Zur Polizei gehen? Ich würde die Polizei anrufen!

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Türken , araber , Kurden usw

Ich habe mal erlebt wie ein Arabischer 18 Jähriger Junger Mann und ein 13 Jähriges Arabisches Mädchen einen Rentner Sexuell belästigt haben. Natürlich kann man es deshalb nicht verallgemeinern. Aber von den aufgezählten Nationen sind mir Araber, Türken und Kurden leider am wenigsten positiv aufgefallen.

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Ich denke mal das Soziale Umfeld. Ich habe leider selber paar mal erlebt wie Ausländer in Deutschland schlecht mit Menschen umgegangen sind. Ein 18 Jähriger und ein 13 Jähriges Mädchen mit Arabischem Migrationshintergrund hatten gemeinsam einen Deutschen Rentner Sexuell belästigt. Oder wie ein Afrikaner auf einen Deutschen Rentner eingeprügelt hatte, habe ich auch schon mal erlebt.

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Ähnlich wie bei Notrufmissbrauch wahrscheinlich. Aus versehen nur Ordnungswidrigkeit und Absichtlich Straftat. Absichtlich ist jetzt schon teilweise Straftat.

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Straftat nicht aber Ordnungswidrigkeit. Es gibt dann nur ein Bußgeld und nicht wie bei einem vorsätzlichen Notrufmissbrauch eine Geldstrafe, Haft oder Sozialstunden. Plus du musst eventuell die Kosten den Einsatzes zahlen.

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Bei dem in Bielefeld hätte die Bodycam nicht viel gebracht. Sie saßen im Auto. Die Polizei NRW hat teilweise sogar Dashcams. Und ganz ehrlich, wäre dieser Jugendliche in Dortmund ein Deutscher Rentner würde es niemanden jucken. Man hätte in der Nachbarschaft vielleicht 1 Woche lang darüber geredet mehr nicht.

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Jeder kann Anonyme Hinnweise bei der Polizei machen. Aber ich denke wenn es in diesem Fall rauskommt das dass Opfer einen Hinweis gegeben hat, wird es Konsequenzen für das Opfer nach sich ziehen.

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Schließt § 183 StGB Exhibitionismus auch Jungs ein?

Guten Nachmittag,

aus reiner Interesse. Im § 183 des deutschen StGB heißt es:

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird [...] bestraft.

Schließt „Männer“ hier eigentlich Jungen ein? Abgesehen davon, dass § 19 StGB bzw. § 3 JGG eine Verurteilung verhindern können. Es ist ja im Gesetz nicht die Rede von etwa Personen männlichen Geschlechts.
Der Leipziger Kommentar zum StGB (Laufhütte; 11. Auflage; § 183, Rn. 2-II) sagt, Täter könne ein Mann „gleich welchen Alters“ sein. Nur macht das Jungen noch lange nicht zu Männern. Es herrscht definitorischer Konsens über den Begriff „Mann“, nämlich wird dieser in aller Regel bei erwachsenen männlichen Personen verwendet.

Wie sieht das mit familienrechtlichen Auflagen/Maßnahmen aus? Wenn jetzt zum Beispiel ein 12-jähriger Junge (schuldunfähig nach § 19 StGB) nackt in der Öffentlichkeit rumläuft, könnte das seinen Eltern zum Nachteil werden.
Zum Beispiel könnte als Maßnahme das Sorgerecht entzogen werden, z. B. mit der Begründung, sie seien erziehungsunfähig sind und könnten den Jungen nicht von Straftaten abhalten. Anders, als wenn ein 12-jähriges Mädchen das täte. Liege ich da falsch?

Und überhaupt, was haltet ihr davon, dass Frauen sich nicht wegen Exhibitionismus strafbar machen können? Ich finde es ziemlich diskriminierend. Wäre es andersherum, hätte es bestimmt schon längst einen Aufschrei gegeben.

Gruß

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Ab 14 Höchstwahrscheinlich schon. Unter 14 ist man Schuldunfähig.

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Finde ich gut

Ganz ehrlich, ich finde es gut. Auf Instagram, TikTok, YouTube, usw. löschen manche nämlich kritische Kommentare. Diese App hier ist nämlich extra für Antworten auf Fragen da. Username und Fragen nicht löschen können finde ich allerdings nicht gut.

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