Reisedokumente:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.
Visum
Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme
Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.
Biometrische Daten
Japan erfasst von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.
Passzwang
In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Medizinische HinweiseImpfschutz
Es gibt keine besonderen Impfvorschriften für die Einreise (www.who.int).
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Japan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggfs. gegen Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige). Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition (ländliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Encephalitis empfohlen.
(Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/japan-node/japansicherheit/213032)