Alkohol baut sich linear ab. Bei der menge wäre das nach paar Minuten weg oder so🤣 aber nein, das ist nix drin. Die Desinfektion ja, aber das ist isopropanol. Kein Ethanol und kommt auch nicht ins Blut.

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Bei jeder Droge macht die Dosis das „Gift“

psylocibin microdosing macht echt extrem konzentriert. Bei höherer Dosis fliegst du durch den Weltraum.

Bei Cannabis werden schmerzen oder andere Sachen medizinisch behandelt. Ballerst du dich damit zu, dann schläfst du ein.

Gibt aber natürlich auch Drogen die keinen nutzen haben.

kokablätter sind gut für die Konzentration und halten wach. Verarbeitetes Kokain in pulverform hingegen ist einfach nur Gift

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Wenn ich nach dem selbstbestimmungsrecht gehe sollte jede Droge legal sein. Das macht auch sozialwissenschaftlich Sinn. Allerdings bin ich von Kokain Garkein Freund. Genauso wie den ganzen anderen Dreck. Kommt mir nicht ins Haus. Cannabis ist was anderes, das nutze ich aber zu 99% auch eher medizinisch. Ich habe ein Verbrauch von 1g oder weniger im Jahr. Kokablätter hingegen bin ich sehr aufgeschlossen. Als wachmacher und dort die Konzentration ist das extrem nützlich und auch nicht sehr schädlich. Wirklich giftig wird Koks ja wegen der „veredelung“ Kerosin aceton batteriesäure etc wird für die Herstellung der Paste verwendet. Das will man sich eigentlich nicht durch die Nase ziehen

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1x alle 3 Monate. Sauberes Zeug, und nicht ultrapotent, passiert sehr wahrscheinlich garnichts! Restrisiko gibt es zwar, aber das ist verschwindend gering. Das wäre ein absolut unproblematisches konsummuster. Wenn du dann auch noch hippiegras konsumierst, also THC/CBD 1:1 Verhältnis hat dann ist das Risiko für psychotische Folgen so gering dass sogar ein einfacher Kaffee schädlicher als die eine Tüte im Quartal ist.

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Alkohol schädigt den Körper auch in kleinen Mengen. Erholt sich aber schnell davon wenn man nicht zu oft und Zuviel trinkt. Cannabis schädigt den Körper garnicht. Greift aber irreversibel in die gehirnentwicklung eines noch nicht voll ausgewachsenen Gehirns ein. Also wenn man 25+ ist. Ist Alkohol definitiv schädlicher. Vorallem bei häufigeren und stärkeren Konsum. Zuviel kiffen sollte man dennoch sein lassen. Ist wie mit ALLEM anderen auch. Maßvoller Konsum! Und es nicht übertreiben

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Nicht Zuviel, nicht zu stark, und nicht zu oft. Macht es wie ich. Rauche nur im Urlaub oder wenn man krank ist und die Symptome damit gelindert werden können. Ansonsten nicht mehr als 1x die Woche. Ich habe 16%iges und rauche maximal 0,1-0,2g und dann wieder ganz ganz lange nix. Dann bekommt man keine Probleme. Weder mit Führerschein noch mit der Psyche

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Schwarzmarkt gewinnt

Sollten die die Gesetze für die Clubs wirklich verschärfen. Dann wird der Schwarzmarkt definitiv nicht aussterben. Und der private Handel und Weitergabe werden florieren. Leider ist das Gesetz so restriktiv formuliert dass sehr sehr viele da Garkein Bock drauf haben und es sich einfach bei Familie, Freunden oder Bekannten besorgen werden. Ob gegen Geld oder anderweitig.

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sollte eigentlich klappen. Wasser. Darin Bier schmelzen. Dann 1-4 Stunden auf niedriger Stufe köcheln lassen. Abseihen. Und ab in Kühlschrank damit.

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Bei Cannabis ist wenn man es nur alle paar Wochen macht und niedrig dosiert nahezu sicher wenn es sauberes Zeug ist. Ich habe zu keiner Zeit das Verlangen danach. Ich beschränke es aber auch auf relativ schwaches weed 10-16% nehme es nur wenn ich Urlaub habe oder krank bin und Nix essen kann. Wer es natürlich Rohling raucht und dann gleich 3-4x am Tag und mehrere Gramm. Bei dem ist früher oder später eine Abhängigkeit sehr wahrscheinlich!

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Sterben kann man von sauberen Zeug nicht. Einige vertragen es aber nicht und dann gilt einfach: lass es sein!

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Cannabis ist freigegeben. bis wann wird § 24 konkretisiert mit klaren Grenzwerten und welche Strafverfahren (Fahrverbot und MPU) drohen dann?
Strenger THC-Grenzwert für Strafe

Das Verbot von Autofahren nach Cannabis-Konsum ist in § 24 a Straßenverkehrsgesetz geregelt, Cannabis ist in der Anlage zu dem Gesetz ausdrücklich genannt. Die kritischen Grenzwerte allerdings nicht. Sie ergeben sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung: Ab 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit – nur der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bisher mit zwei Nanogramm eine doppelt so hohe Grenze akzeptiert. Welche Menge das beim Konsum bedeutet, ist wie bei Alkohol nicht exakt zuordenbar: Wer gelegentlich Cannabis konsumiert (maximal ein Konsum pro Woche) und dabei einen Joint mit einem Drittel Gramm Cannabis, das wiederum einen THC-Gehalt in Höhe von zehn Prozent hat, raucht, dessen Blut enthält in den meisten Fällen acht Stunden nach dem Konsum noch mehr als ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an. Dies macht sie übrigens auch, wenn der Cannabiskonsum gar nichts mit einer Teilnahme im Straßenverkehr zu tun hatte – es reicht, dass die Behörde, beispielsweise im Rahmen von Strafverfahren, vom Cannabiskonsum eines Betroffenen erfährt. Sollte die Bundesregierung den Cannabishandel und den Konsum legalisieren, dürfte die Zahl der außerhalb des Straßenverkehrs erfolgten Meldungen allerdings zurückgehen.

Klare Grenzwerte für Cannabis

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will den § 24 nachbessern und ähnlich wie beim Alkohol klare Grenzwerte für Cannabis festlegen. "Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann", so eine Sprecherin des Ministers. Aktuell wird unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums hierfür eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr zusammengetrommelt. Auch das Bundesministerium für Gesundheit ist miteinbezogen. Die Ergebnisse sollen im April 2024 vorliegen.

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/cannabiskonsum-kiffen-autofahren-recht-regelungen-v4/

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