Hallo Deniziii,
also das auf einem Lebensmittel sogar die Uhrzeit steht, wann das MHD abläuft wäre mir ja völlig neu.
Denke mal das ist die Uhrzeit wo ihr das gegessen habt?
Naja, wenn du noch den Kassenbon hast, kannste damit und mit dem Dip (selbst wenn er leer ist) in den Laden gehen und den bezahlten Preis zurück verlangen.
Ne Anzeige wird schwierig, es sei denn, euch ist allen kotz übel geworden. Dann braucht ihr aber nen ärztliches Attest, dass attestiert, dass euch durch den Dip schlecht wurde.
Denn die Supermärkte sind zwar dazu angehalten Ware überm MHD auszuräumen, gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber meines Wissens nicht. Soweit mir bekannt müssen sie nur garantieren, dass dir von der gekauften Ware kein gesundheitlicher Schaden entsteht. Lasse mich hier gerne eines Besseren belehren.
Des Weiteren hättest du ja vor dem Kauf und erst recht vor dem Verzehr aufs Datum schauen können/müssen.
Und mal ehrlich man isst doch nichts was vergammelt riecht oder schmeckt.
Das Mindeshaltbarkeitsdatum bedeutet nämlich nicht, das Ware die älter ist, schlecht ist. Ab diesen Zeitpunkt kann der Herrsteller lediglich nicht mehr garantieren, dass es zu keinen Geschmacksveränderungen kommt.
So kannst du zum Beispiel auch ne 20 Jare alte Konserve noch Problemlos essen, wenn sie verschlossen ist.
Beim nächsten mal einfach mal schauen ob sich beim Dip der Deckel nach außen wölbt oder nach innen. Gutes Zeichen ist auch immer das "zack" beim öffnen.