ich weiß du wirst es nicht gerne lesen, aber egal wie du es deinen Eltern auch sagst, mach dich besser darauf bereit, das es Ärger geben könnte, denn da dein Freund schon Volljährig ist, du aber noch nicht, kann ich mir vorstellen, dass deine Eltern da nicht sehr erfreut sein werden... aber vielleicht kannst du es ja auch ein wenig "einfacher" machen indem du deinen Eltern erst mal nur von einem Freund erzählst und sie fragst, ob du ihnen deinen Freund vorstellen darfst....wobei dir natürlich dabei klar sein muss, dass sie ihn evtl. achtkantig raus werfen....

aber ich denke bei dem Altersunterschied hast du zumindest mit 14 noch ziemlich schlecht Karten.....wenn du schon 18 oder 20 wärst und er 6 Jahre älter wäre es einfacher....sorry aber so ist es einfach

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nein bzw. nur wenn du es gut begründen kannst.....das steht dazu in den FAQ

Kann ich meine Fragen nachträglich wieder löschen?Leider nicht. In Ausnahmefällen kannst Du Dich aber gerne per Mail an info[at]gutefrage.net wenden und begründen, warum Du eine Frage von Dir löschen möchtest.

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die Frage kann man schwer beantworten ,da we ja nicht wissen wir lang dein Haar ist...aber im Zweifelsfall würde ich es zusammenbinden zu einem Zopf, damit die die Haare nicht ins Gesicht hängen, oder noch schlimmer dir Haare auf die Ware fallen , das sehen auch Prüfer nicht gerne

Viel Glück bei der Prüfung

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versuch es doch mal mit dem Frisuren Styler

http://frisuren.t-online.de/frisuren-testen-frisuren-und-haarstyling-am-eigenen-foto-ausprobieren/id_13096116/index

noch besser ist es allerdings, wenn du dich vom Friseur beraten lässt

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da liegst du (leider) nicht ganz richtig mit dem Unterhalt

Auch rein rechtlich hat der Ehebruch seinen „Schrecken“ verloren, denn seit vielen Jahren ist er nicht mehr strafbar und gehört neben körperlicher Gewalt und seelischem Leid allenfalls noch zu den „schweren Eheverfehlungen“. Auch als alleiniger Scheidungsgrund wird der Ehebruch nicht mehr als solcher betrachtet. Für eine Scheidung müssen also weitere Gründe vorliegen, die freilich durchaus aus dem Ehebruch resultieren können.

mehr findest du hier http://www.ehebruch.org/

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das kann nur ein Einschrieben sein...

Beim EINSCHREIBEN erhalten Sie neben einem Nachweis über die Einlieferung auch die Sicherheit, dass die Auslieferung nur gegen Unterschrift an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten erfolgt.

Wenn Sie ein EINSCHREIBEN versenden, wird Ihre Sendung in der Postfiliale registriert und Sie erhalten einen datierten Einlieferungsnachweis. Anschließend erfolgt die Zustellung Ihres EINSCHREIBENS persönlich an den Empfänger, seinen Ehegatten beziehungsweise Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten. Nur gegen Unterschrift einer dieser Personen auf dem Auslieferungsbeleg wird die Sendung ausgeliefert.

mehr findest du hier http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_3957

allerding kann dir wohl niemand beantworten von wem es ist...also am Besten zur Post und abholen ;-)

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Wenn ihr sie für was wunderbares haltet und sie hat (wie ich finde auch durch ein Wunder) schon so viel überlebt wieso dann nicht: Miracle ....das sagt alles über den kleinen "Tiger"

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