Brandschutztür verschließen?
Hallo Liebe Community,
Fall:
In meinen Mehrparteienhaus ist die Dachbodentür eine Brandschutztüre.
An dieser Tür klebt klassisch ein Schild, dass dies eine Brandschutztür ist und diese nicht offen(verkeilt) oder durch Gegenstände zugestellt werden darf.
Meine anderen Parteien im Haus sperren diese Tür immer zu.
Ich hingegen bin der Auffassung diese darf nicht zugesperrt werden, da dies ein Fluchweg und eben eine Brandschutztüre ist.
Frage:
Kennt sich hier jemand aus?
Wie ist die rechtliche Lage? Antworten bitte mit den jeweiligen Paragraphen. (Sollte dies irgendwo geregelt sein)
Danke euch schonmal
LG der Niggo