damalige Mitbewohnerin möchhte mir meinen Tv nicht zurück geben. Darf sie das?

Also um es genau zu erklären. Ich hatte eine Notunterkunft gesucht und eine damalige Freundin meinte, da sie noch ein Zimmer frei hatte, könne ich bei ihr einziehen. Ich hatte also mein ganzes hab und gut von meiner alten Wohnung in die "WG" gebracht. Sie hatte zuvor 150€ Miete in Bar zahlen müssen Hatte aber weder jemals einen Mietvertrag unterschrieben noch Quittungen für die gezahlte Miete erhalten.

Als ich einzug meinte die Vermieterin das die Miete nun 300€ kosten würde, was aber nicht der Fall sein dürfte weil wenn die vorherige miete unter dem Mietspiegel der Stadt liegt darf man glaube ich die Miete nur um 25% erhöhen. (Habe mich etwas schlau gemacht weil es viel Streit deshalb gab) Das ich auch einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen habe kann ich nicht bestätigen.

Nach 2 Wochen bin ich eigentlich sowieso wieder so gut wie ausgezogen. Ein paar Dinge unter anderem mein komplett neuer Fernseher hatte ich dort aber noch für ca. 2 Monate liegen.

Nun meint die damalige Freundin sie behält den TV als Pfand (Wert ca. 1500€), weil sie die Miete von 2 Monaten für mich mit gezahlt hat (600€ insgesamt geteilt durch uns beide). Dafür hat sie aber auch nie eine Quittung bekommen.

Ich werde diese 300€ aber nicht zahlen, da abgemacht war ich lasse meine Sachen noch für eine Weile in dieser Wohnung und die 150€ Miete mehr definitiv nicht gerechtfertigt sind.

Darf sie das? Was kann ich nun dagegen machen das ich den Fernseher wieder bekomme? Ist das mit der Miete überhaupt legal oder liege ich falsch?

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Nein darf sie natürlich nicht behalten.
Hast du Belege dafür, dass der Fernseher dir gehört? Kaufvertrag?

dann direkt über einen Anwalt.
Am besten direkt ein gerichtliches Mahnschreiben anfordern und dann wird sie dir den Fernseher wieder geben. Bin ich mir ziemlich sicher.

Kein normales Mahnschreiben. Gerichtliches.

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Mit aufs Revier. Eltern informieren. Anzeige aufnehmen.

Wenn der Tatverdächtige älter als 14 ist kann er in u Haft kommen.

wenn jemand jünger als 14 Jahre ist, dann ist das Kind oder der Jugendliche strafunmündig.
Dann kann es sein, dass Jugendämter informiert werden.

Aber die Frage zur Schuldbarkeit und den Folgen entscheidet eig das Gericht.

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Illegales Straßenrennen gegen dich selbst vielleicht

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Ja ....Traurig was da gerade passiert

Klar. Find ich extrem schlimm. Wenn man sich so vorstellt langsam über Tage hinweg zu sterben.
gibt ja mehrere Filme wo sowas passiert (nicht unbedingt mit einem Uboot aber trotzdem).

Wahrscheinlich nehmen die gerade im Moment, wenn sie das nicht schon haben Videos für ihre Familien auf, damit die wenn das uboot gefunden wird wenigstens irgendwas haben.

dann die permanente Hoffnung gefunden zu werden.

das muss ganz schlimm sein.

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Ja denke schon.

bzw fie zeigt ja auch das Problem auf, dass manche Leute sich Gedanken bzw sorgen darüber machen von Maschinen ersetzt zu werden. Weil die Richtung Rente rennen könnte das auch bedeuten, dass er dadurch vorzeitig entlassen und in Rente geschickt wird.

Rente ist sowieso kritisch

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Eher Nein

Ach was.

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Also aus Erfahrung weiß ich, (ich Männlich 22), dass BJ für Frauen angenehmer ist wenn man rasiert ist.

Aber finde ist auch logisch. Ich mein… stell dir mal vor du willst Sie 😝 und ja ne ist nicht so feierlich dann.

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Ich denke es geht immer eher darum wie intensiv man etwas sieht. So lange man keine extremen Ansichten auf etwas hat, sagen die wenigsten was.

Als ,,Spinner“ abgetan wurden ja quasi eher die Menschen, die behauptet hatten, dass in der Impfung Nano Chips seien die dann ins Gehirn wandern und dann regierungsmeinung einpflanzen würden 💀

das andere extrem war natürlich auch etwas speziell unterwegs.

es geht immer darum, meiner Meinung nach, die goldene Mitte zu finden.

Bei den Themen wie krieg usw auch

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Hab wegen mobbing, wie würdet ihr mein Arbeitszeugnis bewerten?

Hallo,

hab wegen Mobbing der Mitarbeiter gekündigt, mein Abteilungsleiter wollte nicht das ich geh und hat mir eingeredet das ich mir das Mobbing nur einbilde, hab dann einen Aufhebungsvertrag mit der Firma vereinbart. Welche Note hätte das Zeugnis?

Herr **** besitzt ein breites, detailliertes und akutelles Fachwissen und wandte die vorhandenen Instrumente und Techniken jederzeit in der Praxis wirksam an.

Dank seines sehr guten konzeptionellen Denkvermögens und seiner überdurchschnittlichen Kreativität entwickelte er stets innovative Ideen und Lösungen. Zudem war Herr **** auch in Stresssituationen ausnahmslos leistungsfähig und handelte kompetent. Seine Arbeitsweise war jederzeit von Sorgfalt, Präzision und Konzentration geprägt. Er identifizierte sich mit seiner Aufgabe und zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft. Seine Arbeitsqualität übertraf weit die Anforderungen, die an qualifizierte Mitarbeiter gestellt werden können.

Herr *** hat dem Unternehmen in seinem Verantwortungsbereich gute Dienste erwiesen. Mit seinen guten Leistungen und Erfolgen waren wir stets voll zufrieden.

Sein Auftreten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen genügte unseren Ansprüchen in jeder Hinsicht.

Das Arbeitsverhältnis endet am 15.01.2021 im beiderseitigen Einvernehmen.

Wir bedanken uns für die guten Leistungen Leistungen und wünschen Herrn *** für seinen weiteren Berufsweg alles gute und weiterhin Erfolg. Wir bedauern sein Ausscheiden.

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Liest sich alles super.

außer eventuell: Sein Auftreten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen genügte unseren Ansprüchen in jeder Hinsicht.

hier das ,,genügte“.

und:Seine Arbeitsweise war jederzeit von Sorgfalt, Präzision und Konzentration geprägt.

das könnte eventuell bedeuten, dass du teilweise etwas langsam gewesen sein könntest.

sonst perfekt

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