Nein. Das Konto ist Teil der Erbmasse. Das Erbe wurde ausgeschlagen. Damit gehört das Geld nicht den Kindern.

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Für solche Fälle gibt es Kremationssärge in Überbreite. Eventuell muss der Bestatter ein weiter entferntes Krematorium anfahren, das einen entsprechend breiten Ofen hat. Aber zerstückelt wird vom Bestatter niemand. Ist schließlich kein Metzger...

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Grunsätzlich darf an Samstagen erstmal ganz normal gearbeitet werden. Das gilt auch für Bestatter, Redner, Floristen, Organisten und alle anderen, die bei Beerdigungen tätig sind.

Allerdings sind Friedhöfe meist in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft. Der Friedhofsträger legt die Beisetzungstage auf den Friedhöfen fest und kann natürlich den Samstag ausschließen. Und Pfarrer haben an Wochenenden meist bereits viele Verpflichtungen, so dass Sie möglicherweise nicht für eine Beerdigung zur Verfügung stehen. Ob also in einem konkreten Fall samstags eine Beisetzung erfolgen kann, muss man jeweils abklären.

Beim Sonntag bin ich skeptischer. Das Arbeitszeitgesetz verbietet Sonntagsarbeit erstmal, hat aber natürlich viele Ausnahmen. So darf der Bestatter zweifellos an Sonntagen Verstorbene vom Sterbeort abholen. Aber da die Beisetzung ein geplanter Termin ist, der genauso gut an jeden anderen Tag der Woche stattfinden kann, glaube ich nicht dass das gestattet ist.

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Die Berufsschule in Wermelskirchen unterrichtet in NRW angehende Bestattungsfachkräfte im Blockunterricht. Darüber hinaus finden im Laufe der Ausbildung drei überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen im Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt (Unterfranken) statt. Bis die erste ansteht, findet sich da aber sicher eine Mitfahrgelegenheit bei Mitschülern...

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Ich kann nicht für jedes Sozialamt sprechen. Aber in Köln zahlt das Sozialamt nach monatelanger Prüfung die Friedhofgebühren direkt ans Friedhofsamt und die mit dem Bestatterverband vereinbarte Summe für eine Sozialbestattung direkt an das beauftragte Bestattungsinstitut.

Wenn die Prüfung ergibt, dass die Bestattungskosten nur teilweise übernommen werden, werden vorrangig die Friedhofsgebühren beglichen.

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Das sind wie Du schon vermutet hast mit großer Wahrscheinlichkeit Zahnprobleme. Auch der Ausfluss aus den Augen steht meist damit in Verbindung.

Dein Degu muss zum Tierarzt, damit er sich die Zähne anschauen und korrigieren kann. Vielleicht ist auch eine Röntgenaufnahme sinnvoll. Das ist auch nichts, wofür ein Kleintierarzt sonderliches Degu-Spezialwissen braucht. Wenn er Meerschweinchen und Kaninchen behandeln kann, kann er auch Degus behandeln kann. Die Zahnproblematik ist die gleiche.

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Nein. Bestatter sind nicht in Kurzarbeit und Bestatter waren auch als der Artikel veröffentlicht wurde nicht in Kurzarbeit. Offenkundig waren die Mitarbeiter eines Frankfurter Bestattungsinstituts in Kurzarbeit. Das war für die FAZ offenbar schon einen Artikel wert. War wohl trotz Corona auch Sommerloch letztes Jahr...

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Die Coronaschutzverordnung in NRW sieht keine Obergrenze für Teilnehmer an einer Beisetzung vor. Aber viele Gemeinden haben per Allgemeinverfügung die Teilnehmerzahl begrenzt. An diese lokalen Regeln müssen sich auch die Friedwälder halten.

Deshalb ist die Frage nicht für ganz NRW beantwortbar. Informationen über die aktuell gültigen Coronaregeln im ausgewähten Friedwald-Standort kann der Bestatter geben. Oder man fragt direkt beim Friedwald.

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Ohne Heiratsurkunde kann das Standesamt keine Sterbeurkunde ausstellen. Aber Du könntest Dich an das Standesamt wenden, auf dem die Ehe Deiner Eltern geschlossen wurde und eine neue Heiratsurkunde anfordern. Wenn Du an einen netten Standesbeamten gerätst, faxt der die sogar direkt zum Standesamt am Sterbeort.

Der Totenschein muss dem Standesamt vorliegen. Sonst wäre deine Mutter nicht beerdigt worden. Wenn die notwendigen Urkunden nicht vorliegen, stellt das Standesamt eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung aus, die das Friedhofsamt anstelle der Sterbeurkunde erhält. Aber ohne ärztliche Todesbescheinigung wird auch die nicht ausgestellt. Und ohne Nachweis, dass ein Sterbefall den zuständigen Standesamt angezeigt wurde, stimmt kein Friedhofsamt einer Beisetzung zu.

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§1968 BGB
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

Das ist für die meisten Banken eine aufreichende Rechtsgrundlagen Bestattungskosten auch zu begleichen, wenn das Erbe noch ungeklärt ist. Der Erbe muss zahlen. Der Inhalt des Kontos steht dem Erben zu. Es entsteht also kein Schaden. Dennoch habe ich schon gehört, dass es auch Banken gibt, die das anders sehen. Hintergrund ist, dass der Auftraggeber ja auch bei der Beerdigung maßlos das Teuerste vom Teuren bestellen könnte. Dann hätte der Erbe sicher in einem Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg, wenn er nicht die vollen Kosten tragen möchte. Und eine Bank kann schließlich nicht prüfen, ob eine Rechnung angemessen ist, oder nicht.

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In Baumärkten werden meist auch schadstoffarme Lacke verkauft, die für Kinderspielzeug geeignet sind. Achte am besten darauf, dass diese die DIN EN 71-3 erfüllen. Bei Obi gibt es beispielsweise den Klarlack von Aqua Clou.

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Deutschland hatte Ende 2019 eine Einwohnerzahl von 83166711. Im gleichen Jahr wurden in Deutschland 939520 Sterbefälle angezeigt. Also sterben in Deutschland pro Jahr 1,13% der Bevölkerung.

Auf 50000 Einwohner umgerechnet würde das also 565 Todesfälle im Jahr bedeuten. 47 im Monat. Etwa anderthalb Menschen am Tag.

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Alle Antworten, die "In Deutschland geht das nicht!" lauten sind allein deshalb falsch, weil in Deutschland das Bestattungsrecht Sache der Bundesländer ist. So hat beispielsweise Bremen die Regelungen für Bestattungen von Urnen auf Privatgrundstücken recht weit gelockert. Auch einige der Bestattungsgesetze anderer Bundesländer kennen Ausnahmen vom Friedhofszwang. Dies sind aber oft Einzelfallentscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden. Diese können auch Auflagen erteilen. Wichtig ist oft, dass das Grundstück öffentlich zugänglich ist.

Allgemein wird es schwieriger sein, Erdbestattungen auf Privatgrundstücken durchzuführen, weil hier der Gesundheits- und Gewässerschutz ins Spiel kommt.

Wenn man so etwas möchte sollte man das weit im Vorfeld mit dem Ordnungsamt klären, denn die Bestattungsfristen sind kurz und die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam.

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Diese Gräber werden durch das "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" geschützt. Im so genannten Gräbergesetz heißt es: "Dieses Gesetz dient dazu, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben."

https://www.gesetze-im-internet.de/gr_bg/BJNR005890965.html

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Ich habe damals den Holzlack von Aqua Clou benutzt. Den gibt es bei Obi. Es kann aber auch jeder andere Lack sein, der der DIN EN 71-3 entspricht. Das bedeutet dann, dass der Lack so schadstoffarm ist, dass er auch für Kinderspielzeug geeignet ist. Dies ist explizit auf der Dose vermerkt.

Der Lack muss drei bis viermal aufgetragen werden, damit er zuverlässig vor Urin schützt. Gegen das Annagen bringt Lack dagegen rein garnichts. Hier hilft nur jede offen liegende Kante, die nicht angenagt werden darf mit einem Metallprofil abzusichern. An einer glatten Fläche kann ein Degu nicht nagen, da er keinen Ansatzpunkt hat.

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Ein Bestattungsvertrag ist ein Werkvertrag und den kann man jederzeit kündigen. Natürlich wird euch der bisherige Bestatter die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

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Wenn Du alleine oder mit anderen Mitgliedern Deines Haushalts den Friedhof besuchst, beispielsweise zur Grabpflege oder für einen Spaziergang, besteht keine Maskenpflicht.

Wenn Du allerdings an einer Beerdigung teilnimmst, muss auch dort eine Maske getragen werden. Wenn die Trauerfeier in geschlossenen Räumen stattfindet, muss der Veranstalter zudem eine Teilnehmerliste führen.

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Sorry... Aber ich glaube, du hast etwas falsche Vorstellungen, was es bedeutet Degus "langsam wieder zusammen zu führen". Das ist keine Sache von wenigen Tagen, sondern kann auch zwei Monate dauern. Durch solche Schnellschüsse machst Du es den beiden nur schwerer, da Sie den anderen mehr und mehr mit Streit assoziieren. Da muss Ruhe rein kommen, so dass sie sich garnicht mehr daran erinnern, dass sie sich gestritten haben. Mindestens vier Wochen Trenngitter mit regelmäßigen Seitenwechseln und gleichem Sandbad. Dann musst Du sie intensiv beobachten, um zu sehen, wie sie sich am Gitter begegnen. Und dann kann man schauen, dass man den richtigen Moment findet, sie zusammen zu lassen...

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