Moin, entspricht es den Tatsachen, dass seit 2020 bei alten Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung neue Bereifung in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss?
Habe eine Maschine von 1992 ohne Typgenehmigung. Jetzt kamen neuen Reifen drauf und der TÜV-Mann sagte, dass ich die noch per Einzelabnahme bestätigen lassen müsste. Mit diesem Wisch dann zur Zulassungsstelle die Reifen in die Papiere eintragen lassen müsste. Und immer dann, wenn dieser Reifentyp nicht mehr verfügbar wäre, würde das Spielchen von vorne beginnen. Ist das tatsächlich so?
So wie ich das verstanden habe, verlieren die bisherigen von Reifenherstellern ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ihre Gültigkeit. In einem Infoblatt von Pirelli las ich:
Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw ab dem 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
Also meine bisherige Bereifung war bisher Technisch und bürokratisch-rechtlich korrekt. Und jetzt ist sie nur noch technisch korrekt. Bürokratisch-rechtlich wird sie erst durch einen Eintrag in den Schein korrekt. Korrekt?