah­res­ver­dienst von 5.400 € über­schrit­ten wird, sind bei­de Tä­tig­kei­ten steu­er- und so­zi­al­ver­si­che­rungs­frei.

(Quelle: https://www.jobruf.de/studium_ratgeber/arbeiten_als_student/minijob/450_euro.html)

Dort sind noch weitere für Dich hilfreiche Informationen rund um den Studentenjob.

Das Wich­tigs­te zum ge­ring­fü­gi­gen Mi­ni­job im Über­blick:
  • Durch­schnitt­li­cher Ver­dienst 450 €/Mo­nat; max 5.400 €/Jahr (Stand 2018)
  • Ein 450-Eu­ro-Job ist als Stu­dent steu­er­frei
  • Kei­ne Ab­ga­ben für Kran­ken-, Pfle­ge- und Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung
  • Stu­den­ten sind über ge­ring­fü­gi­ge Mi­ni­jobs un­fall­ver­si­chert
  • Be­frei­ung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht mög­lich
  • Kei­nen Ein­fluss auf Bafög und Kin­der­geld

(dito)

LG

LG

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Hallo,

rein theoretisch kannst Du das. Allerdings gehe ich davon aus, dass irgendeine Stelle mal den angemessenen Unterhalt berechnet hat. Solltest Du die Vollstreckung zurückziehen, sind bspw dem Gerichtsvollzieher schon Kosten entstanden, die er sich dann nicht vom Schuldner, sondern vom Auftraggeber begleichen läßt.

Ich halte das nicht für sonderlich klug.

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Ich gehe davon aus, dass er lediglich nur ein wenig plaudern wollte und nicht genügend deutsch beherrscht, um dieses auf deutsch zu tun und so jemanden der wahrscheinlich arabisch spricht gesucht hat. Es gibt halt auch viele Muslime, die sich auf arabisch ein wenig unterhalten können.

Ich hoffe, dass es Euch gelingt mit ein wenig mehr Vertrauen in Eure Mitmenschen durch das Leben zu gehen.

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Hallo,

nach deutschem Recht ist der Familienstand nicht ausschlaggebend in puncto zusammenziehen.

Islamisch gesehen kannst Du nach der islamischen Eheschließung zusammenziehen, da Ihr vor Allah jetzt ein Ehepaar seid.

Möge Allah Eure Verbindung segnen und schützen.

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Hallo,

du musst das natürlich bei Deiner Versicherung angeben, dass das Gebäude derzeit unbewohnt ist und das Gebäude mit geeignetem Maßnahmen vor Einbrecheren schützen. Der Versicherer wird sich das Risiko natürlich in der Prämie vergüten lassen. Werkzeuge werden dem Hausrat zugerechnet.

Du solltest den Makler Deines Vertrauens dazu aufsuchen, damit er Dir das dafür optimale Produkt anbietet.

Viel Erfolg

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Also ich habe das bei meinem Pferd so gemacht, dass ich die Übungen erst im Stand gemacht habe, damit sich mein Pferd daran gewöhnt, dass ich an ihr herumturne.

An der Longe ging sie sicher. Das musste ich also nicht trainieren. Dann musst Du Dir einen Helfer suchen, der dein Pferd longiert und dann kannst Du die Übungen am laufenden Pferd machen, damit sie sich daran gewöhnt.

So hat das zumindest bei meinem Hottie geklappt.

Viel Spaß und Erfolg Euch beiden.

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Islamrechtlich ist es generell verboten. Außerehelicher Verkehr generell. Bei ehelichem Verkehr ist der Analverkehr verboten.

Ich denke christlich wird es auch untersagt sein, da dort der Geschlechtsverkehr der Fortpflanzung dient und das ja bekanntlich auf dem Wege nicht möglich ist.

Bei anderen strengen Religionsgemeinschaften weiß ich leider nicht, wie das gehandhabt wird.

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Hallo,

du brauchst keine Versicherung, sondern einen guten Anwalt.

Dieser kann für Dich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen.

Du füllst den Antrag aus und das Gericht prüft, ob Du gar keine Kosten tragen musst oder die Kosten in Raten zahlen musst. Dieses ist von Deinen Einkünften, Deinen Schulden und Deinem Vermögen abhängig.

Viel Erfolg und LG

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Hallo,

das ist Dominanzverhalten. Sie versucht der Boss im Rudel zu sein.

Du solltest das freundlich, aber konsequent unterbinden. Sie scheint ja derzeit in der Hundepubertät zu sein. Da probieren sie ihre Grenzen aus.

Ich wünsche Euch beiden einen schöne gemeinsame Zeit

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Hallo,

hast Du eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Ich würde das bei denen melden. Dann kannst Du Deinem Bekannten sagen, dass dort eine Schadenmeldung aufgenommen wird. Er kann das Foto und den Arztbericht dort einschicken.

Dann kann Dein Versicherer auch klären, ob es sich tatsächlich um einen Biss Deines Hundes handelt und im Zweifel den Schaden abwehren. Das bedeutet, dass Sie Deinem Bekannten informieren, wenn seine Geschichte nicht glaubwürdig ist, dass er keine Leistung fordern kann.

Viel Erfolg und ich würde den Kontakt überdenken. Bei solchen Freunden braucht man keine Feinde mehr.....

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Nein, da hat dir jemand Unsinn erzählt.

Die Telefonverträge sind immer unter Vorbehalt. Darum liest man die Verträge auch noch einmal vor und schneidet dieses Gespräch, wenn Du zugestimmt hast, mit. Zusätzlich bekommst Du das ganze auch noch einmal schriftlich, damit es rechtsgültig ist. Und eine Widerrufsbelehrung darf auch nicht fehlen.

Ergo funktioniert das nicht mit einem ja am Anfang.

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Da du als Schlagwort u.a. Islam angeben hast, gehe ich mal davon aus, dass Du aus religiösen Gründen kein Alkohol verbrauchst. Die chemische Zusammensetzung ist anders als Alkohol. Wenn Du es vom Namen abhängig machst dürftest Du ja auch keine Weintrauben.

Und im Quran steht , dass Du das Berauschende nicht konsumieren sollst.

Nach dem Kriterium würde ich sagen, Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen inschallah.

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