Neue AGBs wo zustimmen?
Was hat sich geändert? §2: Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln. §2: Der Nutzer ist im Rahmen der Registrierung verpflichtet, sein echtes Geburtsjahr anzugeben. gutefrage ist jederzeit berechtigt, einen diesbezüglichen Nachweis einzufordern. Die Sichtbarkeit des Geburtsdatums innerhalb der Community kann vom Nutzer individuell eingestellt werden. In §3 wurde die Formulierung “Fragen und Antworten” durch den Begriff “Beiträge” ersetzt: "gutefrage stellt seinen Nutzern eine werbefinanzierte Plattform zur Verfügung, die auf die Beantwortung von Fragen abzielt und ein Bewertungssystem für Beiträge anbietet (nachfolgend „Dienste“ genannt)." Wo muss ich denn AGBs zustimmen? Wenn ein Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert, müssen Kunden oft ihre Zustimmung dazu geben, vor allem wenn die Änderungen wesentliche Bestandteile der Geschäftsbeziehung betreffen. Ohne ausdrückliche Zustimmung sind die neuen AGB nicht automatisch gültig. § 305 Abs. 2 BGB: Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in einen Vertrag einbezogen werden können, muss der Nutzer der Einbeziehung zustimmen. Ohne deine Zustimmung gelten die neuen AGB nicht automatisch, es sei denn, eine stillschweigende Zustimmung wurde vertraglich vorgesehen (z. B. durch die Nutzung der Dienstleistung nach der Änderung).