Ich bin auf deine Frage gestoßen, weil mir genau das gleiche passiert ist. Eine Meditation, die ich jeden Abend höre ist plötzlich nicht mehr da!
Hattest du Zeugen als du der Person das Geld geliehen hast? Oder kannst du auf andere Art irgendwie beweisen? Das wäre vielleicht hilfreich. Dann würde ich eine schriftliche Mahnung schreiben, incl. Frist. Vorausgesetzt du hast die Meldeadresse der Person. So fängst du an, handfeste Unterlagen zu festigen, die dir bei einer Anzeige eventuell hilfreich sein können. Obwohl ich nicht weiß, ob das bei privaten Geldleihen überhaupt strafrechtlich geht. Frag doch mal einen Anwalt, eine RechtsBeratung oder in einem Jura Forum.
Ein paar Jahre später werden solche Kriterien in Freundschaftskreisen keine große Bedeutung mehr haben. Dann fragt niemand mehr danach, wer wo auf welcher Schule war. Deshalb erinnere deine Freunde am Gymnasium daran, was Freundschaft eigentlich ausmacht: zusammen lachen und weinen können, Spaß miteinander haben, sich gut verstehen, füreinander da sein etc. Und frage sie, wie es sein kann, dass sie so oberflächlich denken. Sage ihnen, dass du mit ihnen befreundet bist, aber eben auch mit den 2 Freunden aus der Hauptschule Spaß hast, weil es tolle Menschen sind.
Hey... es ist ja schon ein paar Monate her, dass du deine Frage und deine Schwierigkeiten mit deiner Freundin geschrieben hast. Vielleicht ist es ja auch gar ned mehr aktuell? Ich möchte dazu kurz antworten und sagen, dass sie sich in den Hintern beissen wird, einen so liebevollen und fürsorglichen Partner verloren zu haben, wenn es dazu kommen sollte. Leider wird ihr kein guter Wille helfen, sondern ein Psychotherapeut. Ich bin auch eine Frau, die die letzten Jahre mit ähnlichen Ängsten zu kämpfen hatte, wie deine Freundin. In diesen Jahren hatte ich keine Beziehung und konnte unbeschadet das sinkende Schiff verlassen und meinen Weg "raus" finden. Nun habe ich seit ein paar Monaten einen Freund. Ich reagiere noch immer oft sehr emotional. Ich bin eben auch ein sensibler Mensch ;-) Durch die Psychotherapie habe ich meine Gefühle analysieren gelernt und muss nun "nur" noch damit umgehen. Das wird klappen. Sag ihr, dass du sie liebst und dass du das Gefühl hast, dass nicht du es bist, der sich entfernt, sondern sie, die dich davon stößt. Und dass dich das berührt und du dich deshalb schützend zurückziehst. Und dass du kämpfen möchtest und ihr deshalb eine Therapie besuchen werdet. Sie muss es wollen! Wenn sie nicht will, ist sie es, die es beendet, nicht du. Das muss ihr klar sein. Und dir dann auch... Ich wünsche euch alles Gute. Eine Therapie ist übrigens für umme, die Kasse zahlt nach 8 Probestunden bei einem Therapeuthen eurer Wahl (vielleicht besser eine Frau?) auch die Stunden danach. Alles Gute, euch beiden!
ich brauchs für ne biologisch physikalische berechnung. rein mathematisch also. das andere sind EURE gedanken ;-)
Zieh alte Klamotten an und kleb dich mit Watte voll! Klebstoff oder doppelseitiges Klebeband oder oder.
Sleep well and neglected.
Wüßte nicht wie??
Immer und immer wieder Meinungen.....
Magenkrämpfe? Stuhlprobe??
Hm... also Schweine ziehen ja alles an.. is echt wahr! Die opfern sich für uns, ziehen alles an. (Deshalb dürfen die Wildschweine aussm Pfälzerwald auch nicht verzehrt werden, weil die noch Strahlung enthalten von Tschernobyl. jaa is so!) Ich ess aufgrund dessen kein Schwein. Und wenn da so ein Skandal ist, dann is der sowieso immer mal wieder. Kauf Bio oder besser Demeter! Aber Schweine sind schon ein extra Thema.. ;-) Ui ui ui .. ich hab da ne Storie zu erzählen.. gggg
When Ever Since My House Burned Down.. I See The Moon More Clearly!
:-)
Gregory Colbert.. http://www.ahesandsnow.org
Hab mich umgedreht.. Aber wenn du so viele Freunde hast, wie du an einer Hand abzählst, gildest du in mancher Kultur als reich! Indien zum Beispiel.
Und wohl echt NUR nach Aufforderung. Mich ham se mal zusammen geschissen, weil ich ausstieg, bevor sie es forderten. ICH fand es höflich, SIE fanden es provokant. Hm..die Polizei ist gemäß § 36 Absatz 5 StVO berechtigt, Verkehrsteilnehmer anzuhalten. Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle verlangen, dass - der Fahrer die Personal- und Fahrzeugpapiere zur Prüfung aushändigt - mitzuführendes Erste-Hilfe-Material vorgezeigt wird, - ein mitzuführendes Warndreieck vorgezeigt wird - sonstige mitzuführende Gegenstände (z.B. Feuerlöscher in Kraftomnibussen) vorgezeigt werden - der Fahrer aussteigt, um der Polizei die ⟨berprüfung des Fahrzeugs zu ermöglichen - Beleuchtungseinrichtungen zu ⟨berprüfungszwecken vom Fahrer betätigt werden.
Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle NICHT verlangen, dass - der Fahrer mit seinem Fahrzeug wendet und der Polizei folgt - der Fahrer in ein Atemalkohol-Testgerät bläst (bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente darf eine ärztliche Blutentnahme angeordnet werden, die der Betroffene zu dulden hat; jedoch keine Verpflichtung zum Blasen) - der Fahrer Angaben, z.B. zu einem Verkehrsverstoß, macht. Es besteht ein Schweigerecht, von dem man Gebrauch machen sollte, um spätere Nachteile durch unüberlegte Äußerungen zu vermeiden. Durch Schweigen entstehen keine Nachteile! Grundsätzlich sollte man den Polizeibeamten höflich gegenübertreten - sie dir aber nicht. Berechtigte Anweisungen sind zu befolgen.
Weißte Bescheid? g
Merci :-)
Nach einer Woche soll man sterben hab ich mal gelesen. Weiß leider nicht mehr wo.
Du wirst hier keine Hilfe bekommen. Die Leute hier kloppen lieber dumme Sprüche als gescheit Fragen zu beantworten..
Leute, könnt ihr mal die Frage RICHTIG VOLLSTÄNDIG wahrnehmen, bevor ihr antwortet? Gefragt wurde nicht nach der momentanen Uhrzeit, sondern nach der Uhrzeit der Uhr auf dem Foto!
Dein Sohn ist 29. Er ist erwachsen und ist niemandem Rechenschaft schuldig. Auch deiner Freundin nicht!
4mm