Zitat eines Richters aus jener Zeit.
"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."
Mit anderen Worten, wenn der Ehemann Sex wollte hatte die Frau ihn zu gewähren und dabei gefälligst zumindest so zu tun als würds ihr gefallen.
Es war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers: Als Vergewaltiger bestraft wurde in der Bundesrepublik nur, wer sein Opfer mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf zwang. Ein Trauschein war quasi wie ein Freibrief.
Es waren damals halt noch andere Zeiten. Gut das sie vorbei sind.