Was sind das für Fenster? Kunststoff, Holz, Aluminium, Holz-Alu? Uw-Wert der Fenster? Inkl. Ausbau alter Fenster? Sind die Preisangaben inkl. oder exkl. Mehrwertsteuer? Das sind alles Dinge, die den Preis beeinflussen und ohne deren Angabe eine seriöse Antwort eigentlich nicht möglich ist.

Grundsätzlich würde ich aber auch mehr als ein Angebot einholen, damit du die Preise vergleichen kannst. Viel Glück!

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Üblicherweise liegt einem Bauvertrag die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) zugrunde. Danach beträgt die Gewährleistungsfrist vier Jahre (zwei waren es früher!) vom Tage der Abnahme der Leistung an gerechnet.

Wenn eine Verjährung nach BGB vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre.

Wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Abnahme noch nicht entdeckt wurde und dieser Mangel aufgrund eines sog. Organisationsverschuldens des Auftragnehmers entstanden ist - und du ihm das (z.B. per Gutachten)nachweisen kannst - kannst du diesen Mangel auch noch bis zu 30 Jahren nach Fertigstellung geltend machen (falls es die Firma dann noch gibt). Allerdings ist die Materie insgesamt viel zu kompliziert, um sie hier in der gebotenen Kürze abschließend behandeln zu können.

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Nach meiner Meinung kann der Kunde euch nur für das verantwortlich machen, was ihr auch tatsächlich verbockt habt. Das hieße in eurem fall, dass ihr nur die verzogenen Bretter austauschen müsst. Alles andere hat ja mit eurer Leistung nichts zu tun. Logischerweise tauscht ihr auch diejenigen verzogenen Bretter aus, die mit Farbe verschmiert sind.

Vielleicht kann man dem Kunden (schriftlich, wenn er nicht mit euch redet) anbieten, bei dieser Gelegenheit auch gerne die versauten Bretter mit auszutauschen zu einem Preis, der deutlich günstiger sein müsste, als ihn der Austausch der beschmierten gekostet hätte, wenn es garkeine verzogenen gegeben hätte. Selbst wenn du dabei nicht ganz auf deine Kosten kommst, wäre es unter dem Strich vielleicht günstiger, als es ein langwieriger Rechtsstreit mit vielleicht ungewissem Ausgang wäre.

Eine andere Möglichkeit besteht vielleicht noch darin, ihm vorzuschlagen, die Angelegenheit vor einem Schiedsgericht ohne die möglicherweise hohen Rechtsanwaltskosten klären zu lassen. Ob das aber zum jetzigen Stand der Angelegenheit und unter welchen Voraussetzungen das noch möglich ist, kann ich nicht beurteilen, da ich kein RA bin.

Erfahrungsgemäß hilft es in solchen Konfliktsituationen oft schon weiter, wenn man einen Widersacher wie dein Kunde mit einem für ihn außergewöhnlich guten Angebot für die Ausführung der eigentlich von ihm zu veranlassenden Arbeiten lockt, denn zum einen ist auch für ihn die Sachlage alles andere als eindeutig und der Gang zum Gericht mit mindestens ebenso hohem Risiko verbunden wie für euch und zum anderen zeigt ihr ihm damit nochmal, dass euch an einer gütlichen, außergerichtlichen Regelung gelegen ist.

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Lass davon lieber die Finger weg, das ist ein schwer überschaubares Risiko für die bestehende Bausubstanz, von den Kosten bzw. der Rentabilität ganz zu schweigen.

Wenn ihr aber eh einen Wintergarten anbauen wollt, dann unterkellert doch diesen (außerhalb der vom bestehenden Bungalow überbauten Fläche). Das Bauschadensrisiko für den Bestand und die Baukosten sind sicher deutlich geringer, als wenn ihr nachträglich einen Keller unterhalb des bestehenden Gebäudes herzustellen versucht.

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Es ist zwar sicher nicht das älteste Gebäude Deutschlands, aber zumindest das älteste bewohnte Haus: Es stammt aus römischer Zeit und ist von außen nicht sonderlich auffallend. Als Bauzeit wird das 4. Jahrhundert angebenen. Es steht in Pfalzel, 5 km moselabwärts von Trier.

Ansonsten sieht es wohl tatsächlich so aus, dass sich das älteste Gebäude Deutschlands tatsächlich in Trier befindet, allerdings ist das Amphitheater noch ca. 80 Jahre älter (100 n. Chr.) als die Porta Nigra (180 n. Chr.).

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Man muss halt immer wissen, was man will und finanziell kann und was man für sein Geld bekommt. Nach meiner Erfahrung und aus Berichten von Leuten, die mit Massa-Haus gebaut haben, kann ich sagen, dass die Qualität der Häuser eben nur dem angebotenen Niedrigpreisniveau entspricht, d.h. sie sind billigst gebaut und ausgestattet und aufgrund dessen voraussichtlich auch kurzlebig und qualitativ problematisch. Wer damit leben kann und wenig Wert auf Qualität, Dauerhaftigkeit, Haltbarkeit, Nachhaltigkeit, Ökologie und die Verwendung neuster Technologien legt, der ist bei Massa-Haus sicher gut aufgehoben. Ich kenne Leute, die zufrieden in ihrer Massa-Hütte wohnen und solche, die sich nach dem Einzug nur geärgert haben, weil alles eben nur soviel wert ist, wie es gekostet hat.

Also macht euch erstmal Gedanken darüber, was euer Anspruch ist, setzt diesen Anspruch ins Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und entscheidet dann, ob es nicht vielleicht doch ein bisschen besser geht, als mit Massa-Haus. Beachtet dabei, dass es für qualitativ hochwertigeres Bauen auch Fördermittel gibt (kfw, BAFA usw.), die es euch ermöglichen könnten, eine bessere Qualität zu realisieren. Außerdem solltet ihr langfristig denken und auch die bei einem ggfs. teureren als dass Massa-Haus möglicherweise einzusparenden Energiekosten in die Kalkulation mit einbeziehen. Viel Glück dabei.

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Versuchs mal mit www.baulinks.de, ggfs. gibts dort außer der Seite selbst, die ich zumindest für meine Belange am besten finde, auch noch weiterführende Links zu anderen "Bauseiten".

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Bauen kann man heute fast alles, aber wie vieles andere ist es eine Frage der Kohle. Problemlos kannst du ein neues Haus bauen, das von außen aussieht wie ein Altbau, in dem aber bis zur neuesten Haustechnik und bis zum neuesten Stand der Bautechnik alles verwirklicht werden kann, je nach Geldbeutel eben. Das ist dann ein moderner Neubau in Altbau-Optik

Die Variante, einen Altbau mit den dafür typischen Schwachstellen und Materialien neu zu bauen, kann man zwar mit Sicherheit ebenfalls realisieren, allerdings verbrauchst du dann die Kohle nicht nur für die materialbedingten Mehrkosten am Haus sondern noch dazu für Mehrkosten bei der verbrauchten Energie. Insofern würde ich,, wenn ich schon altbaumäßig bauen wollte, von letzterer Möglichkeit die Finger lassen. Hinzu kommt sowieso, dass ein solcher Bau aufgrund der Vorschriften der Energieeinsparverordnung heute gar nicht neu gebaut und genehmigt werden dürfte.

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Lass die Finger weg davon, alles selber machen zu wollen. Beschränke dich auf das, was du wirklich gut kannst und wozu du auch genügend Zeit hast. Alles andere - seien es Planung, Bauantragstellung, Bauleitung, Bauausführung usw. - lass von Fachleuten bzw. -firmen machen. Architekten, Statiker, Bauphysiker und die diversen erforderlichen Fachhandwerker müssen dir eine mängelfreie Ausführung gewährleisten und haften dafür.

In der so gewonnenen Zeit kannst du dich um die eigentlichen Bauherrenaufgaben (Zielvorgaben und Randbedingungen festlegen, Versicherungen abschließen -nicht vergessen!!-, Planer bzw. Firmen aussuchen und beauftragen, Finanzierung klären usw.). Außerdem solltest du so noch genug Zeit haben, dich um Frau und Kinder zu kümmern. Die freuen sich bestimmt über einen entspannten Papa, der nicht täglich frustriert und spät abends von der Baustelle kommt, weil doch nicht alles so geklappt hat, wie geplant. Ansonsten gilt das, was Arkesilaos schon gesagt hat.

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Die genannten Kosten kommen ungefähr hin. Grundsätzlich ist ein Blower-Door-Test schon sinnvoll, allerdings sollte bedacht werden, dass viele festgestellte Schwachstellen nicht so ohne weiteres beseitigt werden können, da sie nicht bzw. nur schwer und mit einigem Aufwand zugänglich sein werden. Falls jedoch ohnehin Renovierungs- oder gar Sanierungsarbeiten anstehen, dann macht es erst recht Sinn. Am besten ist es, wenn man sowohl einen Unterdruck- als auch einen Überdruck-Test (mit Vernebelung) machen lässt, weil bei beiden Verfahren jeweils unterschiedliche Undichtigkeiten festgestellt werden können. Auch eine Thermografie ist in diesem Fall sinnvoll. Alle Ergebnisse sollten natürlich in Form eines Berichtes dokumentiert werden.

Nachfragen kann man ggfs. auch beim örtlichen Energieversorger. Bei uns werden von diesem sowohl Thermografie als auch Blower-Door-Test zu einem - wie ich finde - sehr moderaten Preis (zusammen ca. 450 €) angeboten.

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Die Aussage deines Freundes mit der Plastiktüte kannst du erstmal knicken. Ob man in einer Plastiktüte wohnt oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob ihr und wieviel ihr dämmt. Der Plastiktüteneffekt hängt damit zusammen, ob ihr in einem Haus wohnt, bei dem Diffussion stattfinden kann oder nicht. Ist das Haus ringsherum (Dach, Wände) mit einer diffussionsdichten Folie eingepackt und keine kontrollierte Lüftungsanlage vorhanden, dann kann man sich schon wie in einer Plastiktüte fühlen. Aber wie gesagt, das hat mit der Dämmung erstmal wenig zu tun. In der Regel ist die Folien-Problematik beim Massivbau sowieso nicht gegeben (dort sind eher dichte Baumeterialien wie Beton oder aber Tapeten und Anstriche für die Diffusionsdichtheit verantwortlich), sondern eher beim Holzbau, wenn (fälschlicherweise) Dampfsperren statt Dampfbremsen eingebaut werden und zudem noch auf die Lüftungsanlage verzichtet wird.

So, jetzt aber zur Dämmfrage: Grundsätzlich dient die Dämmung der Energieeinsparung. Und da diese - sozusagen staatlich verordnet - möglichst schnell und umfassend erreicht werden soll, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, gibt es dafür finanzielle Anreize, z.B. durch Zuschüsse und Kredite der KfW-Bank. Will man dergleichen in Anspruch nehmen, müssen bestimmte Bedingungen und Vorgaben erfüllt werden, also ein definierter energetischer Standard zum Schluss hergestellt sein. Je nach dem, was man also inverstieren kann oder will und in Abhängigkeit von den technischen Möglichkeiten ergibt sich der hierfür notwendige Umfang der Dämmmaßnahmen (die im übrigen nicht die einzige Möglichkeit darstellen, Energie zu sparen).

Für dich heißt das also, dass du klären musst, was an Kohle ausgegeben werden kann und was man damit für einen Dämmstandard - und davon abhängig, welche Förderung man - erreichen kann. Wenn das Geld dafür da ist, macht es natürlich Sinn, sowohl Wände, Dach oder oberste Geschossdecke und gegen den (kalten) Keller/das (kalte) Treppenhaus/ggfs. gegen die kalte Garage zu dämmen. Alles, was nicht gedämmt wird, reduziert logischerweise den Erfolg und dadurch meist auch die Höhe der Förderung.

Ich würde dir raten, einen erfahrenen und vor allem unabhängigen Energieberater (keinen Handwerker oder Schornsteinfeger!) einzuschalten, der dir vorab schon mal in etwa sagen kann, was zwingend notwendig, zusätzlich sinnvoll oder auch entbehrlich ist und was an Kosten für die jeweiligen Maßnahmen anfällt. Darauf basierend lässt sich relativ einfach eine Kosten-Nutzen-Analyse bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung aufstellen, anhand der dann die Entscheidung getroffen werden kann.

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"Additive Bauweise" bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, eine kontinuierliche Ergänzung eines geplanzten Objektes oder eines vorhandenen Bestandes (z.B. Gebäude) durch zugefügte Erweiterungen (z.B. Anbauten, Neubauten) zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen zu können. Die additive Bauweise zeichnet sich dadurch aus, dass bereits bei der Planung die Möglichkeit der flexiblen Erweiterung berücksichtigt wird und keine Umstände geschaffen werden, die dieses von vorneherein verhindern. Meist handelt es sich um die Addition ähnlicher oder gleicher Elemente bzw. um Bausteine eines Systems. Als Beispiel in der Architektur kann eine Reihenhausbebauung dienen, die durch Addition weiterer Reihenhäuser erweiterbar ist. Beim Möbelbau bedient man sich z.B. der addtiven Bauweise bei Regalen oder Regalsystemen, die flexibel durch das Hinzufügen weiterer Module vergrößert (verlängert, erhöht, verbreitert) werden können.

Als Gegenteil der additiven Bauweise würde ich eine in sich abgeschlossene, finite Bauweise bezeichnen, die wenig oder keinen Spielraum für Anbauten, Erweiterungen lässt bzw. bei der ein solcher bei der Planung nicht berücksichtigt wurde. (z.B. Fernsehturm, Einzelmöbel wie z.B. Sekretär).

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Das hängt zum einen davon ab, wie die vertraglichen Regelungen zwischen dir und deinen Handwerkern sind und zum anderen davon, ob eine Abnahme stattgefunden hat. Wenn du einen Bauvertrag abgeschlossen hast, gilt für die Beseitigung der Mängel gemäß VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) seit 2006 eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, davor von 2 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Abnahme. Näheres regelt die VOB/B § 13 Pkt. 4. Hast du keine Abnahme durchgeführt und das Haus bezogen bzw. in Benutzung genommen und es ist nichts anderes vereinbart, gilt nach § 12 Pkt. 5 VOB/B, die Abnahme nach 6 Werktagen nach Nutzungsbeginn als erfolgt. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von 12 bzw. 6 Tagen geltend zu machen.

Soweit die Theorie und die Gesetzeslage! Wenn ich davon ausgehe, dass du die Einbehalte als Sicherheitsleistung für die Beseitigung der noch vorhandenen Mängel gemacht hast, würde ich diese solange zurückhalten, bis alles beseitigt ist. Wenn die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen ist und die Mängel noch immer nicht beseitigt wurden, kannst du ein fass aufmachen oder von dem Geld die Mängel selber beheben oder durch andere beseitigen lassen.

Wegen der Verjährung der Rechnungen gilt gem. § 199 BGB folgendes: Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch (=Rechnung) entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Dauer der Frist regelt § 195 BGB, danach beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Musst also wohl noch ein Jährchen länger warten, bis zum Öffnen des Fasses...

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Grundsätzlich ist der Wandaufbau so machbar, allerdings würde ich folgendes verbessern (von außen nach innen): Putz (diffusionsoffen!), Putzträgerplatte 60 mm (z.B. Holzweichfaserplatte), Holzständer (aus techn. getrocknetem Konstruktionsvollholz 200 mm), dazwischen Dämmung (Zellulose-Einblasdämmung), darauf eine 18 mm starke (bzw. nach Statik bemessene) OSB-Platte als Aussteifung und Dampfbremse, die Fugen der OSB-Platte und deren umlaufende Anschlusspunkte an die umgebenden Bauteile (Wände, Decken, Boden) müssen sorgfältigst luftdicht abgeklebt werden (mit z.B. hierfür zugelassenen Klebebändern), auf die OSB-Platte 40-60 mm Lattung als Installationsebene, darauf dann entweder eine 15 mm OSB-Paltte + 12,5 mm-Gipskartonplatte oder eine 12,5 mm-Fermacellplatte. Nur die Gipskartonplatte als letzte Schicht halte ich für etwas schwach.

Wichtig bei der Geschichte ist zum einen, dass die Luftdichtigkeit hergestellt wird und zum anderen, dass die ganze Konstruktion diffusionsoffen ist, d.h. die Raumluftfeuchte von innen nach außen durch die Wand diffundieren kann. Bei der Dämmung würde ich nur dann Mineralwolle nehmen, wenn diese Maßnahme in Eigenleistung erfolgen soll. Anderenfalls (das wäre meine Empfehlung) lass die Dämmung von dem Zimmereibetrieb einblasen, der die Wände stellt, das kostet kaum mehr und du hast dafür sowohl einen besseren sommerlichen Wärmeschutz als auch einen besseren Schallschutz. Die Putzträgerplatte würde ich deswegen in 60 mm Stärke ausführen, da du dadurch außer der besseren Wanddämmung auch noch das Problem mit der Wärmebrücke durch die Holzständer in den Griff kriegst.

Ich habe mal grob nachgerechnet: Du kannst bei dem von mir beschriebenenen Wandaufbau von einem U-Wert ausgehen, der je nach verwendetem Dämmaterial und je nach Ständerabstand bzw. Gefachbreite um die 0,16 W/m²K liegt. Die zu beachtenden Anforderungen nach der EnEV 2009, die ab 01.10.09 gilt, hast du damit locker erreicht. Bei der von dir beschriebenen Wand beträgt der U-Wert dagegen 0,22 W/m²K, ist also um über 30% schlechter.

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Ob Hunde es riechen, weiß ich nicht. Theoretisch ist das vielleicht denkbar, wenn du vor lauter Angst schwitzt und sie den "Angstschweiß" riechen. Ich gehe aber eher davon aus, dass sie MERKEN, dass du unsicher bist bzw. Angst hast. Hunde beschnuppern in der Regel erstmal ihre "Artgenossen", zu denen du für den Hund zunächst auch zählst. Also ist das Beschnuppern völlig normal. Wenn du dann aber regungslos und steif wie ein Stock dastehst, weiß der Hund damit nichts anzufangen und wird ggfs. verunsichert, vielleicht fühlt er sich sogar selber bedroht (obwohl du garnichts machst), weil er dein Verhalten nicht einschätzen kann. Am besten versuchst du locker zu bleiben und den Hund zu ignorieren, vielleicht langsam wegzugehen.

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Wie bereits schon gesagt, ist die Angebotseinholung über einen Versicherungsmakler sehr zu empfehlen. Dabei sollte aber nicht irgend ein x-beliebiger VM angesprochen werden, denn in Sachen Architektenhaftpflicht kennen sich die wenigsten wirklich aus. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich ohne Einschränkungen einen Spezialversicherungsmakler namens VAI (Versicherungsdienst für Architekten und Ingenieure) empfehlen, der unser Büro schon seit Jahren betreut, auch über den Versicherungsabschluss hinaus. Du kannst ganz unverbindlich unter 030/654 98 331 anrufen, dein Anliegen schildern und um Beratung bzw. Angebote bitten. Der mir persönlich bekannte Ansprechpartner wird sich deiner Sache annehmen, dich zum Versicherungsbedarf beraten und dir verschiedene Angebote einholen.

Im Übrigen halte ich es für wenig vernünftig, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen (sofern es die überhaupt gibt), da dann die Beiträge nahezu unbezahlbar sein werden. In der Regel werden Versicherungen ab einer Mindestselbstbeteiligung von 2.500,00 EUR angeboten. Da es in Deutschland nur noch sehr wenige ernstzunehmende Anbieter gibt (ich schätze, es sind unterm Strich weniger als 10), wird sich die Angebotseinholung je nach deinen Anforderungen ohnehin auf ein paar wenige Anbieter beschränken.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage nach der Höhe der dem Risiko gegenüberstehenden Deckungssumme, denn hier sind wahrscheinlich größere Beitragsspannen zu erwarten, als zwischen den unterschiedlichen Gesellschaften. In erster Linie ausschlaggebend sind dabei die verschieden hohen Deckungssummen für Sachschäden, weniger die für Personenschäden. Je nach Konstellation kann unter Umständen auch eine projektbezogene Haftpflichtversicherung sinnvoll sein, aber das rechnet dir der Makler gerne aus. Ruf ruhig mal unter der oben angebenen Nummer an, sag einen schönen Gruß von einem zufriedenen Kunden aus Worms und lass dich bzw. deinen Schwager dort beraten. Gruß UB

Kleiner Tipp noch zum Schluss: Bei manchen Versicherungen besteht die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostenfrei in das Berufshaftpflichtpaket einzubinden. Das sind immerhin auch irgendwo 120-150 € im Jahr, die man sparen kann.

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Die Frage stellt sich so eigentlich nicht: Die HOAI 2009 regelt, dass das Honorar auf der Grundlage einer Kostenberechnung zu vergüten ist. Nur wenn überhaupt keine Planungsgrundlagen vorliegen, auf deren Basis eine Kostenberechnung sinnvoll erfolgen kann, kann das Baukostenvereinbarungsmodell gewählt werden. Es besteht also erstmal nicht die freie Wahl zwischen den beiden Modellen.

Inwieweit ihr mit einem Architekten ggfs. eine abweichende Vereinbarung treffen könnt, müsst ihr mit dem Architekten direkt verhandeln.

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