Ich denke die Masse ist zu groß, die du hier ansprichst. Ich würde dir empfehlen, mit Studenten in Kontakt zu kommen, die evtl. in diesem Wohnheim wohnen. Auf facebook dürftest du Studentengruppen aus deiner Region finden.


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Das ist wahrscheinlich eine Abstoßreaktion. Auch nach all den Jahren sieht dein Ohr den Stecker als Fremdkörper an und versucht ihn loszuwerden. Möglicherweise kommt dein Körper aber auch nicht mit dem Silber zurecht. Vielleicht ist es aber auch verdreckt und das führte zur Entzündung.


Geh lieber damit zum Arzt, oder lass es einfach ausheilen. Könnte dann aber sein, dass dein Ohrloch zuwächst.


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Seit wann bekommst du denn deine Periode? Alle zwei Wochen ist ja schon ungewöhnlich. Normal sind im Schnitt 28 Tage zwischen den Monatsblutungen.

Ich nehme mal an dein Körper beginnt sich an einen solchen Zyklus zu gewöhnen und du bekommst deine Tage daher später.

An deiner Stelle würde ich jedoch zu nem Frauenarzt gehen und dem das so schildern.

Ach ja und noch was: Verhüten.

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Es wäre kein Mord. Es seie denn, dem Roboter wird menschlicher Status zugesprochen. Außerdem müsste ein Tatmotiv (Habgier, Rache, befriedigung des sexuellen Triebs) vorliegen.

Um den Erbauer/Programmierer dafür verantwortlich machen zu können, müsste man ihm Vorsatz bezüglich dieser Funktion nachweisen können und weiterhin eines der genannten Tatmotive.

Problematisch ist allerdings die KI des Roboters und inwieiweit irgendjemandem die Entwicklung dessen zugerechnet werden kann.

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Nein. Ein Verstoß gegen § 242 StGB liegt nicht vor. Begründung:

Der Wortlaut des § 242 StGB lautet folgendermaßen:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.

Der A müsste dem B den Roboter weggenommen haben, in der Absicht, ihn sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen. Ich verzichte an der Stelle mal auf die Definitionen von fremd, beweglich und Sache. Da der A den Roboter dem B verkauft hat ist A laut § 433 Abs. 1 BGB dazu verpflichtet,  dem B Besitz und EIgentum an der Sache zu verschaffen, was auch geschehen sein dürfte.

Hier ist der Roboter jedoch aus freien Stücken zu A zurückgekehrt. (ich verzichte an der Stelle auch auf Definitionen von wegnehmen und aneignen) Das bedeutet, dass A den Roboter dem B nicht weggenommen hat, um ihn sich anzueignen, das vor allem auch nicht rechtswidrig.

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Das beste Mittel ist immer noch Konversation. Mehr als mit ihm reden kannst du meiner Meinung nach nicht tun.

Biete ihm ein Treffen an, bei dem man sich ausspricht.

Ansonsten warte ab, bis sich die Wogen glätten. Mit 12-13 kommt man besser über so etwas hinweg, vor allem, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass Umstände vorliegen, für die keiner so richtig was kann.

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Was möchtest du denn studieren? Das ist meiner Meinung nach ein wichtiges Kriterium.


Ich persönlich habe die Erfahrung, dass es möglich, aber nicht einfach ist.
 Der Job sollte flexibel genug sein und wenn du BAföG beantragen willst, darfst du nach den kommenden, neuen Satzungen, nicht mehr als 450€/p.m. verdienen, da kann ich mich aber auch irren, ich darf z.Z nicht mehr als 400€ verdienen.

Ich würde dir empfehlen das erste Semester lang nicht arbeiten zu gehen, sofern das dir möglich ist. Ich habe gegenteiliges getan, sprich: Ich war arbeiten, viel arbeiten und das hat sich fatal auf meine Noten ausgewirkt (Kann aber auch Einbildung sein. Ich studiere Jura im (jetzt kommend) 3. Semester und da soll es wohl recht normal sein anfangs nicht die Topnoten zu haben).

Also es ist möglich neben dem Studium zu arbeiten. Es ist eine Frage der Organisation und wie du mit dem zusätzlichen Stress umgehen kannst.

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Die Definition findest du beim Beitrag von DeanThunderwolf.

Die Grenze der Redefreiheit ist hierzulande da überschritten, wo das Strafgesetz anfängt und ist außerdem durch Art. 5 Abs. 2 GG beschränkt.

Beispiel: Beleidigung, Volksverhetzung

Empfehlenswert sind hierzu auch Gerichtsurteile bezüglich der Meinungsfreiheit. Davon findest du einige im Netz.


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Ja, aber in Maßen, nicht in Massen. Ansonsten finde ich das persönlich immer sehr aufdringlich. Also mal eins, wenn es passt, aber nicht vollbombardieren, oder mehrere hintereinander. (♥ ♥ ♥ ♥ ♥) Verstehst schon.

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Ich bin damals mit 18, mitten im Abi, ausgezogen, allerdings nicht allein. Wenn ich alleine gewesen wäre, hätte ich es auf die Harte lernen müssen, was es bedeutet, einen eigenen Haushalt zu führen.

Außerdem kann viel schief gehen, wenn man sich icht ausreichend informiert und man wird leicht über den Tisch gezogen.

Wenn du ansonsten genügend Geld hast, dein Auskommen zu bestreiten, ist alleine Wohnen an sich kein Problem.

Kochen lernen ist auch nicht die Welt. Am besten geht es, wenn du dir dazu Freunde einlädst :-)

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1. Ja, für eine Person reicht das.

2. Es reicht dann sogar eine 21m² Bude. Die Frage ist: Kannst du die Wohnung auch so geschickt einrichten, dass du den dir zur verfügung stehenden Platz effizient ausnutzt?

3. Bedenke, dass du auch Kaution, oder Genossenschftsanteile zahlen musst. Das sind i.d.R. 3 Kaltmieten. Natürlich gibt es da auch Abweichungen.

4. Du musst dich um Internet/TV kümmern. Die Wasserversorgung wird meist durch den Vermieter geregelt, die Stromversorgung normalerweise auch. Hier hast du aber oft die Möglichkeit den Vertrag mit dem alten Stromversorger (oft die städtischen Werke) innerh. einer bestimmten Frist zu kündigen und dir nen neuen zu suchen.

5. Achte bei Besichtigungsterminen auf Mängel in der Wohnung. Weiterhin kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wohngelt, oder BAB beantragen. Die genauen Bestimmungen dazu kenne ich allerdings nicht.

Ansonsten fällt mir jetzt erst mal nichts ein. Hoffe, ich konnte dir irgendwie helfen.^^

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Ja, das darf er. Ein verstoß gegen §174 StGB liegt nicht vor, falls du das meinst.

Wie die anderen treffend beschrieben, hättest du ihm zeigen können, dass du das nicht willst.

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1. Nein, habt ihr nicht. Und wenn euch keiner deswegen anzeigt, müsst ihr euch auch keinen Kopf machen.

2. An sich dürfen sie Bilder von euch aufnehmen (natürlich gibt es da auch Ausnahmen) und sie auf fb stellen, außer ihr verlang von ihnen die Bilder nicht hochzuladen, bzw offline zu nehmen. Dann dürfen sie es nicht.


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Die Durchführung eines Drogentests an dir und eine Durchsuchung deiner Wohnung nach Betäubungsmitteln auf richterlichem Beschluss sind, meines Wissens nach, möglich.

Am Besten du verzichtest erst mal ne Weile lang auf deinen speziellen Genuss ;)

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Die Frage solltest du einem Arzt stellen. Es könnte alles Mögliche sein, oder auch gar nichts.

Ferndiagnose via Internet ist immer ne schlechte Idee.

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Hallo. Ich kann das in etwa nachvollziehen, da das bei mir ähnlich war. Wenn du das tatsächlich ernst meinst, such dir Hilfe. Halluzinazionen/Psychosen o.ä. können zum einen auf psychische Störungen, zum anderen auf neuronale Schäden hindeuten. Gewaltphantasien sind normal, die hat jeder, so lang du die nicht auslebst, ist alles ok.

Vielleicht ist dir auch einfach nur langweilig und du fühlst dich unterfordert. In dem Fall kann man dir noch raten, neben den anderen Aktivitäten noch irgendwas anderes zu machen. Noch einen anderen Sport, schreiben, oder etwas anderes.

Wenn du das Gefühl hast, deine Gewaltphantasien oder Einbildungen werden zu stark, geh zum Arzt und lass dich an einen Psychologen überweisen und rede vor allem mit deinen Eltern.

Und zuletzt muss ich dir leider eine Illusion nehmen: Mit 14 hat die Pubertät erst angefangen, bzw bist du quasi mitten drin. ;)


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So blöd das klingt und so oft man es ließt: Anfangen.

Ich drücke mich auch gerne, muss z.Z. ne Hausarbeit schreiben und hab ja nur noch nen Monat. Ich habe auch nach Lösungen für Motivationstiefs gesucht aber das Einzige, was da hilft, ist wirklich und ernsthaft anfangen. Mit dem Suchen auf irgendwelchen Seiten, verschwendest du so viel wertvolle Zeit, die dir am Ende fehlt.

Ich habe meinen soll für heute erfüllt und kann dir deshalb deine Frage beantworten :p

Ich wünsche gutes Schaffen!

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