Hallo, hier steht eine andere Frage im Raum: Ist das Notebook hochwertig, um überhaupt über einen längeren Zeitraum abgeschrieben zu werden. Ich gehe davon aus, das der Anschaffungswert (netto) unter dem Höchstwert für geringfügige Wirtschaftsgüter liegt und somit im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden kann.

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Kann mir jemand sagen, ob ich das in Kostenrechnung so richtig mache - Wirtschaftsinformatik Studium?

Hallo Zusammen,

In ein paar Wochen fängt bei mir die Klausurphase an und darunter ist auch Kostenrechnung. Da wir keine Lösungen zu den Übungsaufgaben bekommen haben und mir die Erklärungen, die ich bislang finden konnte (Buch, Internet,..) nicht ausreichen, um sicher zu sein, dass ich diese richtig gelöst habe, wollte ich mal hier fragen, ob Sie jemand für mich kurz überfliegen könnte.

Es handelt sich noch um grundlegende Aufgaben.

Die erste Aufgabe : "In der AUTOBAUER AG traten im letzten Monat die folgenden Sachverhalte auf, denen Sie nun die entsprechenden Begrifflichkeiten bzw. Rechnungsgrößen der Kosten- und Leistungsrechnung zuordnen:"

1.)Motorroller im Wert von 20.000 € werden ausgeliefert. Der Kunde hat die Produkte bereits einige Wochen zuvor bezahlt. - Auszahlung 2.)Kleinwagen des Typs ‚Golo‘ werden auf Lager produziert. - Ausgabe 3.)Die AUTOBAUER AG nimmt einen Kredit in Höhe von 800.000 € bei der Bürgerbank auf. - Einzahlung 4.)Der Gewinn der AUTOBAUER AG für das vergangene Geschäftsjahr wurde nachträglich nach oben korrigiert, daher müssen nun 15.000 € Körperschaftssteuer nachgezahlt werden - Aufwand 5.)Eine nicht mehr benötigte Produktionsanlage wird unter Buchwert verkauft. - ausgabe

Die nächste Aufgabe : Eine ausländische Niederlassung der AUTOBAUER AG hat für die vergangene Periode einen pagatorischen Gewinn von 490.000 € ermittelt. Hierbei wurden alle nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Erträge berücksichtigt. Sie werden beauftragt unter Berücksichtigung der folgenden Angaben das kalkulatorische Ergebnis zu berechnen: 1. Gesetzliche Abschreibungen 40.000,00 € 2. Kalkulatorische Abschreibungen 48.000,00 € 3. Betriebsfremder Aufwand 6.000,00 € 4. Kalkulatorische Zinsen 40.000,00 € 5. Zinsaufwand 26.000,00 € 6. Steuererstattung aus dem Vorjahr 15.000,00 € 7. Kalkulatorischer Unternehmerlohn 90.000,00 €

  • Find hier keine passende Formel, die ich anwenden könnte.. daher würde ich das so lösen (alles externe abrechnen) : 490.000 - 3.) -5.) -6.)

als letztes noch die Aufgabe :

1.)Zweckaufwand (Grundkosten) 500.000 € 2.)Neutraler Aufwand 200.000 € 3.)Anderskosten 350.000 € 4.)Zusatzkosten 40.000 € 5.)Gesamte Erträge 1.200.000 € 6.)Grundleistung (Betrieblicher Ertrag) 800.000 € 7.)Zusatzleistung 150.000€ Ermitteln Sie das Betriebsergebnis des internen Rechnungswesens sowie das Unternehmensergebnis des (externen) Rechnungswesens für die zweite Berichtsperiode.

intern : Grundleistung - Grundkosten bzw. Zweckaufwand - Zusatzkosten extern : Gesamterträge - Grundleistung - Zusatzleistung - Anderskosten - Neutraler Aufwand - Zusatzleistung

Vielen Dank für die Mühe und Zeit schon einmal. Ich weiß, dass das ein langer Text ist, daher bin ich umso mehr dankbar für jede Antwort!

Ich würde gerne noch dazu sagen, dass ich logischerweise keine komplett Lösung erwarte und auch nicht unbedingt will. Tipps, Hinweise, o.ä. reichen doch bestimmt aus! Schließlich will ich auch was lernen. Danke!

mfg

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Hallo, ich glaube, Du solltest gründlich über Deinen weiteren Studiengang nach denken. Die von Dir gestellten Fragen (Aufgaben) haben nichts  - wirklich gar nichts - mit der Kostenrechnung zu tun. Das sind Geschäfts-vorfälle, die innerhalb der Buchführung abzuarbeiten sind.

Eine abgewandelte Redesart zum Schluß: stell' uns Fragen, aber erwarte nicht, daß wir Deine Aufgaben für Dich lösen! Wir geben nur Anleitungen, lösen muß Du die Aufgaben selber.

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Also gehen wir die Frage mal anders an: Du kauft z.B ein Auto = 40.000 Euro brutto. Dann ergibt das eine "Anschaffung" von 33.613 Euro und eine "Forderung" gegenüber dem Finanzamt aus Vorsteuer-Zahlung von 6.387 Euro. Bei der "Wiederbeschaffung" geht es dann doch >nur< um 33.613 Euro, also kann die Abschreibung auch nur diesen Betrag berücksichtigen. Du kannst doch keine Abschreibung auf >Vorsteuer< vornehmen und dann in der Kalkulation verarbeiten. Klar?

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Hallo, es fehlt noch ein Begriff: >>Bonus<<

Bonus wird nachträglich gewährt, wenn bestimmt Abnahme-Größe erreicht   wurden.

Rabatt wird bei Abschluß des Kaufes vereinbart, ein Preis-Nachlaß, um überhaupt zum Kauf zu kommen. Quasi ein "Lockmittel"

Skonto wird in Aussicht gestellt, wenn die Bezahlung innerhalb bestimmter Fristen erfolgt: z.B.: 5% bei Barzahlung, 3 % für Zahlung innerhalb von 14 Tagen

zur Buchung: Bonus ist ein AO Ertrag, Rabatt eine direkte Preisminderung und Skonto wieder ein AO Ertrag

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Weder die Aufwendungen noch die Erträge verändern das Eigenkapital! Erst das Ergebnis der GuV Rechnung fließt über die Schluß-Bilanz in das Kapital ein. Dann ist ein Verlust (Haben GuV) eine Minderung des Kapitals (Soll) und ein Gewinn(Soll GuV) eine Mehrung (Haben)

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Wenn SOLL und HABEN gleich groß sind, dann die Firma >>keinen>< Gewinn, aber auch keinen Verlust erwirtschaftet. Was soll man sagen: Glück oder Pech gehabt?

Ergibt sich jedoch eine Differenz, also Gewinn oder Verlust, so ist dieser Wert ins Verhältnis zum Umsatz zu setzen und die Prozentzahl ist der Gewinn oder Verlust bezogen auf den erwirtschafteten Erlös. Und hier könnte auch der Knackpunkt in der Aufgabe liegen, wo sind die Bestandsveränderungen?

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Richtig, Gebühren, die für den Betrieb gezahlt werden, sind Kosten. Diese sind aber nicht direkt auf das GuV-Konto zu buchen, sondern je nach Kontenplan auf das entsprechende Kosten-Konto der Klasse 4 (Industrie/Gewerbe) oder 7 (Handel). Gebühren, die der Betrieb in Rechnung stellt, sind über ein Erlöse-Konto zu erfassen, sollte es sich um "echte, eigene" Gebühren handeln (Versand-Nebenkosten wie z.B. Porto)

Anders jedoch mit Gebühren, die der Betrieb "nur" für seinen Kunden vorgelegt hat, etwa die TÜV-Gebühr beim Kfz-Betrieb. Weder die Zahlung noch die Rückforderung dieser Gebühren haben etwas mit dem Betrieb zu tun und müssen somit aus den Kosten/Erlösen heraus gehalten werden. Sie werden als >>durchlaufende Posten<< im Finanzbereich erfaßt und heben sich am Ende gegenseitig auf.

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Aufwendungen sind u.a. Kosten und somit im SOLL zu buchen. Aber wird müssen die Sache mit der GuV näher betrachten. Der Betrieb kauft >Waren< ein, somit die Buchung per Waren-Konto an Finanz-Konto (Kasse, Bank oder Verbindlichkeit). Am Jahres-Ende wird Inventur gemacht und der Bestand an Waren ermittelt. Die Differenz zwischen Anfang- und End-Bestand ist im Handel der >>Waren-Einsatz<<. Buchung per GuV an Warenkonto. Im produzierenden Gewerbe heißt die Differenz>>Material-Verbrauch, Buchung wie vor. Und so kommt immer der Waren- oder Material (zu Einstandspreisen) als Kostenfaktor auf die SOLL-Seite der GuV

Die erwähnte AfA hat mit der >Ware< nichts zu tun. AfA heißt "Aufwendung für Abnutzung" und ist nur ein rechnerischer Wert, der die mögliche oder tatsächliche Wertminderung der Anlagegüter für die Kosten-Rechnung widerspiegeln soll

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Ein klares "Ja". Kosten sind immer Aufwendungen. Aber im Umkehr-Satz: Aufwendungen sind nicht immer Kosten. Es kann sich auch um >>neutrale Aufwendungen<< oder >>betriebsfremde Aufwendungen<< handeln

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Nicht Alles, was als Antwort geschrieben wurde, stimmt. Ganz einfach: >>Anschaffungs-Kosten<< sind, wie das Wort sagt, die Aufwendungen im Zeitpunkt der Anschaffung (Netto-Kaufpreis). >>Wiederbeschaffungs-Kosten<< sind die wahrscheinlichen Aufwendungen für dasselbe Wirtschaft-Gut zu einem späteren Zeitpunkt, also ein angenommener, teilweise unsicherer Wert. Die Differenz sollte über die kalkulatorische Abschreibung  ausgeglichen erfaßt und so in die Preisfindung einfließen.

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Kalkulatorische Kosten erfassen den >>Werte-Verzehr<< z.B. des Anlage-Vermögens. Jeder weiß, daß das neue Auto - gekauft für 25.000 Euro - im nächsten Jahr nicht mehr diesen Wert hat. Die Minderung wird durch den tatsächlichen Verschleiß, aber auch durch Folge-Modell, verursacht. Im privaten Bereich müssen wird diesen >>Verlusst<< schlucken. Der Unternehmen aber sagt, daß Auto wird zur Erbringung der betrieblichen Leistung benötigt, also muß die Wert-Minderung über die Kosten-Rechnung irgendwie in die Preisbildung einfließen. Weil aber keine meßbare Ausgabe vorhanden ist ( diese ergibt sich erst beim späteren Verkauf des Autos) wird eine "künstliche" Größe heran gezogen = >>kalkulatorische Kosten<<. Neben den Verminderungen beim Anlage-Vermögen (kalkulatorische Abschreibungen) gibt es auch kalkulatorische Miete für die Nutzung eigener Betriebsräume oder kalkulatorische Zinsen für den Einsatz des eigenen Kapitals. Auf den Punkt gebracht: kalkulatorische Kosten sind betriebliche Aufwendungen, die zunächst keine Ausgaben verursachen.

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Na, da wird einiges durcheinander gebracht. >>Kosten<< sind eben >>Kosten<<, neutrale Kosten gibt es nicht. Kosten sind Ausgaben, die unbedingt für die betriebliche Leistung erforderlich sind.>>Aufwendungen<< sind auch Ausgaben, die von dem Betrieb benötigt werden (z.B. Zinsen), aber nicht allgemein zur Betriebsleistung einsetzt werden müssen. Der Betrieb könnte ja über ausreichend Eigenkapital verfügen, daß die Aufnahme eines Kredites - und damit auch Zinsen - nicht infrage kommen. >>Neutral<< bedeutet also, alles was nicht unbedingt  betrieblich erforderlich ist, wird vom Kosten-Bereich neutralisiert und kommt zunächst in eine >>Neutrale Ergebnis-Rechnung<<.

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Ich will es auf den Punkt bringen, unabhängig von dem jeweiligen fachlichen Schwerpunkt: Der Abschluß als Betriebswirt ist vergleichbar mit der Meister-Prüfung im Handwerk. Wer Betriebswirt ist, kann später in allen kaufmännischen Richtungen tätig werden, da die Qualifikation nachgewiesen ist.

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Ja, alles ist schwer, wenn man es nicht kann. Auch ich war kein Held in Mathe, aber nach dem Betriebswirt-Examen und einiger Praxis, habe ich für alle, die diese Probleme haben, vor Jahren ein Taschenbuch geschrieben: >Statistik> Wilhelm Heyne Verlag, kompaktwissen Nr. 83 - nur noch in Büchereien auszuleihen. Mein Mathe-Lehrer war "baff" und mein Motto: >Mit (Fleiß und )Statistik kann man alles beweisen!! (Hans-Hermann Stück)

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Ja, nur leider weiß ich nicht, ob das Taschenbuch noch im Handel erhältlich ist. In Büchereien sollte es vorliegen.

Wilhelm Heyne Verlag München - Reihe kompaktwissen Nr 56 - 302 Seiten mit praktischen Übungen

>Buchführungs-Training> von Hans-Hermann Stück (das bin ich)

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Machen wir es doch ganz einfach: Beispiel Du selbst. Lebensmittel, Miete, Strom = das sind >Kosten<, weil unbedingt notwendig. Kinokarte, Handy-Gebühren = das sind >Aufwendungen>, die man im Allgemeinen zum Lebensstandard nutzt, aber nicht unbedingt für's >Überleben< benötigt. Betrieblich gesehen: alles, was zum Erreichen des Betriebs-Zieles benötigt wird, sind >Kosten> (das Gegenstück sind >Erlöse<, also das, was erwirtschaftet wird). >Aufwendungen< fallen auch im Unternehmen an, nützen aber nicht unmittelbar dem Betriebs-Ziel, z.B.Zinsen. Hier heißt das Gegenstück >Erträge>. Beides jedoch sind zusammen die "Ausgaben" (Kosten oder Aufwendungen) oder "Einnahmen" (Erlöse oder Erträge) einer Firma / Unternehmens. Und wieder zurück zu Dir: Kosten = lebensnotwendigen Ausgaben, Aufwendungen = Ausgaben, die sinnvoll sind und das Leben freund-licher und sicherer machen.

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