Hallo Tiberios99,

man kann sowohl als blinder und auch als taubblinder Menschen ein erfülltes Leben führen. Vom Suizid sei auf jeden Fall abgeraten. Ich persönlich habe eine recht ausdifferenzierte Auffassung zu diesem Thema Suizid und bin der Meinung, dass hier die Selbstbestimmtheit der Menschen durch den Staat sehr eingeschränkt wird und die Gesetzeslage nachgebessert werden sollte.

Nun jedoch zum Thema. Es gibt Erkrankungen (insbesondere genetische), die zur Blindheit und Taubheit führen können. Jedoch passiert dies nicht unbedingt innerhalb kürzester Zeit sondern über einen längeren Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums kann man viel mit Hilfsmittel und anderen Hilfen ausgleichen. Ich kenne in meinem Umfeld einen Menschen der aufgrund einer genetischen Erkrankungen sowohl blind ist und auch fast Taub ist (Grad WHO IV). Dennoch führt dieser ein erfülltes Leben. Hilfe und Informationen findest Du bei deinem örtlichen Blindenverein.

Hilfeleistungen und Sachleistungen für den Alltag wären:

1) Hilfsmittel (Sehhilfen, Blindenhilfsmittel, Hörgeräte) - zuständige Krankenkasse
2) Persönliche Assistenz (ggf. über Persönliches Budget) - zuständiger Sozialhilfeträger
3) Krankenfahrten (zum Arzt, Therapie, Psychotherapie) - zuständige Krankenkasse
4) Diverse Leistungen über die Pflegeversicherung (Pflegegrad, Pflege, wohnraumverbessernde Maßnahmen)
5) Mobilitätstraining - zuständige Krankenkasse
6) Schwerbehindertenausweis (zuständiges Landesamt für Gesundheit und Soziales)

Hilfestellungen für die Berufliche Rehabilitation erhältst Du über die Reha-Abteilung bei der Bundesagentur für Arbeit. Dazu gehören ggf.

1) Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
2) Mobilitätstraining ggf. Fahrdienst
3) Arbeitsplatzassistenz
4) Ausbildung- und Weiterbildungsmaßnahmen ggf. in einem Berufsförderungswerk oder Berufsbildungswerk.

ggf. könnte auch das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) oder deine Rentenversicherung für die berufliche Rehabilitation zuständig sein. Der Kostenträger leitet etwaige Anträge an den zuständigen Träger weiter.

Dazu kommen zeitlich befristete Förderungen für den Arbeitgeber.

Darüberhinaus ist bei Blindheit oder Taubblindheit ein sog. Landespflegegeld sowie je nach wirtschaftlicher Situation des Betroffenen aufstockende Blindenhilfe für behinderungsbedingte Mehraufwendungen vorgesehen, da das Blinden- und Taubblindengeld in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich bemessen ist.

Sofern deine Behinderung wehrend des Kindergeldbezuges eingetreten ist und Du dich nicht selbst unterhalten kannst, haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld auch weit über das 25. Lebensjahr hinaus. Beim Bezug von Grundsicherung, ALG II oder anderen einkommensabhängigen Leistungen sei hier dazu geraten, dass die Eltern das Kindergeld nicht an Dich weiterleiten und etwaige Abzweigungsanträge seitens der Behörden widersprechen und ihre Mehraufwendungen geltend machen. Dies ist wichtig, da im Falle einer Abzweigung das Kindergeld angerechnet wird.

Nun jedoch noch zu deinem Wunsch über deinen Körper und dein Leben selbst zu entscheiden. Du solltest auf jeden Fall psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Dennoch sei gesagt, dass der Suizid in Deutschland keinen Straftatbestand darstellt. Doch jegliche Beihilfe durch Dritte stellt eine Straftat dar. Auch eine ungewollte medizinische Behandlung würde eine Straftat darstellen. Aus diesem Grunde lässt das Gesetz keine aktive Sterbehilfe zu. Du kannst jedoch verfügen, dass keine medizinische Behandlung ohne deine explizite Einwilligung vorgenommen wird. Zu diesem Zweck lohnt es sich eine Patienten Verfügung aufzusetzen, um bestimmte medizinische Maßnahmen von vorn herein auszuschließen. Solltest Du also in einer Situation sein, wo Du deinen Willen nicht mehr äußern kannst, sind Ärzte und Krankenhäuser an diese Verfügung gebunden. Damit diese Verfügung auch wirksam ist, solltest Du diese möglichst zu einem Zeitpunkt aufsetzen, wo Du im Vollbesitz deiner geistigen Fähigkeiten bist, weil ansonsten ein Gericht darüber befinden könnte, dass Du diese Entscheidungen nicht treffen kannst. Vorsorge wäre hier das Credo. Es gibt im Internet einige Dienstanbieter, die einen dabei Unterstützen eine solche Verfügung rechtssicher aufzusetzen und zu hinterlegen.

Lass' Dir aus Erfahrung gesagt sein, dass weder Blindheit noch Taubheit ein guter Grund für einen Suizid ist.

Beste Grüße

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Wenn Du große Mengen per Mail versenden möchtest und es sich um Briefe, Formulare usw. handelt. Kannst Du die Dokumente auch in Schwarz-Weiß anstatt in Graustufen scannen. Das macht die Dokumente sehr schon klein.

Beste Grüße Stephan

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--- hatte vor dem absenden nicht bemerkt, dass der Thread schon so alt ist. Antwort kann man leider nicht entfernen. ---

Ja, sie wird irgendwann blind. Wobei Blindheit Definitionssache ist. In Deutschland gelten Menschen mit einem Sehvermögen <1/50 (<2%) Sehfähigkeit als blind. Der Verlauf ist sehr individuell. Das kann sehr schnell gehen oder Jahrzehnte dauern.

Ich habe hier in diesem Thread mehr zu den Perspektiven mit Sehbehinderung/Blindheit geschrieben: https://www.gutefrage.net/frage/ich-werde-blind--wie-bereitet-man-sich-darauf-vor

Was Du beschreibst ist typisch für Menschen die an RP leiden. Aufgrund des sehr ungewissen schleichenden Prozesses der Erkrankungen ist das nicht ungewöhnlich. Aus diesem Grund ist es auch sinnvoll Menschen kennenzulernen, die mit der Erkrankung durchaus zurecht kommen. Es guter Ansprechpartner für alle Lebensbereiche ist die PRORETINA: https://www.pro-retina.de

Gruß Stephan

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Hallo Max,

es freut mich, dass Du mit viel Zuversicht in die Zukunft gehst. Das ist eine gute Voraussetzung.

Vorab zu RP:
RP ist eine degenerative Netzhauterkrankung des Auges die zur Blindheit führt. Jedoch ist der Verlauf nicht genau vorhersagbar. Das kann sehr schnell gehen oder aber auch Jahrzehnte dauern bis die Sehfähigkeit komplett verloren geht. Im Laufe der Erkrankung verringert sich das Gesichtsfeld. Man sieht also in der Mitte und an den Seiten wird es fortschreiten weniger. Irgendwann ist es so, dass man nur noch einen kleinen Ausschnitt sieht, wenn man direkt auf etwas schaut und drum herum ist alles weg, ähnlich wie durch schauen einer Klorolle, wobei das Gehirn dies als komplettes Bild wahrnimmt.

Nun zu deinen Bedenken:
Du kannst auch mit schwindender Sehfähigkeit und vollkommenden Sehverlust weitgehend selbstständig leben. Es ist gut, dass Du rechtzeitig Informationen einholst um für den Fall vorbereitet zu sein. Hier ein kleiner Auszug an Möglichkeiten und Hilfen, die Du im Laufe des Krankheitsverlaufs nutzen kannst.

1) Beratung bei deinem örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverein oder PRORETINA https://www.pro-retina.de
2) LPF-Training (Lebenspraktische Fertigkeiten) - Kostenträger Krankenkasse.
3) Mobilitäts- und Langstocktraining - Kostenträger Krankenkasse
4) Blindentechnische Grundausbildung (Brailleschrift, Computer mit Hilfstechnologien usw.)

Es gibt darüber hinaus heutzutage zahlreiche Hilfsmittel, die dir ein weitgehend normales Leben auch mit Seheinschränkung ermöglichen. Du wirst weiterhin einen Computer verwenden können und natürlich auch ein SmartPhone, Tablet. Die Welt wird zunehmend immer barrierefreier. Natürlich werden trotzdem die ein oder andren Hürden und Barrieren auftreten.

Im beruflichen Umfeld wird sich deine Berufswahl etwas einschränken. Allerdings gibt es hier dennoch viele Möglichkeiten mit Arbeitsplatzassistenz viele Berufe auszuüben. Man sollte jedoch nicht verschweigen, dass die Arbeitslosigkeit unter Blinden und Sehbehinderten um ein vielfaches höher ist, als unter den Sehlingen. Genaue Zahlen kenne ich nicht. Trotz der vielen Hilfen gibt es mal abgesehen vom öffentlichen Dienst nur verhältnismäßige wenige Arbeitgeber, die behinderte Arbeitnehmer einstellen. Sollte sich ein Arbeitgeber dennoch dazu entscheiden, wird dieser schnell das Engagement verlieren, wenn langsame Behörden die notwendigen Hilfen nicht schnell genug bewilligen. Hier muss man mit viel Eigenengargement herangehen und das ist häufig nicht von Erfolg gekrönt und kann auf Dauer sehr frustrierend sein. Es wird zwar immer gesagt, dass es von behördlicher Seite viele Förderungen gibt. Dennoch sind die Hürden bürokratischen Prozesse derart kompliziert, dass neben den ohne schon großen Vorbehalten gegenüber behinderten Menschen, kaum ein Arbeitgeber sich die Mühe macht die Förderungen in Anspruch zu nehmen. Dir werden auf deinem Weg vielleicht die abenteuerlichsten Dinge begegnen.

Letztlich kannst Du recht unabhängig leben. Dennoch werden Dir auch Steine in den Weg gelegt und manche legt man sich sogar selbst in den Weg. Auch wenn Du keine Angst davor hast blind zu werden, ist RP eine jener Augenerkrankungen die Aufgrund ihres schleichenden Prozesses dann und wann sehr belastend sein können und es ist keine Schande, sich auf diesem Weg begleiten zu lassen. Blinden- und Sehbehindertenvereine wie speziell bei RP die PRORETINA beraten zu allen Lebensbereichen und informieren über entsprechende Hilfen.

Beste Grüße

Stephan

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Das kann man so nicht sagen!

Erst einmal gibt es viele verschiedene Stockmodelle mit unterschiedlichen Merkmalen in Bezug auf Gewicht, Stabilität und Handhabung. Auch verschiedenen Griffe gibt es. Hinzukommt noch die Spitze, wo es auch die verschiedensten Formen und Materialien von Plastik bis Keramik gibt. Auch diese haben alle unterschiedliche Eigenschaften. Soll es eine Rollspitze sein? Soll es ein Modell zum ausklappen oder ausziehen oder gar ein Hybrid-Modell sein?

Diese Fragen lassen sich nur direkt vor Ort in einem Hilfsmittelverkauf klären oder mit einem Mobilitätstrainer.

Zu empfehlen sind die Stöcke von COMDE https://www.comde-derenda.com

Ich persönlich habe einen COMDE TS 138 und einen TF 28 jeweils mit großer Kellerer Keramik Rollspitze mit Kugellager. Die COMDE-Stöcke haben Holzgriffe. Andere Firmen verwenden gerne Gummi oder Plastik.

Der TS 138 ist ein ausziehbarer Stock (Teleskopstock)

Der TF 28 ist ein hybrider Telefaltstock, welche noch in der Höhe über den Griff justiert werden kann.

Je nach Körpergröße wählt man dann das entsprechende TS/TF Modell. Der Stock sollte mit Spitze bis zur Achselhöhle reichen. Dann hat er die richtige Größe.

WICHTIG: Blindenlangstöcke stehen im Hilfsmittelkatalog der GkV. Wenn Du also ein Modell in der richtigen Konfiguration gefunden hast, kannst Du dir genau dieses Modell von deinem Augenarzt verordnen lassen. Das Rezept schickst Du entweder zur Hilfsmittelfirma oder lässt dir einen Kostenvoranschlag ausstellen und reichst ihn zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse ein.

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Smartphone für Sehbehinderte?

Hallo freunde, mein Vater ist blind und deshalb benutzt er alte tasten Smartphones. Er hat das Nokia N95 eine Weile benutzt und jetzt benutzt er das Nokia 6110. Der Grund für die Verwendung dieser Telefone besteht darin, dass sie durch Drücken der Taste Sprachanrufe tätigen können, ohne dass das Internet erforderlich ist und kommende Anrufe mit den gewünschten Tasten annehmen kann. Diese Telefone sagen auch den Namen derjenigen, die bei eingehenden Anrufen registriert sind. Jetzt werden diese Telefone nicht mehr hergestellt und sind Geschichte. Mein Vater ist fazsiniert von neuen Smartphones, kann sie jedoch nicht verwenden, da er wie erwähnt sehbehindert ist. Ich habe damals versucht, das Samsung Galaxy Note 3 für Sehbehinderte einzurichten, aber es war schwieriger, es in diesem Modus zu verwenden, als normal. Da hat Samsung meiner Meinung nach echt verbockt. Mir fallen sonst das Siri des iPhones ein und der Blackberry, wegen den Tasten. Aber auf dem iPhone braucht man Internet für Siri und ich weiß nicht, ob er so anrufen oder Anrufe annehmen kann. Ob ein Blackberry Spachwahl hat, weiss ich nicht. Vielleicht seid ihr die, die sich auskennen. Weiss auch nicht ob Blackberrys eigene Betriebssystem haben oder Android. Ich hatte mal was von Blackberry OS gehört. Vielleicht gibt es Smartphones für Sehbehinderte, die ich nicht kenne. Ich hab heute Zufällig das hier gefunden:

https://www.amazon.de/Samsung-EJ-CG955BBEGDE-Keyboard-Geeignet-Schwarz/dp/B06XDJD2H8/ref=mp_s_a_1_2?keywords=samsung+galaxy+s8+tastatur&qid=1559333995&s=gateway&sr=8-2-spell

Weiss aber nicht ob es was bringt.

Hoffe jemand kann mir helfen.

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Die alten Tasten-SmartPhones wie du sie nennst sind aktuell außer Mode und das gilt auch für Sehbehinderte und Blinde. Es gibt sie aber noch. Einige Hilfsmittelfirmen bieten diese Telefone noch an, weil insbesondere bei älteren Blinden und Sehbehinderten noch ein Markt dafür existiert: http://pabs-online.de/telefone.htm

Dennoch kann man nicht sagen, dass normale SmartPhones (Android- und insbesondere iOS-Geräte) nicht bedienbar wären. Hier werden dann immer Stichworte wie Siri genannt, die zwar nützlich sind; aber letztlich keine barrierefreie Kernfunktion eines SmartPhones darstellen. Die richtigen Stichworte wären Talkback auf Android und VoiceOver bei iOS. Das sind ScreenReader und Eingabe-Interfaces die im System integriert sind und auch auf einem tastenlosen Telefon eine weitgehend barrierefrei Bedienung der Geräte für Blinde und Sehbehinderte gewährleisten. Am beliebtesten ist das iPhone und andere iOS Geräte sowie die Apple Watch. Alle aktuellen Apple Geräte vom Mac bis hin zur Apple Watch und sogar das Apple TV verfügen über den ScreenReader VoiceOver. Dieser ist in "Einstellungen --> Allgemein --> Bedienungshilfen --> VoiceOver" zu finden. Dieser ScreenReader kann selbst vor der Einrichtung des Geräts im Einrichtungsbildschirm durch dreimaliges Drücken der Home Taste oder bei Modellen ohne Home-Taste durch dreimaliges Drücken der Ein/Aus-Taste aktiviert werden. So können auch Vollblinde Menschen ihr SmartPhone vollkommen selbstständig einrichten.

Dass die Bedienung schwierig wäre, kann ich als blinder Nutzer nicht bestätigen. Klar, weicht die Bedienung naturgemäß selbstverständlich etwas ab und die Gesten sind deutlich reichhaltiger als für sehende Nutzer. Aber dennoch bietet das iPhone und auch Android-Geräte sogar die Möglichkeit Braillezeilen (Punktschrifteingabe-Interface) per Bluetooth anzubinden und selbst taubblinde Menschen können mit dem iPhone arbeiten. Da die Zeile sich jedoch nur an einem eingerichteten Gerät anbinden lässt, können taubblinde Menschen die Geräte im Werkzustand nicht selbst einrichten.

Exemplarisch an Apple Geräten bieten diese folgende Features zur Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte:

1) VoiceOver (Sprachausgabe und Eingabeinterface für Blinde und Sehbehinderte / out of the Box)
2) Virtuelle Braille Tastatur (Software-Eingabe-Funktion für Brailleschrift / out of the Box)
3) Schriftanpassungen (out of the box)
4) Zoom (Vergrößerungssoftware / out of the Box)
5) Farbveränderungen/Kontrastanpassungen (out of the Box)
6) Unterstützung für Peripheriegeräte per Bluetooth (out of the Box)
6a) Bluetooth-Tastatur (Zubehör)
6b) Braillezeile für Ausgabe (Zubehör)
6c) Braillezeile für Ausgabe inkl. physikalische Braille-Tastatur (Zubehör)

weitere nützliche Funktionen zusätzlich zu den expliziten Accessibility-Funktionen:
7) Siri
8) Diktierfunktion

Die Geräte ermöglichen neben dem normalen Telefonieren auch die Verwendung von Apps und dem Internet. Z. B. kann der ScreenReader bei Netflix sogar die Untertitel vorlesen und deren Eigenproduktionen enthalten teilweise sogar Tonspuren mit Audiodeskription (Bilderklärung für Blinde), wenn auch zumeist auf englisch.

Auch spezielle Apps für Blinde sind seit mehreren Jahren auf iPhone und Co. erhältlich. Einige Beispiele wären:

  • GRETA (Zur Verwendung im Kino. Die App synchronisiert über das Mikrofon den Kinofilm und spielt über einen Kopfhörer Audiodiskription ab. Das funktioniert auch bei einem Fernsehabend)
  • BlindSquare (Navigation für Blinde. Beschreibt zum Beispiel, welche Locations sich im unmittelbaren Umfeld befinden)
  • KNFB Reader (Hiermit kann man Dokumente fotografieren und vorlesen lassen)
  • VoiceDream Reader (DAISY Player für iOS, neuerdings gibts vom Anbieter auch eine OCR ähnlich wie KNFB Reader, sehr reichhaltiges deutsches Stimmenangebot neben den deutschen iOS Standardstimmen)
  • Apps der deutschen Hörbüchereien (Ausleihen und Anhören von Hörbüchern aus den deutschen Blindenhörbüchereien)
  • Seeing AI (Kostenlose App mit nützlichen Tools für Blinde und Sehbehinderte)
  • Spiele (ja auch Spiele, die für Blinde nutzbar sind gibt es mittlerweile zu Hauf)
  • sowie Geldscheintester, Farberkennungs-Apps, ...

Hinzu kommen natürlich alle Standard-Apps von Apple und natürlich Apps wie WhatsApp, Facebook, Twitter, die bekannten Browser einschließlich Safari und und und. Selbst die Kamera sagt an, wenn VoiceOver aktiviert ist, ob sich ein Gesicht im Ausschnitt befindet.

Die einzige Schattenseite ist, dass nicht alle Apps mit dem ScreenReader bedienbar sind. Das liegt dann häufig daran, dass die Entwickler nicht auf Barrierefreiheit geachtet haben. Hier ist jedoch die Community der Sehbehinderten und Blinden kontinuierlich dran, damit sich das durchsetzt und bei vielen Apps gelingt das sehr gut.

Die normal auf dem Markt erhältlichen SmartPhones bieten also weitaus mehr als viele denken. Aus diesem Grund fristen diese Tastentelefone und explizit für blinde entwickelte SmartPhones auch ein Nischendasein.

Abschließend noch zur Bedienung:

Du erwähntest, dass Du das Telefon nach der Einstellung nicht bedienen konntest. Das ist ja auch klar. Die Bedienung muss sich ja zwangsläufig verändern, damit wir das nutzen können. Wenn man allerdings erstmal verstanden hat, was genau sich an der Bedienung verändert und warum das so ist, ist die Bedienung auch nicht mehr so ungewohnt und schwer, wie du es empfindest. Ganz im Gegenteil, eigentlich ist die Bedienung sogar sehr einfach. Wenn Du also ein iPhone oder Android für deinen Vater kaufst, solltest Du dir eine Gruppe über deinen Landesblindenverein suchen. Da gibt es zahlreiche iPhone und Android-Stammtische und auch Schulungsangebote in diesem Bereich. Apple bietet auch kostenlose Seminare zu vielen Themen an. In einigen Apple Stores z. B. in Berlin und Sindelfingen gibt es einen blinden Mitarbeiter, der explizit Workshops für blinde Apple-Kunden anbietet.

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Nein, kannst Du in der Regel nicht. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen Rauchen als Genese einer Blindheit. Wenn überhaupt gibt es Hinweise darauf, dass das Rauchen den Krankheitsverlauf einer AMD (altersbedingten Makuladegeneration) negative beeinflussen kann. Aber auch hier besteht kein kausaler Zusammenhang in Bezug auf die Auslösung der AMD. Deine Kurzsichtigkeit hat mit dem Rauchen erstmal nichts zu tun und wird dadurch nicht schlimmer. Folgerichtig ist das Passiv-Rauchen aufgrund des niedrigerem Schädigungspotentials im Vergleich zur direkten Inhalation von Rauch mit seinen ca. 3000 verschiedenen Giftstoffen deutlich weniger dafür prädestiniert. Auf der anderen Seite wundert mich ehr, warum Du Dir keine Gedanken über deine Asthma-Beschwerden machst. Hier ist ehr ein Zusammenhang auf die negative Beeinträchtigung des Krankheitsverlaufs zu sehen. Blind wirst Du durch das Rauchen oder Passiv-Rauchen erstmal nicht.

Besonders für Nicht-Raucher ist oftmals sehr unangenehm, wenn man be-raucht wird oder sich in einem Umfeld mit kaltem Rauch aufhalten muss. Es sind halt Giftstoffe in Festform (Partikel). Doch der Körper wird natürlich durch diese Giftstoffe tangiert. Er kann dies aber in der Regel, wenn er gesund ist, recht gut verkraften und das auch über viele Jahre und Jahrzehnte. Dennoch ist es nicht gesund es gibt weitaus wahrscheinlichere Folgen, die schließlich die Gesundheit beeinträchtigen können.

Du wirst jedoch vermutlich nur sehr wenig Erfolg damit haben dein Umfeld davon abzuhalten. Raucher sind oftmals offen aber viel häufiger latent bis sehr stark latent unzufrieden mit ihrer Sucht und wenn keine intrinsische Motivation besteht mit dem Rauchen aufzuhören, wird das wohl auch nichts. So sehr dich das auch tangiert und unzufrieden macht, verstärkt die Gegenwehr des Umfelds das Suchtverhalten von Raucher mit unter ehr als es nachhaltig dazu führt, dass es weniger wird oder aufhört.

Andererseits gibt es eine gute und massiv weniger schädliche Alternative zum konventionellen Rauchen. Viele Raucher können und wollen nicht einfach aufhören oder reduzieren.

Hier wäre der Umstieg auf eine elektronische Zigarette zu erwägen. Diese schmeckt nicht nur im Gegensatz zur Tabakzigarette viel besser und riecht besser, sondern reduziert auch die Risiken des Passivrauchens auf nahezu null, obwohl die Dampfentwicklung mit unter um ein vielfaches höher ist. Dies liegt zum einem am Fehlen der vielen giftigen Feststoffe und auch an der zu vernachlässigen Auswirkung von Nikotin, welche beim klassischen Rauchen an den Schwebeteilchen angedockt sind und somit auch durch das Passivrauchen zu einer höheren Nikotinaufnahme führen. Das giftige an der Zigarette sind die Verbrennungsstoffe, die entstehen. Beider E-Zigarette handelt es sich ausnahmslos um Flüssiges-Aerosol, welches beim ausatmen zur noch sehr homöopathische Mengen an Nikotin enthält. Darüber hinaus flutet Nikotin gleichmäßiger an und führt somit zu einem geringeren Peak, was zwar die Tabaksucht bedient, sie aber nicht erzeugt. In der Tat gehen Forscher davon aus, dass von der E-Zigarette wenig bis gar kein Suchtpotential ausgeht - auch wenn Nikotin enthalten ist. Dennoch hält sie natürlich Sucht eines Rauchumsteigers, wenn auch in abgemilderter Form aufrecht. Prinzipiell wird nur in der Presse und im Volksmund von Nikotinsucht gesprochen. In der seriösen Forschung geht es hier jedoch fast ausnahmslos um Tabaksucht, da die Einnahmeform maßgeblich das Suchtpotential einer Substanz bestimmt. Erst der Verbrennungsprozess macht das Rauchen so suchterzeugend. Mit anderen Einnahmeformen, wie Dampfen (E-Zigarette, Nikotin--Pflaster und andere Nikotinersatzprodukte) werden Menschen die es nicht bereits durch das Rauchen sind, vermutlich sehr unwahrscheinlich abhängig. Nikotin rangiert, was das Abhängigkeitspotential angeht etwa auf dem Niveau von Koffein (Kaffee). Das böse in der Zigarette oder anderen Tabakprodukten ist also der Rauch oder andere Giftstoffe und nicht das Nikotin.

Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll, um deine Situation nachhaltig zu verbessern, eine Verlagerung auf eine andere Konsumform zur Nikotinzufuhr für dein Umfeld zu setzen. Das verbessert dann auch die Situation für Dich.

Für weitere evidenzbasierte Informationen zur E-Zigarette siehe hier den Kanal von Prof. Dr. Bernd Meyer (Toxikologie) von der Universität Graz: https://www.youtube.com/channel/UC-OtjiFrsB2haZIvdEuNsSA

Gerade im Bereich Public Health ist selbst die Forschung oftmals durch politische Ideologie geprägt. Deswegen hilft es an dieser Stelle nicht irgendwelche Artikel zu lesen, da diese oft schlampig recherchiert sind und häufig Falschinformationen und Junk-Science wiederkäuen. Wenn Du belastbare Informationen benötigst, wirst Du nicht umhinkommen die Studien selbst und kritisch zu lesen, um Ende beurteilen zu können, wobei es sich nun um seriöse Forschung handelt und wo um Trash-Sience. Der Kanal von Prof. Dr. Bernd Meyer von der Universität Graz ist da ein guter Einstieg. Er hat auch ein Video dazu gemacht, wo er die Methodik erklärt, wie man Informationen aus der Forschung ziehen kann und welche Methoden man verwenden kann um diese zu beewerten.

Viel Erfolg mit deinem Umfeld

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Guten Tag,

deine Frage ist schlank und zielt nicht so genau drauf ab, was der Hintergrund deiner Frage ist. Letztlich sind die Hilfen und Unterstützungen recht mannigfaltig und der Weg dort hin ist mehr oder weniger steinig.

Wie Du in deiner Ergänzung geschrieben hast, geht es Dir wohl primär darum deinen Beruf auszuüben. Kommen wir also erstmal zum allgemeinen Teil und anschließend zu den spezielleren Hilfen.

Die Diskussion über Nachteilsausgleiche und Sozialleistungen in der Differenzierung ist ziemlich schwierig, weil leider viele Nachteilsausgleiche auch sog. Sozialleistungen sind, die einkommensabhängig sind. So kann jemand der z. B. 2000 Euro verdient durchaus auch Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen oder anteilige Kostenübernahme haben.

Wichtig für eine Anspruchsberechtigung ist, dass eine Behinderung festgestellt wird und gewisse Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Erster Schritt ist also die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises und die Feststellung des GdBs (Grad der Behinderung) und der dazugehörigen Merkzeichen, woraus sich dann die allgemeinen Nachteilsausgleiche ergeben. Bei den Merkzeichen RF ergibt sich z. B. die Reduzierung der Rundfunkgebühr. Aus dem Merkzeichen (Bl - Blind) ergibt sich der Anspruch auf das sog. Landesblindengeld und ggf. je nach Einkommen die ergänzende Blindenhilfe. Das Blindengeld ist einkommensunabhängig - also nicht abhängig von deinem Einkommen. Die Blindenhilfe ist eine Sozialleistung und die Höhe hängt von deinem Einkommen ab. Das Blindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet. In manchen Bundesländern wird für Sehbehinderte ein Sehbehindertengeld gezahlt, welches ebenfalls einkommensunabhängig ist. Des Weiteren ergeben sich diverse Steuerfreibeträge je nach GdB, die Freifahrt oder kostengünstige Wertmarke für die Nutzung des ÖPNV sowie die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV und anderen Verkehrsmitteln bzw. auch bei bestimmten Kulturangeboten (Kino, Theater, uvm.). Die konkreten Nachteilsausgleiche finden sich auch zahlreich im Internet.

Des weiteren gelten seit Einführung des BtHG (Bundesteilhabegesetz) auch für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen erhöhte Einkommens- und Vermögensgrenzen, welche durch die stufenweise Einführung des Gesetzes in den kommenden Jahren angepasst werden. Ebenso weicht die Anrechnungsmöglichkeit von Einkommen und Vermögen des Ehepartners etwas bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen ab.

Natürlich gehören auch Hilfsmittel zu Lasten der GkV und anderen Kostenträgern wie Brillen, Blindenstöcke, Lesegeräte, elektronische mobile Lesehilfen, Vorlesesysteme, Daisy-Player, Braillezeilen, Sprachausgabe-Software und andere zu den Leistungen, die Du in Anspruch nehmen kannst.

Kommen wir aber nun zu den Individuellen Sozialleistungen, die man als Behinderter in Anspruch nehmen kann. Eine dieser Leistungen ist z. B. die persönliche Assistenz, Elternassistenz sowie die Arbeitsplatzassistenz. Diese Leistungen können als Sachleistung oder als sog. Persönliches Budget im Arbeitgebermodell in Anspruch genommen werden. Diese Leistungsformen haben unterschiedliche Vor- und Nachteile und sollen dem Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Hier gelten die unterschiedlichsten Eingangsvoraussetzungen und es sind mehrere Träger dafür denkbar. Manchmal ist hier sogar eine trägerübergreifende Leistungserbringung denkbar. Wobei der Primärträger die Leistung erbringt und mit dir am Ende des Bewilligungszeitraums ggf. abrechnet und sich die Kosten mit den nachgeordneten Trägern teilt. Im persönlichen Bereich sind dies die übergeordneten Sozialämter, Krankenkassen u. a. Im beruflichen Bereich ist es das Integrationsamt (Arbeitsplatzausstattung, Assistenz) oder der Rentenversicherungsträger u. a.

Insgesamt ist vieles möglich. Aber in deinem Fall denke ich, dass eine adäquate Arbeitsplatzausstattung mit vergrößernden Sehhilfen schon ausreichend sein könnte. Ich würde mich an deiner Stelle an den DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverein) bzw. an deinen Landesverein wenden. Eine Mitgliedschaft berechtigt dich zur kostenfreien Nutzung der RbM (Beratungsstelle Rechte Behinderter Menschen) mit Niederlassung in Berlin und Marburg. Man muss dort nicht vorstellig werden und kann fast alles telefonisch oder per Post regeln, wenn Du nicht vor Ort ansässig bist. Darüber hinaus kannst Du auch eine Hilfsmittelberatung deines Landesvereins in Anspruch nehmen. In Frankfurt /Main findet einmal im Jahr die Ausstellung SightCity statt und in Berlin eine kleine Hilfsmittelausstellung im ABSV, wo Du herausfinden kannst, welches Hilfsmittel für dich am ehesten geeignet ist.

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Es gibt speziell für Klavier ein didaktisches Standardwerk zum erlernen der Braille-Notation (Notenschrift).

Rembeck, Martin H.: Klavier lernen Punkt für Punkt

Du kannst das Buch auch in der SBS ausleihen.

Neben diesen Büchern gibt es auch noch weitere Bücher zum Erlernen der Notenschrift, die nicht ausschließlich auf Klaviernoten beschränkt sind. Da es schwierig ist einen Klavierlehrer zu finden, der die Notenschrift beherrscht, gibt es das Buch auch in Schwarzschrift damit Du auch mit einem Sehling lernen kannst. Allerdings hast Du ja wohl schon die Grundlagen.

Weitere Informationen zur Notenschrift findest Du hier:

http://www.sbs.ch/buecher-medien/weitere-medien/braille-musiknoten/

Des Weiteren ist die SBS auch mit vielen Bibliotheken im Ausland vernetzt. Auf Wunsch setzen die Dir nicht verfügbare Musikalien auch in Braille um oder besorgen Dir den Titel auf Wunsch per Fernleihe aus einer anderen Bibliothek.

Beste Grüße

Stephan

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Aikido ist geeignet. In Berlin wird das sogar von jemanden als Inklusionssport für blinde und sehbehinderte seit länger als 10 Jahren angeboten.

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Kein Problem. Es gibt viele blinde und sehbehinderte Menschen auf Facebook. Eine große Gruppe ist zum Beispiel diese: https://www.facebook.com/groups/BlindheitundSehbehinderung/?fref=ts

Der Rest folgt in den Kommentaren, weil mehr als ein Link geht nicht hier auf dieser Platform.

Liebe Grüße

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Wenn es raus kommt (Herbst) kannst du dein iPhone damit aktualisieren. Ob es geht hängt von deinem Gerät ab. Aber Apple stellt die neuen Systeme oft für mehrere Geräte-Generationen bereit.

Die aktuellen Generationen der Geräte sind meistens unterstützt.

Man kann auch eine BETA-Version von iOS7 schon jetzt testen. Allerdings sind die Beta-Versionen ehr was für Entwickler und oft nicht praxistauglich. Davon ist also abzuraten. Für $99 im Jahr kann man mit einem Developer Account viele Produkte in der BETA testen. Darunter iOS7 und OS X 10.9 Mavaricks

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Ich beantworte die Frage mal aus erster und auch zweiter Hand. Ich bin selbst blind und ich kann daher sagen: "Ich träume".

Aber dennoch gestaltet sich das Träumen bei verschiedenen Menschen auch unterschiedlich. Grundsätzlich träumen alle blinden Menschen. Allerdings kommt die Art und Weise sehr darauf an ob der Mensch Geburtsblind oder Späterblindet ist. Späterblindete Menschen träumen teilweise auch in Bildern und teilweise auch nicht. Die meisten Geburtsblinden die keine Vorstellung von optischen reizen vermittelt bekommen haben, träumen auch entsprechend ihrer Sinneseindrücke. Allerdings gibt es auch dort Ausnahmen. Es fehlt jedoch der Vergleich zur Realität, um zu verifizieren ob es sich wirklich um optische Sinneseindrücke handelt.

Mich wundert eigentlich das Auftreten dieser Frage in dieser Art und Weise. Eigentlich liegt es viel näher, sich zu fragen, ob blinde Menschen in Bildern träumen, da die Fähigkeit zu träumen ja nicht an das Sehen gebunden ist.

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Hier bekommst du ohne Eingabe von Details ein automatisches Konfigurationsprofil für die meisten E-Plus-Ableger für die Internet-Einstellungen:

https://kuubus.de/hp-index/einrichtungsprofile/

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Bei AMAZON gibt es den Music Angel. Die Box hat einen eingebauten Akku und kann über USB aufgeladen werden. Am mitgelieferten Kabel ist auch ein Klinkenstecker für den Kopfhörer-Ausgang/Line-Out am Telefon dran. Desweiteren lässt sich das Gerät mit SD-Karten füttern. Das Ding gibt es auch in verschiedenen Farben.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel Bass und Lautstärke aus den kleinen Mini Boxen kommt. Der Preis ist auch moderat.

https://kuubus.de/goto-music-angel

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Ja ist am 3.5.2013 um 17 Uhr am Kurfürstendamm 26 im alten historischen Theater passiert. Ich war dort und habe auch ein Video mitgebracht. Allerdings musst du die Anmoderation vorspulen.

http://www.youtube.com/watch?v=9tBBwXDv1yk
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