Rechtlich gesehen kannst du dich entweder außerhalb des Gebäudes bewegen oder im Gebäude aber dann in dem zugewiesenen Raum der Fluraufsicht.
Du kannst deinem Lehrer auch sagen das du dich in geschlossenen Räumen unwohl fühlst und gerne mal an die frische Luft willst. Das kann sie dir schlecht hin nicht verbieten. Dennoch ist der Grund, euch drinnen zu behalten, mehr als berechtigt