Wenn in deinem Ausbildungsvertrag keine Nachtschichten vereinbart wurden und du jetzt dennoch dazu aufgefordert wirst, kann das problematisch sein. Der Vertrag ist eine bindende Vereinbarung, und Änderungen an den Arbeitszeiten, insbesondere solche wie Nachtschichten, bedürfen einer klaren vertraglichen Grundlage. Hier sind Schritte, die du in dieser Situation unternehmen kannst:
1. Vertrag prüfenÜberprüfe deinen Ausbildungsvertrag genau. Wenn darin ausdrücklich geregelt ist, dass du keine Nachtschichten leisten musst, ist das bindend. Falls Arbeitszeiten nicht detailliert festgelegt sind, aber der Beruf in der Regel keine Nachtschichten beinhaltet, kann dies als stillschweigende Annahme gesehen werden, dass Nachtschichten nicht Teil der Ausbildung sind.
2. Gespräch mit dem Ausbilder oder VorgesetztenVereinbare ein Gespräch mit deinem Ausbilder oder der zuständigen Person und kläre die Situation. Frage nach den Gründen für die Änderung und erkläre, dass Nachtschichten in deinem Vertrag nicht vorgesehen waren. Manchmal ist es möglich, eine Lösung zu finden, wie z. B. eine Anpassung der Aufgaben oder Arbeitszeiten.
3. Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einschaltenWenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat oder eine JAV gibt, kannst du dich an sie wenden. Diese Gremien sind dafür da, die Interessen der Arbeitnehmer, inklusive Azubis, zu vertreten und können bei Konflikten unterstützen.
4. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK) ansprechenWenn dein Ausbildungsbetrieb zu einer Kammer gehört (z. B. IHK oder Handwerkskammer), kannst du dich auch dort beraten lassen. Die Kammern unterstützen Azubis bei Problemen während der Ausbildung und kennen die rechtlichen Grundlagen.
5. Vertragliche Änderung ablehnenOhne deine Zustimmung und Anpassung im Ausbildungsvertrag darf der Betrieb dich nicht einfach zu Nachtschichten verpflichten, wenn dies nicht Teil der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit ist. Du kannst also freundlich, aber bestimmt darauf bestehen, dass du zu diesen Schichten nicht verpflichtet bist.
6. Rechtliche Schritte prüfenFalls es keine Einigung gibt und der Arbeitgeber weiterhin auf Nachtschichten besteht, kannst du dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Kammer wenden. Sie können klären, ob die Forderung des Arbeitgebers rechtlich zulässig ist und ob du Nachtschichten ablehnen kannst.