Ok und wo ist der Gewinn?

Das geht nach Jahresgewinn.

Alle deine Einkünfte zählen dazu, auch dieser Gewinn.

Erst ab 9000 oder so zahlst du Steuern.

Also wenn du nur das als Einkommen hast und damit 6000 im Jahr machst, wäre es steuerfrei.

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das zahlt die dir nicht

sie sagt einfach nein und du musst klagen

das ist auch rechtlich nicht so einfach

mit einen neuen frisur bist du besser als vorher, sie muss nur schadensersatz für die beseitigung ihrer mängel bezahlen

das wäre zu prüfen, ob da eine komplett neue frisur überhaupt drunter fällt

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nein, geht mir nicht so

ich finde andere frauen schon noch attraktiv, besonders für sex

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Haftet ein Eigentümer, durch den sich eine Sanierung verzögert, der WEG gegenüber für u.U. gestiegene Kosten?

In unserer aus 9 Parteien bestehenden WEG gab es Ende 2020 einen Beschluss zu einer größeren Sanierung (Fassadendämmung, neue Fenster, Stand-Balkone statt gemauerten Wärmebrücken). Der Beschluss wurde nicht angefochten, ist also gültig.

Zum vereinbarten Stichtag verweigerte nun 1 Eigentümer die Zahlung der Sonderumlage. Die Hausverwaltung will die Arbeiten jedoch erst beauftragen, wenn alle Zahlungen eingegangen sind - da man bezüglich einem nun erst klagen muss, verzögert sich die Sache weiter.

Die div. Unternehmen haben - völlig zurecht - bereits mitgeteilt, dass die seit über 2 Jahren bestehenden Angebote nicht mehr gültig sind, wenn nicht diesen Sommer Baustart ist. Außerdem sind später keine Termine mehr frei. Hinzu kommen ohnehin gestiegene Preise und man wird sich u.U. andere Firmen suchen müssen, die dann noch Zeit und Lust haben, ein bezahlbares Angebot für diese WEG zu erstellen und auch noch Kapazitäten zur Ausführung haben. 2 weitere Eigentümer hätten die Maßnahme finanziell grade noch so mittragen können - wird es enorm teurer, dann nicht mehr :-(

Dass der Eigentümer zur Zahlung der Sonderumlage verpflichtet ist, sei lt. Rechtsanwalt der HV klar. Die Frage ist nur, ob der dann auch die "dank Verzögerung" höheren Kosten der Gesamtmaßnahme zahlen müsste, die ja noch nicht beziffert sind.

Ich vermute, er muss nur die Sonderumlage zahlen, weil man ja die Arbeiten hätte beauftragen können und dann nur "seinen Anteil" hätte einklagen müssen- liege ich mit dieser Vermutung richtig und es wäre sinnvoll, auch ohne seine Zahlung die Bauarbeiten zu starten?

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und könnte mir sagen, wie das ausging?

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der muss die gestiegenen kosten nicht tragen

das ist nicht ursächlich genug, dass er da verschulden hat

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nein

ein petaflop sind 1000 billionnen flops oder eine billiarde

nicht eine million

megaflop ist einfach eine million flops

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Ja, Lohn musst du bekommen, bis zum Datum des Ausscheidens.

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das geht immer

außer ich halte 12h an oder so, dann geht es erst mal nicht

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das macht man eigentlich nicht

es ist unfein und armselig

als man so was noch in die tat umsetzte, da machte das sinn

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Ich bin nie Ehrlich

ich sage fast nie die absolute wahrheit

ich mag das nicht, wenn andere menschen zuviel wissen

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