Hallo, über jemanden der den Bewohner*innen im Altenheim vorliest würde sich ganz sicher so manche/r Heimleiter*in freuen. Frag einfach in Deiner Umgebung einmal in den Altenheimen oder Seniorenresidenzen nach, am einfachsten telefonisch...
Kurz zusammengefasst habe ich dazu kürzlich bei der Sachverständigen Pia Haun gelesen: "Schimmelwachstum ab 70% rel. Luftfeuchte. Im Raum um 50%. Hygrometer an ungünstigen Stellen aufstellen und messen (z.B. an Außenwand-Ecke). Dort wird die Luftfeuchtigkeit ansteigen ..." Quelle: www.ibhaun-trier.de
Da würde ich mal die Ansprechpartner/in bei Ihrer Pflegekasse fragen oder einfach in den Vertrag mit dem Pflegedienst schauen was dort zum Thema Kündigung steht.
Was soll ein Pflegedienst sonst machen, wenn er nicht genügend Pflegepersonal bekommt und/oder gerade sehr viele Mitarbeiter/innen erkrankt sind?
Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Verein Pflegeliga e.V. bei Anbietern von 24-Stunden-Hilfen eine umfangreiche Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt und 3 der Anbieter für eine sehr hohe Kundenzufriedenheit mit dem "grünen Smiley" ausgezeichnet. Werbung für die Unternehmen möchten wir hier nicht machen (Aufkunft geben gerne auf Anfrage).
Ansonsten empfehlen wir die Mitgliedsunternehmen des Bundesverband Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung (http://www.bhsb.de).
... in der Regel kümmern sich die Angehörigen in der Freizeit einer Betreuerin um das Familienmitglied, in diesem Fall um die Mutter/Oma. Auf die andere Frage nach 8,- Euro/Std. Entlohnung für die Enkel zur Taschengeldaufbesserung, ist mir die Antwort im Hals stecken geblieben.
Als gesetzliche Betreuungsperson könnten oder müssen Sie das Gericht fragen, ob und was für wen Sie dafür aufwenden dürfen, denn Sie müssen sowieso darüber Rechenschaft abgeben, wie für alle anderen Ausgaben auch.
Besuchsdienst oder ähnliches in einem Altenpflegeheim wäre sicher auch eine gute Idee...
Hat Deine Mutter eine Pflegestufe? Wenn das Einkommen Deiner Mutter nicht ausreicht um das Pflegeheim zu zahlen und das Einkommen der Angehörigen nicht ausreicht um Zuzahlungen zu leisten, dann springt die Kommune, bzw. das zuständige Sozialamt ein.
Das Sozilamt wird Dir einen Fragebogen bezüglich des Einkommens schicken. So wie Du das schilderst wirst Du nichts zuzahlen müssen.
Es gibt regionale Beratungsstellen für Angehörige -> http://www.wegweiser-demenz.de (rechts oben - Suchmöglichkeit)
Das Internetportal Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums bietet unter anderem Informationen zu Therapie-, Pflege- und Hilfsangeboten, zu gesetzlichen Leistungen und den Rechten und Pflichten von Demenzkranken und ihren Angehörigen. Neben Videomaterial, einem Weblog und verschiedenen Ratgeberforen bündelt die Datenbank "Hilfe in meiner Nähe" Adressen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Anlaufstellen vor Ort, zum Beispiel von Gesundheitsämtern, Pflegekassen oder Tagespflegeeinrichtungen...
... Du kannst eine Überlastungsanzeige auf den Weg bringen
Deine Mutter wir ihr Einkommen offenlegen müssen und dann wird man sehen ob sie überhaupt Elternunterhalt zu zahlen hat. Eventuell wäre es ratsam einen Fachanwalt zu befragen...
... nun ja, in den unteren Pflegegraden wird es wohl weniger Geld geben. Die bisher eingestuften Pflegebedürftgen erhalten laut Gröhe eine Art Bestandsschutz und die bereits bewilligten Leistungen verringern sich nicht.
Zu den Pflegegraden und Leistungen findest Du recht gute Informationen unter http://www.wohnen-im-alter.de/seniorenratgeber-pflegefall-pflegegrade.html
Ist schon eine Pflegestufe beantragt?
Nach allem was ich hier gelesen habe, denke ich mal, dass es für Deinen Vater am Besten wäre, wenn Ihr ihn in Eurer Nähe unterbringen könntet. Das wäre zunächst auch mit einer Kurzzeitpflege nach der Entlassung aus dem Krankenhaus möglich.
Eine kostenfreie Beratung und Informationen zu den Möglichkeiten bekommt Ihr durch die Pflegeberatung der Pflegekasse (Krankenkasse) wo bei der er versichert ist und/oder im regionalen Pflegestützpunkt an seinem oder Eurem Wohnort...
Nein - die schriftliche Prüfung ist zu wiederholen - Altenpflegehelfer mit "mangelhaftem" Wissen geht doch wohl gar nicht...
... nun ja, vielleicht fragt das Sozialamt auch nach, weil Du die Schenkung vor 8 Jahren nicht angeben hast, aber schon Wohngeld oder andere Hilfen bezogen hast?
Auf jedenfall solltest Du zum Facharzt gehen, der wird Dich auch nicht auslachen, sondern der Sache auf den Grund gehen...
... bist vielleicht in Ausbildung zur Betreuungskraft gemäß § 87b ???
... was für Gesetze? Betreuung oder Pflege? Ambulant oder Stationär?
Steht die Ausbildungsvergütung nicht im Ausbildungsvertrag?
siehe auch hier -> http://www.azubiyo.de/berufe/altenpfleger/gehalt
... am besten informierst Du Dich vor Ort im Pflegestützpunkt - Ort oder PLZ kannst Du in der Suche des BKK-Pflegefinders eingeben -> http://www.bkk-pflegefinder.de/pflegeberatung/pflegestuetzpunkte/
Eine Rechtberatung ist vielleicht erst notwendig wenn sich das Sozialamt meldet? Schau einfach mal bei der Pflegesachverständigen Heike Bohnes auf der Seite -> http://pflegeberatung-aachen.de/ - oder frage dort mal nach...