Mietrecht/kaution- halbe miete zahlen obwohl nicht in dem zeitraum wohnhaft?
Guten Tag. Ich habe eine Frage bezüglich des Mietrechts. Ich ziehe aktuell aus meiner Wohnung, welche ich zum 05.12.2017 nach Absprache des Vermieters aus. Da ich meine hinterlegte Kaution für die neue Wohnung brauche und gefordert habe, eröffnete mir mein aktueller Vermieter, dass er erst diese aushändigt wenn die schlüsselübergabe ist, welche dann am 05ten wäre. Da ich aber offiziell meine neue Wohnung zum 01.12.2017 beziehe benötige ich diese um überhaupt die Wohnung betreten zu können. Nun zu meiner frage. Darf mein aktueller Vermieter eine halbe Monatsmiete einfordern obwohl ich nicht einmal einen halben Monat diese Wohnung weiterhin besetze oder ist es mein recht anteilig nur diese 5 Tage Miete zu zahlen?