Hallo stimt94,

wie Binder schon geschrieben hat isteswichtig zunächst deine Ist-Situation zu kennen. Darauf aufbauenssolltedeine Existenzgründung/Selbständigkeit geplant werden.

Tatsäch handelt essich bei dem wasDu tust um eine gewerblicheTätigkeit. Ob und wiee s Sinn macht diese auszubauen sollte vor dem Schritt in die Gründung geplant werden. Ist deine Tätigkeit tragfähig?!

Um dies herauszufinden sollte aufbauend auf deine Ist-Situation ein Businessplan geschrieben werden. Hier gehstDu auf die wesentlichen Fragen ein:

  • Steuern/Buchhaltung
  • Versicherungen
  • Kapitalbedarf
  • Kundengewinnung
  • Marketing
  • Fördermittel
  • etc.

Idealerweise setzt Du Dich mit einem Gründungsberater in Verbindung.

VG

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Also rechtlich ist das möglich aber nicht sinnvoll.  Würdest Du jemanden den Du nicht kennst deine Wohnungsschlüssel geben und in den Urlaub fliegen?

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Du kannst beim Gewerbeamt eineErweiterung deiner Gewerbetätigkeit vornehmen. Beachte aber, dass die Tätigkeit keine Meisterpflicht benötigt.

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Kannst Du die Frage etwas genauer stellen?

  • Du hast etwas erfunden und bereits einen Prototypen entwickelt? 
  • Es wurden bereits erfolgreicheTest durchgeführt?
  • Es besteht zusätzlich ein Businessplan und ein Finanzierungskonzept?

Wie ist der Stand der Entwicklung?

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Hallo Coenen,

ich kann "suzisorglos" nur zustimmen. Ohne das man deine Verträge kennt, kann man Dir hier keine Antwort geben. Normalerweise musst Du keine neue Versicherung abschließen, sondern deine bestehenden Versicherungen werden ergänzt. 

Ruf einfach bei deiner Versicherung an.

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Also, grundsätzlich benötigst Du zur Ausübung deiner Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung.

Deiner Beschreibung nach zu urteilen hattest Du bisher keine Probleme bei deinen Verkäufen. Daher hattest Du bisher auch einen geringen Kapitalbedarf bzw. einen geringen Aufwand. 

Bevor Du jetzt aber einfach ein Gewerbe anmeldest, solltest Du den Schritt in die Gründung gut überlegen und Planen. Du solltest vorab auf die wichtigsten Punkte deiner Unternehmung eingehen und einen kleinen Businessplan schreiben. Hier gehst Du u.a. auf folgende Punkte ein:

  • Kapitalbedarf
  • Rechtsform
  • Preiskalkulation
  • Versicherungen
  • Buchhaltung/Steuern
  • Beratungskosten Steuerberater/Rechtsanwalt etc.
  • AGB
  • Vertragswerke
  • Haftung
  • Gewährleistung
  • etc.
  • Wenn Du am Ende erkennst, dass deine Idee tragfähig ist kannst Du in die Gründung gehen.
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Kein Problem. Solltest Dich nur vorab erkundigen, ob es sich  lohnt.

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Hallo Krümel,

das was du schilderst ist das grundsätzliche Problem von Frisören ohne Meistertitel. 

Ein Professor von mir hateinmal gesagt, es ist nicht wichtig die Gesetze zu kennen sondern die Lücken. 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Du dich auch ohne Meister selbständig machst. Ich sehe zudem keine Probleme dieTätigkeit im Reisegewerbe auszuüben. Hierhabe ich schon einiuge Personen ion die Gründung begleitet.

Wichtig ist immer, dass man die Handwerkskammer nicht gegen sich hat und sich an die Rahmenbedingungen hält.

Da die Gründung individuell geplant werden muss, solltest Du dich mit einem Gründungsberater in Verbindung setzen.

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Wie bucht man online "Credits"?

Hallo, ich bin Student und plane mit einigen Kommilitonen ein "Start Up", bzw. wissen wir nicht ob wir das in die Tat umsetzen, denn wir haben eine Frage, die wir noch nicht klären konnten .

Und ich Hoffe, dass Ihr uns helfen könnt und wollt, es ist klar,dass das nicht die Beratung durch ein Steuerberater ersetzt bzw. rechtlich auch keine Beratung ist . Aber vielleicht helft ihr unserem Bauchgefühl auf die Sprünge.

Wir planen ein Onlineportal, wo die Nutzer(B2B) Guthaben erwerben können. Und später dieses ausgeben können (keine Abos, sondern on Demand).

Wir wissen nun nicht wie wir das Buchhaltungstechnisch richtig umsetzen, unsere Überlegung war es:

  1. bei Erwerb des Guthabens eine Anzahlung zu buchen und eine Rechnung zu verschicken
  2. für jeden Kunden(B2B) ein eigenes Konto in der Buchhaltung zu machen und dort die Anzahlung zu buchen und die Ust. abzuführen
  3. am ende des Monats eine Liste mit den Verbräuchen in Euro pro Kunde zu generieren und diese als Erlös aus den Anzahlung buchen

Für uns haben sich daraus diese Probleme ergeben:

  • der Kunde soll das einmal gekaufte Guthaben sich nicht wieder auszahlen lassen können
  • bei 10-20 Kunden mag das noch gehen, aber bei Beispielsweise 100, wird das anlegen eines Buchhaltungskontos und die Buchung der monatlichen Verbräuche und neu Käufe aufwendig
  • erfüllen wir damit die GOB und Perioden gerechter Abgrenzung

Soweit zu unseren Ansätzen, hat jemand eine Idee wie wir das besser machen können oder ob das mit unserem Plan überhaupt so möglich ist?

Dankeschön

Max :)

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Hallo Mayerhom,

bevor ich deine Frage beantworten kann, muss ich gestehen, dass ich die Geschäftsidee nicht verstehe.

Ich gebe euch Geld, damit ich virtuelles Geld bekomme und damit einzukaufen. Richtig?!

Warum sollte ich das tun?
Bei wem kaufeich ein?
Was ist mein Vorteil?

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In welcher Branche arbeitest Du bzw. welche Produktesollten verkauft werden?

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Dafür müsste man Wissen, was im Gesellschaftervertrag steht.

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Wasdenn jetzt Nebenverdienst bei ALG I oderALG II?

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Der Sachverhalt ist recht einfach. Schau wasin deinem Arbeitsvertrag zum Thema Nebentätigkeit steht. In der Regel musst Du Dir vorab die Genehmigung von deinem Arbeitgeber holen.

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Hallo Loltana,

du hast beim ausfüllen des EKS-Bogen einen klassischen Fehler gemacht. Du hast deine Gewinnerwartung viel zu hoch angesetzt. 

Such das Gespräch mit dem Amt undgebeeinen neuen EKS Bogen ab. Idealerweise holst du dir Hilfe

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Was soll ich beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einigen Punkten angeben (Promotion)?

Hey Leute, sicherlich erkennt ihr allein am Titel dass ich relativ neu bin und vorgestern den Fragebogen vom Finanzamt erhalten habe. Dieser überfordert mich etwas in einigen Punkten und weiß nicht genau was ich in meinem Fall eintragen soll. Mir scheint es auch so, dass ziemlich viel frei bleibt für meine Art der Selbstständigkeit Neutral Ich weiß dass ich unter den 8.354€ bleiben werde, was für mich Steuerfreiheit bedeuten sollte. Deshalb auch die etwas größere Verwirrung.

Hier der Link zum Fragebogen zur Veranschaulichung:

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/gewerbeanmeldung/01_fragebogen_fseeu_2014_sw.pdf

F1) Auf jeder Seite wird oben eine Steuernummer verlangt, ich habe bloß die Steuer ID Nummer, welche ich zu beginn angegeben habe. Wo oder wie erhalte ich diese, wenn sie jetzt schon benötigt wird?

F2) Punkt 1.4: Soll ich dort nochmals das gleiche wie im Gewerbeschein aufführen?

F3) Punkte 1.6, 1.7 und 1.8 kann ich doch völlig frei lassen, da ich keine steuerliche Beratung beanspruche? Habe bloß Nein angekreuzt auf die Frage, ob in den letzten drei Jahren eine steuerliche Erfassung erfolgte.

F4) Punkt 2.4 und 2.5 der Zugehörigkeit muss ich als Promoter doch nicht besitzen oder? Also bei beidem Nein?

F5) Punkt 3.1 ist eine Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlung nötig. Muss ich diese ausfüllen? Wenn ja, gehört Promotion in selbstständige Arbeit oder eher Gewerbebetrieb? Da ich steuerfrei sein werde, könnte diese doch ausgelassen werden, oder?

F6) Punkt 4, welche Gewinnermittlungsart habt ihr angegeben?

F7) Unter Punkt 6 muss ich nichts angeben und bloß die Anzahl der Arbeitnehmer mit 0 kennzeichnen, richtig?

F8 ) Punkt 7.5, 7.6 und 7.7. Bei der Steuerbefreiung muss ich Ja eintragen, bei der Tätigkeit kommt "Promotion" hin? Welcher Paragraph unter §4 XXX muss angegeben werden? Was kommt bei Punkt 7.6 und 7.7 hin?

F9) Was muss ich bei Punkt 7.8 angeben?

Wenn ihr mir bei dieser Beantwortung helfen könntet, würdet ihr mir einer meiner bisherigen großen Hürden zurzeit nehmen. Ich wäre euch mehr als Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,

ich wage es zu bezweifeln, dass das FinanzAMT dir beim ausfüllen von Unterlagen hilft. Warum sollte das Finanzamt das tun? Davon haben die nichts. und sind ohnehin schon unterbesetzt.

Vielmehr macht es Sinn, dass Du dich mit einem Steuer- oder Gründungsberater in Verbindung setzt. Dieser füllt den Bogen nicht nur aus sondern erklärt Dir auch was damit gemeint ist.

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Wie Du dein Logo gestaltest in Dir überlassen. Du solltest dich jedoch vorab über mögliche Namensrechteetc. erkundigen. Ansonsten kann es teuer werden.

VG

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Hallo DiPi,

ja du musst seine Rechnung bezahlen.  Was steht den in eurem Vertrag bzw. in seinen AGB.

Ich sehe keinen Grund, warum du nicht zahlen musst.

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