Richtig, Gebühren, die für den Betrieb gezahlt werden, sind Kosten. Diese sind aber nicht direkt auf das GuV-Konto zu buchen, sondern je nach Kontenplan auf das entsprechende Kosten-Konto der Klasse 4 (Industrie/Gewerbe) oder 7 (Handel). Gebühren, die der Betrieb in Rechnung stellt, sind über ein Erlöse-Konto zu erfassen, sollte es sich um "echte, eigene" Gebühren handeln (Versand-Nebenkosten wie z.B. Porto)
Anders jedoch mit Gebühren, die der Betrieb "nur" für seinen Kunden vorgelegt hat, etwa die TÜV-Gebühr beim Kfz-Betrieb. Weder die Zahlung noch die Rückforderung dieser Gebühren haben etwas mit dem Betrieb zu tun und müssen somit aus den Kosten/Erlösen heraus gehalten werden. Sie werden als >>durchlaufende Posten<< im Finanzbereich erfaßt und heben sich am Ende gegenseitig auf.