Hallo Tiberios99,
man kann sowohl als blinder und auch als taubblinder Menschen ein erfülltes Leben führen. Vom Suizid sei auf jeden Fall abgeraten. Ich persönlich habe eine recht ausdifferenzierte Auffassung zu diesem Thema Suizid und bin der Meinung, dass hier die Selbstbestimmtheit der Menschen durch den Staat sehr eingeschränkt wird und die Gesetzeslage nachgebessert werden sollte.
Nun jedoch zum Thema. Es gibt Erkrankungen (insbesondere genetische), die zur Blindheit und Taubheit führen können. Jedoch passiert dies nicht unbedingt innerhalb kürzester Zeit sondern über einen längeren Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums kann man viel mit Hilfsmittel und anderen Hilfen ausgleichen. Ich kenne in meinem Umfeld einen Menschen der aufgrund einer genetischen Erkrankungen sowohl blind ist und auch fast Taub ist (Grad WHO IV). Dennoch führt dieser ein erfülltes Leben. Hilfe und Informationen findest Du bei deinem örtlichen Blindenverein.
Hilfeleistungen und Sachleistungen für den Alltag wären:
1) Hilfsmittel (Sehhilfen, Blindenhilfsmittel, Hörgeräte) - zuständige Krankenkasse
2) Persönliche Assistenz (ggf. über Persönliches Budget) - zuständiger Sozialhilfeträger
3) Krankenfahrten (zum Arzt, Therapie, Psychotherapie) - zuständige Krankenkasse
4) Diverse Leistungen über die Pflegeversicherung (Pflegegrad, Pflege, wohnraumverbessernde Maßnahmen)
5) Mobilitätstraining - zuständige Krankenkasse
6) Schwerbehindertenausweis (zuständiges Landesamt für Gesundheit und Soziales)
Hilfestellungen für die Berufliche Rehabilitation erhältst Du über die Reha-Abteilung bei der Bundesagentur für Arbeit. Dazu gehören ggf.
1) Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
2) Mobilitätstraining ggf. Fahrdienst
3) Arbeitsplatzassistenz
4) Ausbildung- und Weiterbildungsmaßnahmen ggf. in einem Berufsförderungswerk oder Berufsbildungswerk.
ggf. könnte auch das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) oder deine Rentenversicherung für die berufliche Rehabilitation zuständig sein. Der Kostenträger leitet etwaige Anträge an den zuständigen Träger weiter.
Dazu kommen zeitlich befristete Förderungen für den Arbeitgeber.
Darüberhinaus ist bei Blindheit oder Taubblindheit ein sog. Landespflegegeld sowie je nach wirtschaftlicher Situation des Betroffenen aufstockende Blindenhilfe für behinderungsbedingte Mehraufwendungen vorgesehen, da das Blinden- und Taubblindengeld in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich bemessen ist.
Sofern deine Behinderung wehrend des Kindergeldbezuges eingetreten ist und Du dich nicht selbst unterhalten kannst, haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld auch weit über das 25. Lebensjahr hinaus. Beim Bezug von Grundsicherung, ALG II oder anderen einkommensabhängigen Leistungen sei hier dazu geraten, dass die Eltern das Kindergeld nicht an Dich weiterleiten und etwaige Abzweigungsanträge seitens der Behörden widersprechen und ihre Mehraufwendungen geltend machen. Dies ist wichtig, da im Falle einer Abzweigung das Kindergeld angerechnet wird.
Nun jedoch noch zu deinem Wunsch über deinen Körper und dein Leben selbst zu entscheiden. Du solltest auf jeden Fall psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Dennoch sei gesagt, dass der Suizid in Deutschland keinen Straftatbestand darstellt. Doch jegliche Beihilfe durch Dritte stellt eine Straftat dar. Auch eine ungewollte medizinische Behandlung würde eine Straftat darstellen. Aus diesem Grunde lässt das Gesetz keine aktive Sterbehilfe zu. Du kannst jedoch verfügen, dass keine medizinische Behandlung ohne deine explizite Einwilligung vorgenommen wird. Zu diesem Zweck lohnt es sich eine Patienten Verfügung aufzusetzen, um bestimmte medizinische Maßnahmen von vorn herein auszuschließen. Solltest Du also in einer Situation sein, wo Du deinen Willen nicht mehr äußern kannst, sind Ärzte und Krankenhäuser an diese Verfügung gebunden. Damit diese Verfügung auch wirksam ist, solltest Du diese möglichst zu einem Zeitpunkt aufsetzen, wo Du im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten bist, weil ansonsten ein Gericht darüber befinden könnte, dass Du diese Entscheidungen nicht treffen kannst. Vorsorge wäre hier das Credo. Es gibt im Internet einige Dienstanbieter, die einen dabei Unterstützen eine solche Verfügung rechtssicher aufzusetzen und zu hinterlegen.
Lass' Dir aus Erfahrung gesagt sein, dass weder Blindheit noch Taubheit ein guter Grund für einen Suizid ist.
Beste Grüße