WEIHNACHTEN IST DANN PERFEKT, WENN DAS GEBURTSTAGSKIND, JESUS CHRISTUS, IM MITTELPUNKT STEHT.

ER SOLL GELOBT, ANGEBETET UND GEPRIESEN WERDEN. ALS DAS GEBURTSTAGSKIND FLEISCH WURDE, UM UNTER UNS ZU WOHNEN UND UNS ZU RETTEN, GESCHAH DAS AUS LIEBE.

WEIHNACHTEN OHNE DEN KÖNIG DER KÖNIGE, JESUS, IST SINNLOS.

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Wenn ich ein seltsames oder unangenehmes Geschenk bekomme, sage ich der Person nicht, dass es mir nicht gefällt, sondern ich mache ihr ein sehr ungewöhnliches Geschenk. Um mein Trauma zu heilen, schenke ich mir selbst etwas Schönes. ha ha ha ha

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Meinung des Tages: Vatikan erlaubt Segnung homosexueller Paare - wie bewertet Ihr diese Reform?

Ab sofort können gleichgeschlechtliche Paare den Segen von katholischen Geistlichen erhalten. Damit öffnet sich die katholische Kirche einer lange gehegten Reformforderung. In einem Punkt allerdings bleibt man seitens der Kirche standhaft...

Der Vatikan erlaubt die Segnung homosexueller Paare

Nach einer Grundsatzerklärung, die von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt worden ist, dürfen katholische Geistliche homosexuelle Paare ab sofort segnen. Während die vatikanische Glaubensbehörde vor zwei Jahren noch erklärte, dass der Segen gleichgeschlechtlicher Paare in der katholischen Kirche nicht möglich sei, zeigt man sich seitens der Kirche inzwischen reformfreudiger.

Papst Franziskus ließ bereits im Herbst erkennen, dass er Segnungen für homosexuelle Paare nicht per se ablehnen würde und man diesen, sofern diese das Vertrauen sowie die Hilfe Gottes benötigen, beistehen müsse.

Der verbindliche Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (dt. das flehende Vertrauen), der diese Neuerung regelt, hebt jedoch hervor, dass eine Verwechslung mit dem Sakrament der Ehe ausgeschlossen werden müsse. Der Segen darf demzufolge auch nicht während eines Gottesdienstes erteilt werden.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt diesen Schritt, kritisiert allerdings, dass der Vatikan weiterhin zwischen irregulären (gleichgeschlechtlichen) und regulären Partnerschaften differenzieren würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr diese Neuerung? In welchen Punkten wünscht Ihr Euch weitere Reformen seitens der katholischen Kirche? Sollte das Sakrament der Ehe ebenfalls auf homosexuelle Paare anwendbar sein? Wie weit soll und darf sich die Kirche von ihren Grundsätzen entfernen, um Reformen anzustoßen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-12/vatikan-erlaubt-segnung-homosexueller-paare?

https://www.tagesschau.de/ausland/katholische-kirche-segnung-homosexuelle-100.html

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Ich habe eine andere Meinung und zwar...

Sünde für Sünde sind sie alle schon verdammt, denn 80 Prozent der Priester, Kardinäle und Bischöfe sind homosexuell, sitzen also im selben Boot, und dieses Boot wird sinken wie die Titanic.

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Seltsamerweise werden meine Plätzchen immer steinhart, so dass ich aufgegeben habe und fertige Plätzchen kaufe oder darauf warte, dass mir eine gute Seele viele Plätzchen schenkt. ha ha ha ha ha

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

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Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil...

Ob sie es wollen oder nicht, sie werden abgestempelt, und in der heutigen Zeit, in der Unternehmen nach schnellen Lösungen und aktiver Beteiligung suchen, werden diese Menschen natürlich beiseite geschoben, mit anderen Worten diskriminiert (oder am besten gar nicht erst eingestellt). Es sei denn, das Unternehmen ist sensibel und gibt diesen Menschen eine Chance, unabhängig von ihren Behinderungen, Einschränkungen usw.

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