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Neue Gutefrage AGB - zu Hart?

Gutefrage hat ihre AGB geändert, diese besagt, dass nur Nutzer die das 11. Lebensjahr volendet haben, also mind. 12 sind, zugelassene sind. Findet ihr das zu hart?
Nein, das Mindestalter sollte man auf 14 oder mehr steigern65%
Nein, das Mindestalter sollte auf 13 steigern14%
Nein, das ist genau richtig11%
Ja, das Mindestalter sollte auf 11 gesunken werden5%
Ja, das Mindestalter sollte auf 10 oder Jünger gesenkt werden3%
Es sollte kein Mindestalter geben3%
37 Stimmen

Würdet ihr diese Funktion auf Gutefrage.net gut finden?

Und zwar, das man die Option hat, einzustellen bei Fragen, Umfragen und/oder Diskussionen das die Ergebnisse und Antworten erst sichtbar sind, wenn man etwas beigetragen bzw. geantwortet hat? So ähnlich wie bei manchen Umfragen, wo man die Ergebnisse erst sehen kann, wenn man abgestimmt hat oder sich die anzeigen lässt aber dann nicht mehr abstimmen kann - nur das es bei den Antworten auch so dann wäre. LG :)
Ich wäre dafür!👍
Ich wär dagegen!👎
Anders.🤔
26 Stimmen

Neue AGBs wo zustimmen?

Was hat sich geändert? §2: Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln. §2: Der Nutzer ist im Rahmen der Registrierung verpflichtet, sein echtes Geburtsjahr anzugeben. gutefrage ist jederzeit berechtigt, einen diesbezüglichen Nachweis einzufordern. Die Sichtbarkeit des Geburtsdatums innerhalb der Community kann vom Nutzer individuell eingestellt werden. In §3 wurde die Formulierung “Fragen und Antworten” durch den Begriff “Beiträge” ersetzt: "gutefrage stellt seinen Nutzern eine werbefinanzierte Plattform zur Verfügung, die auf die Beantwortung von Fragen abzielt und ein Bewertungssystem für Beiträge anbietet (nachfolgend „Dienste“ genannt)." Wo muss ich denn AGBs zustimmen? Wenn ein Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert, müssen Kunden oft ihre Zustimmung dazu geben, vor allem wenn die Änderungen wesentliche Bestandteile der Geschäftsbeziehung betreffen. Ohne ausdrückliche Zustimmung sind die neuen AGB nicht automatisch gültig. § 305 Abs. 2 BGB: Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in einen Vertrag einbezogen werden können, muss der Nutzer der Einbeziehung zustimmen. Ohne deine Zustimmung gelten die neuen AGB nicht automatisch, es sei denn, eine stillschweigende Zustimmung wurde vertraglich vorgesehen (z. B. durch die Nutzung der Dienstleistung nach der Änderung).