Eine Verschwörung ist es sicherlich nicht, in Anbetracht der Tatsache, dass dort bereits alle möglichen Leute eingeladen waren - auch viele Medienvertreter und zum Beispiel auch Jürgen Trittin, der nicht gerade in dem Ruf steht, internationalen feudalistisch-kapitalistischen Elitezirkeln anzugehören. Die Treffen dauern drei Tage, man kann dort einen Impulsvortrag zu einem aktuellen Thema halten, und dann wird darüber diskutiert - formell beschlossen wird nichts.

Die Protokolle sind nicht geheim, aber recht uninteressant, weil sie nach den "Chatham House Rules" angefertigt werden und nichts enthalten, was man nicht auch woanders lesen könnte, bzw. nicht belastbare Einschätzungen, die man nicht teilen muss. Da die Teilnehmer als Einzelperson zu einem Privattreffen eingeladen werden, vertreten sie nicht die Organisation, also z.B. die Firma, der sie angehören, oder eine Regierung oder eine Zeitung. Dafür hätten sie auch keinen Auftrag und kein Mandat.

Aus diesem Grunde werden sie im Protokoll nicht namentlich und auch nicht wörtlich zitiert, damit man nicht fälschlicherweise die Organisation, der sie angehören, für eine Aussage verantwortlich macht, die eine rein private Einschätzung darstellt. Für Politiker hat dies den Vorteil, dass sie ihre dort getroffenen Aussagen nicht mit ihrer Regierung, ihrer Partei oder Fraktion abstimmen müssen. Dies hat den Vorteil, dass sie freier reden können, und den Nachteil, dass hinter ihren Aussagen keine Organisation steht, die es ermöglichen würde, eine geäußerte Position zu stützen oder zu hinterlegen.

Wenn also zum Beispiel ein Bankenvorstand eine Meinung zur Wirtschaftslage äußert und meint, Kredite müssten vorsichtiger vergeben werden, ist seine Meinung nicht notwendigerweise durch Analysen der vielen in der Bank tätigen Analysten gedeckt. Es bedeutet auch nicht, dass er bei seinen Vorstandskollegen eine Politik der vorsichtigen Kreditvergabe durchsetzen können wird. Er kann diese Meinung aber dennoch äußern, ohne dass dies gleich öffentlich wird und zu irgendwelchen Kursausschlägen an den Börsen führt.

Weil die Teilnehmer keinen Auftrag ihrer jeweiligen Organisation haben, können sie auch keine Beschlüsse fassen.

Für einige sind solche Treffen recht hilfreich, vor allem, weil sie einmal andere Entscheidungsträger "in echt, live und in Farbe" erleben und Kontakte knüpfen können. Andere sehen in der Einladung eine Aufwertung ihrer Person. Und einige werden sich über gutes Essen in edlem Ambiente freuen, das sie nicht bezahlen müssen. Nicht jeder, der dort eingeladen ist, geht aber auch hin. Einige werden sagen, sie hätten keine drei Tage Zeit, um solch eine Quasselveranstaltung zu besuchen. In anderen Fällen würde es wohl die Firma oder Regierung, der sie angehören, nicht sehr gern sehen, wenn einer ihrer Funktionsträger dort hingeht.

Es gibt - auch zum Beispiel berufsbezogen - sehr viele derartige Expertentreffen, die nach "Chatham House Rules" arbeiten und ähnlich ablaufen. Es gibt sie übrigens auch in halboffener Form, das heißt, jeder, der darum bittet und nicht völlig fehl am Platze wäre, erhält auch eine Einladung. Bei einigen dieser Treffen legt man auch Wert auf eine bunte Mischung an Teilnehmern, so dass auch zum Beispiel Studenten eingeladen werden.

Warum immer die "Bilderberger" so sehr Gegenstand von Verschwörungstheorien werden, ist nicht ganz klar.

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Es genügt ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff.

Ein Angriff ist eine Handlung eines anderen, die sich gegen Deine Rechtsgüter (Leib und Leben, persönliche Freiheit, Eigentum usw.) richtet.

Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er bereits begonnen und noch nicht geendet hat. Hat Dich z.B. jemand geschlagen, darfst Du nur Gewalt gegen den Angreifer anwenden, wenn er sonst ggfs. sofort (und nicht erst morgen) noch einmal zuschlägt.

Rechtswidrig ist der Angriff, wenn es keinen Rechtfertigungsgrund gibt (z.B.: jemand wehrt sich zulässigerweise gegen Dich, oder die Polizei wendet zulässigen Zwang an).

Zulässig ist nur das Verteidigungsmittel, das erforderlich ist, um zu einem sicheren Erfolg zu führen. Würde z.B. Wegschubsen sicher genügen, damit der Angriff endet, darf man nicht mit einem Messer zustechen.

Unverhältnismäßige Mittel dürfen - auch wenn sie zur Abwehr in diesem Sinne erforderlich sein sollten - nicht angewendet warden bei Unfug- und Bagatellabwehr (z.B. Klauen von Kirschen vom Baum), gegen Kinder, gegen erkennbar in ihrer Steuerung Reduzierte (Betrunkene, Geisteskranke), bei einem erkennbar irrenden Angreifer und nach einer Provokation durch Dich. Ansonsten gilt (in Deutschland) das sog. John-Wayne-Prinzip: Erlaubt ist, was erforderlich ist, unabhängig von der Verhältsnismäßigkeit ("Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen").

Auf die Nothilfe bin ich der Einfachheit halber nicht eingegangen, weil danach nicht gefragt war. Man darf aber unter grundsätzlich denselben Voraussetzungen und in den genannten Grenzen auch anderen helfen, die gegenwärtig rechtswidrig angegriffen werden.

Also zu Deinem Fall: Jemanden zu packen und nicht laufen zu lassen ist Nötigung, ab einer gewissen Dauer auch Freiheitsberaubung. Dies ist ein rechtswidriger Angriff, und man darf sich mit den erforderlichen Mitteln (nicht mehr!) dagegen wehren.

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