Wohnungsgeberbestätigung Kopie oder Original?
Hallo Community,
im Rahmen der Anmeldung einer Wohnung muss dem Bürgeramt verpflichtend eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Bevor ich den Kundenservice belästige, der sowieso ausgelastet ist, frage ich euch: Reicht eine Kopie oder muss das Original vorgelegt werden? Mein Vermieter ließ mir eine Bestätigung per Mail zukommen, diese auszudrucken und vorzulegen müsste ausreichend sein, denke ich?
MfG