Ehrlich? Schaff Dir eine Katze erst an wenn Deine Wohn- und Lebensverhältnisse klar sind, soll heißen: Job, Wohnung dann erst Katze! Keiner weiß wie Du Dich entwickelst, niemand kann in die Zukunft sehen.
Seit wann bist Du denn krank. Heute schon den ganzem Tag?
Ich würde punkgirl777 zustimmen. Sag ihm das Du Deiner Mutter die Wahrheit sagst. Sag dies nicht als Drohung! so nach dem Motto: wenn Du nicht aufhörst, sondern setz ihn nur davon in Kenntniss das Du es tust, und dann sag es ihr auch. Du solltest aber mit ihr sprechen das dies "unfreiwillige" auf Diät setzen nichts bei Deinem Vater bewirkt. Wenn er nicht selbst abnehmen will, werdet ihr ihn nicht dazu kriegen-eher geht der Mond eckig auf. Sucht lieber Hilfe bei einem Arzt.
Beim Studio nachfrage ob möglich-wenn müssen bestimmt Deine Eltern ihr Einverständniss geben-auch wg. der Kosten
Was steht im Arbeitsvertrag. Die Sache mit dem Vorblatt ist quatsch. Keiner kann im voraus wissen wann er krank wird-vor Gericht wäre die AU entscheidend. Also eine Krankmeldung müsste am 3. Arbeitstag beim AG eingehen. Wenn er lt. Vertrag bereits vom 1sten Erkrankungstag eine AU verlangt-hast Du ein Problem. Schnell zum Arzt und alles einreichen!
Lebensmittelmärkte suchen immer Auspackhilfen.
Wächst nie zu, sieht man immer da es Knorpel ist.
Wieso Miete zahlen-wenn Dir die Hälfte des Hauses gehört stehen Dir 1,5 Wohnungen kostenlos (Nebenkosten müssen natürlich von Dir gezahlt werden-aber nicht an Dein Schwester) zu. Normal wäre jetzt die beiden anderen Wohnungen zu vermieten. 1,5 Mieten stehen ihr zu und 0,5 Dir (1 Wohnung bewohnst Du ja) Übrigens hat sich Deine Schwester an den Instandhaltungskosten zu beteiligen!
Oha, also lt. Deiner Schilderung hättest Du einen Beratungsschein beantrage müssen (es war doch nur eine Beratung beim Anwalt also kein Proszess vor Gericht?) Dieser muss (Anspruch bei Hart IV oder Sozialhilfe) tatsächlich VOR der Beratung und zwar von einem selber bei Deinem für Dich zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Sollte es sich aber um Prozesskostenbeihilfe handeln, dann hätte Dich Dein Anwalt auf die Möglichkeit hinweisen müssen VORAUSGESTZT ihm ist Deine finanzielle Lage bekannt! Was ich jetzt machen würde: Nicht anrufen sondern einen Finanzierungsplan per Einwurfeinschreiben zusenden! Versuchen beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu bekommen, um die Gebührenrechnung und die Bedrohungen von einem anderen Anwalt prüfen zu lassen Übrigens Mahnungen sind nicht nötig, da jeder die Bedeutung einer Rechnung kennt! Kinder wegnehmen ist eine leere Drohung-mit welcher Begründung denn? Man könnte es übrigens auf die Spitze treiben-wenn man regelmäßig auch nur einen kleinen Betrag zahlt kann er zwar Zinsen verlangen aber das war es dann auch. Wichtig ist auch umgehend etwas zu zahlen-regelmäßig!!!
Abhacken!
Sorry, jeder ist ein Beziehungstyp-wenn DIE Richtige da ist. Du scheinst es nicht zu sein. Lebe damit-oder Du leidest, das sollte Dir klar sein-er wird sich nicht ändern. Auf Dich wartet irgendwo jemand anderes.
Nein, also grundsätzlich merken Jungs (auch später) nichts! Aber mein Tipp: Wenn Du merkst das er Interesse hat, darauf eingehen, Aber dann wieder zurückziehen. Z. B. Frage ER. Wollen wir uns heute abend treffen? Antwort: Nein, habe heute schon eine Verabredung (auch wenn Du zu Hause Socken strickst), sagen das man aber evtl. übermorgen Zeit hat. Damit Botschaft an Ihn: Ich nehme Dich wahr, habe aber auch noch anderer Interessenten vor der Tür stehen-streng Dich an!