- 1600 € Bußgeld
- 2 Punkte
- 3 Monate Fahrverbot
- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- Aufbauseminar
- Ermittlungsverfahren wegen § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen)
- evtl. Entzug der Fahrerlaubnis
- 1600 € Bußgeld
- 2 Punkte
- 3 Monate Fahrverbot
- Probezeitverlängerung um 2 Jahre
- Aufbauseminar
- Ermittlungsverfahren wegen § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen)
- evtl. Entzug der Fahrerlaubnis
Die typischen 0815-erbsenzähleroberspießigstandartfamilienprobleme. Solange sie dich nicht verhungern oder abmagern lassen und du trotzdem versorgt wirst, ist das okay. Ihr solltet euch alle etwas beruhigen.
Ich verstehe das, aber es war trotzdem nicht richtig, deinen Vater zu schlagen. Dein Vater sollte lieber einen verbalen "Einlauf" erhalten. Eine Katze ohne triftigen Grund unnötig zu schlagen geht gar nicht. Das ist Misshandlung.
Grüße
Früher war man in der BRD ab 21 Jahren volljährig. Man konnte sich aber frühzeitig für volljährig erklären lassen (ab 18 Jahren). Es wäre denkbar, eine solche Regelung wiedereinzuführen, aber dann für 16-Jährige. Natürlich können diese nicht einfach so volljährig werden; man müsste die geistige Reife psychologisch prüfen.
Einige Fragen bleiben da offen:
Wer zahlt das Ganze?
Was sind die Kriterien?
Wie geht man strafrechtlich damit um?
...
MfG
Nein, das dürfen sie nicht. Allerdings müssen sie dir keinen Mobilfunkvertrag zahlen und auch kein WLAN zur Verfügung stellen.
Du setzt sie unnötig unter Druck. Deine Tochter ist volljährig. Sie will die Welt entdecken und frei sein. Solange der Hausfrieden nicht massiv gestört wird, lass sie machen.
Denk dran: So wie du sie jetzt behandelst, so wird sie dich wahrscheinlich später behandeln.
Grüße
Zeit mit mir.
Wird wohl so kommen. BSW und CDU werden auch stark sein.
Das wird wohl von den Umständen abhängen. Wenn Kinder schon in der Grundschule mit derartigen Geräten arbeiten müssen, dann sollte man ihnen ab Beginn der Schulzeit eines zur Verfügung stellen. Allerdings nicht unbeschränkt.
Im Allgemeinen denke ich, dass mit dem Erreichen der 5. Klasse ein Smartphone angebracht ist. Man regelt ja sehr viel über das Internet. Soziale Kontakte werden gehalten/gefunden und Informationen können einfach erlangt werden. Vorher ist ein einfaches Tastenhandy sinnvoll.
Generell sollte man natürlich die individuelle Entwicklung des Kindes berücksichtigen und entsprechend ein Auge auf seinen Sohn/seine Tochter haben.
Geld! Ich verzichte auf Sachleistungen. Mit Geld kann ich selbst entscheiden, was ich kaufe.
LG
Im schlaffen Zustand....
Also durchschnittlich ist ein nicht erigierter Penis 24 cm lang. Bei einer Erektion sind es ca. 32 cm.
Wenn Ihr Penis kürzer ist, dann können Sie keinen Sex mehr haben (logisch).