Das klingt mir stark nach gestrecktem shit. Oder nach extrem schlecht angebaut. All besten noch mit besprühten Blüten während des Anbaus. Gerade jetzt mit der Teillegalisierung rate ich dazu immer nur selbst angebautes am besten biologisch zu konsumieren. Man kennt die Genetik, den strain und die durchschnittlichen terpen und cannabinoide gehalte.

von allem anderen Finger weg lassen

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Alkoholfreies Bier enthält weniger Alkohol als ein Orangensaft

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Händler lehnt Rücktritt vom Kaufvertrag ab – ohne Begründung. Was tun?

Ich befinde mich derzeit in einem vertrackten Fall mit dem österreichischen Händler e-tec.at und hoffe auf eure Einschätzung und weitere Vorgehensweisen.

Ich habe am 30. Juni meine RTX 4080 Super wegen eines Defektes (BSOD und Leistungsverlust) im Rahmen der Gewährleistungfrist zur RMA an e-tec.at eingesendet.

Die Grafikkarte wurde anschließend laut e-tec an den Hersteller bzw. Servicepartner zur Überprüfung weitergeleitet.

Dieser Prozess hat ca 3 Wochen gedauert und habe die Grafikkarte letzte Woche Montag zurück bekommen - unverändert und nach wie vor defekt.

Der beigelegte Servicebericht sagt "Keine Fehler festgestellt".

Ich habe die Grafikkarte sofort mit hohen Erwartung, dass sie endlich wieder funktioniert, eingebaut und direkt Benchmark Tests mit Cinebench, 3DMark Stresstest durchgeführt und ein paar Spiele versucht zu spielen, leider bin ich dabei aber wieder auf die selben Fehler gestoßen.

Ich habe das dann sofort e-tec wissen lassen und um Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 6 Abs. 2 Z 1 VGG gefordert.

e-tec.at lehnt den Rücktritt ab:

Leider besteht hierbei kein Rückgaberecht, wir haben dies bereits mit der Geschäftsführung besprochen.
Wir haben nur die Möglichkeit, die Ware für eine weitere Abwicklung erneut einzusenden.

allerdings ohne jegliche rechtliche Begründung.

Stattdessen wird mir lediglich angeboten, die Karte erneut einzuschicken - wobei ich erneut die Kosten für das Einsenden tragen müsste.

Meine Frage, auf welcher Grundlage der Rücktritt verweigert wird, bleibt unbeantwortet.

Ich habe kein Geld für einen Anwalt.

(Österreich)

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Wie schon gesagt wurde hat der Händler die Möglichkeit 3x die Mängel zu beseitigen. Ist nach dem dritten Mal keine Besserung eingekehrt dann hat man Anspruch vom Kauf zurückzutreten.

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Gerade im Magen/Darmtrakt sind sogar sehr viele CB Rezeptoren. Deswegen wirkt Cannabis auch sehr gut bei Beschwerden in dem Bereich.

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Meinung des Tages: "Kiss-Cam"-Skandal bei Coldplay-Konzert - ist es gerechtfertigt, dass Astronomer-CEO Andy Byron und Kristin Cabot gekündigt wurden?

(Bild mit KI generiert)

„Kiss-Cam“ bringt Affäre ans Licht – Karrieren am Ende

Ein harmloser Konzertmoment bei Coldplay in Boston hatte weitreichende Konsequenzen: Die Kiss-Cam filmte CEO Andy Byron in inniger Umarmung mit Kristin Cabot, Personalchefin seiner Firma Astronomer – beide verheiratet, jedoch nicht miteinander. Ihr peinlich berührtes Verhalten auf der Leinwand sowie das darauffolgende virale Video sorgten für weltweite Aufmerksamkeit. Eine interne Untersuchung bei Astronomer folgte, in deren Ergebnis Byron seinen Posten als CEO verlor, Cabot trat ebenfalls zurück. Die öffentliche Enttarnung traf nicht nur ihre Karrieren, sondern auch ihr Privatleben – inklusive medialer Bloßstellung ihrer Familien. Chris Martin kommentierte den Vorfall erst scherzhaft, später mit einer augenzwinkernden Warnung an das Publikum.

Zwischen Datenschutz und öffentlichem Interesse – Eine rechtliche Einordnung

Nach deutschem Recht wäre die Veröffentlichung solcher Bilder ohne Einwilligung rechtswidrig – auch auf Konzerten gilt das „Recht am eigenen Bild“. Da Byron und Cabot sich deutlich abwendeten, liegt keine konkludente Zustimmung zur Aufnahme vor, und auch die Ausnahme für Großveranstaltungen greift nicht, da sie gezielt gezeigt wurden. Zwar finden sich häufig Einwilligungsklauseln in den AGB von Konzertveranstaltern, doch diese müssen transparent und zumutbar sein. Kritisch wird es, wenn Privatpersonen heimlich aufzeichnen und Inhalte ohne Zustimmung auf Plattformen wie TikTok hochladen – so geschehen in diesem Fall. Laut Jurist Dr. Lucas Brost handelt es sich dabei um einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre, der in Deutschland juristisch verfolgt werden könnte.

Wenn Bilder eskalieren – Vom Meme zum Reputationsverlust

Die Affärenbilder verbreiteten sich rasant – nicht nur in sozialen Medien, sondern auch in Memes und kommerziellen Kampagnen, etwa von Sixt. Trotz Verpixelung bleiben die Personen durch Kontextinformationen identifizierbar, was ihre Rechte verletzt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwer es ist, sich gegen virale Inhalte zu wehren – besonders wenn Persönlichkeitsrechte in den USA weniger stark geschützt sind. Auch die Familie des CEO blieb nicht verschont: Namen, Bilder und private Details der betrogenen Ehefrau wurden veröffentlicht. Der Fall verdeutlicht die Dringlichkeit sensibler Medienberichterstattung und verantwortungsvoller Social-Media-Nutzung – was einmal viral ist, lässt sich nicht mehr zurückholen.

  • Wie konsequent sollen Unternehmen auf interne Affären reagieren?
  • Wo verläuft die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Schutz der Privatsphäre?
  • Ist eine Entlassung gerechtfertigt, wenn persönliche Verfehlungen berufliche Richtlinien brechen?
  • Verstärken soziale Netzwerke das Bedürfnis nach öffentlicher Bloßstellung?
  • Was verrät der Fall über unser Verhältnis zu Skandalen im Internetzeitalter?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Andere Meinung und zwar...

In Deutschland ungerechtfertigt.

In den USA haben die aber ganz andere Ansichten. Rennen von privat und Geschäft und sowas

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Wenn du als Dienstleister zwischen unterschiedlichen Höfen und einer Molkerei fährst brauchst du die meines Wissens nach. Fährst du für einen Betrieb die Milch zur ebenfalls eigenen Molkerei ( was es eigentlich nicht gibt ) dann Wäre das werksverkehr und benötigt keine 95. der Unterschied ist bei der Fahrerkarte. Fährst du in der Milcherfassung bzw. Milchsammelwagen dann ist das landwirtschaftlicher Verkehr und die Fahrerkarte muss nicht gesteckt werden. Alle anderen mit Fahrzeugen über 7,5t auch private Wohnmobile mit über 7,5t hingegen müssen die Karten gesteckt werden!

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Starkes Zeug und noch keine große Toleranz bisher aufgebaut. Ist es zu stark, dann dosiere runter. Für meine medizinische wirksame Dosis ohne große psychoaktive Nachteile habe ich mittlerweile je nach strain die Menge gefunden die gut ist. Und die liegt teilweise bei 0,05g ich hätte noch einen seed think tank welches optimal bis zu 41% thc ausbildet, bei dem hätte ich aber schon Respekt🤣

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Zieh dir doch einfach eine eigene CBD Sorte ausm samen das geht auch auf der Fensterbank Terrasse oder Balkon sofern eine südliche Ausrichtung vorliegt. Die Qualität ist dann sehr viel besser. Und pflegeaufwand ist gering. Und willst du nicht bis zum Herbst warten nimmst du eine Automatik

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Dein Trauma ist nicht mehr berechtigt, die sind besser geworden!

180 grad Wende. Bei den FX. Hoher Strom Verbrauch, kaum Leistung und extrem warm wurden sie. Mittlerweile, recht kühl im Betrieb. Geringer Verbrauch und Leistung Teils deutlich über Intel.

Wobei das natürlich auf die Anwendung ankommt. Im Gaming sind die X3D mit an der Spitze. Die normalen X leicht hinter Intel, manchmal auch etwas stärker, aber in einem Bereich den man im Betrieb nicht wirklich merkt

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Misch ne biologische Jauche zusammen und kipp es da rein. Dann paar Tage ziehen lassen. Dann ab damit. Egal wer es findet, das fässt keiner mehr an

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Die Probleme sind noch da. Das Problem ist aber nicht der Stecker, sondern NVIDIA die keine Balancer auf der Karte verbaut haben. Bei der 3090ti gab es das noch. Da hatte der Stecker kein Problem. Bei der 40er 50er schon da im Schlechtesten Fall die volle Leistung über eine Ader läuft. Das bringt das Kabel zum schmelzen. Hauptsächlich bei der 5090 weil dort viel mehr Leistung gezogen wird als bei kleineren Modellen

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