Leichenschau/Obduktion verbieten oder einschränken?

Guten Tag,

die Frage klingt seltsam,das ist mir bewusst.Aber mich beschäftigt das sehr.Ich habe keine Angst zu sterben.Aber ich habe Angst,nach meinem Tod da splitternackt vor einem Arzt zu liegen,von ihm im Intimbereich angefasst oder begutachtet zu werden.Ich möchte das einfach nicht.Und wenn es gegen den Willen des Verstorbenen durchgeführt wird,ist das für mich auch kein Dienst am Patienten,sondern pietätlos und Leichenschändung. (In meinen Augen)

Kann ich zu Lebzeiten eine Obduktion verweigern?Gehen wir mal davon aus es handelt sich NICHT um ein Offizialdelikt.Jemand hat sich entweder offensichtlich umgebracht (Abschiedsbrief),oder liegt einfach tot in der Wohnung.Keine Indizien für Einbruch,ein Verbrechen oder eine Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz.

Warum soll man dann komplett entkleidet in der Pathologie liegen,aufgeschnitten und ausgehöhlt werden?Und vor allem was haben die -wenn keine Vergewaltigung vorliegt-an meinem Intimbereich zu suchen?Man kann auch die Lebertemperatur bestimmen zur Bestimmung des Todeszeitpunktes.

Kann ich vllt zumindest darauf bestehen,dass eben die Lebertemperatur angewendet wird und ich in Unterwäsche bin,also nicht vollständig entkleidet?

Und bitte keine Sprüche wie "Geh zum Therapeuten","die sehen das jeden Tag" usw.Ich habe meine Gründe für meine Einstellung.Und nur weil es für die Mediziner normal ist, an Menschen rumzuschnippeln oder in ihre intimsten Bereiche zu sehen,heißt das lange nicht,dass es für Patienten Gang und Gebe ist..und für mich endet das Recht auf Würde eines Menschen auch nicht mit seinem Tod.

Ich finde sowas moralisch wirklich sehr bedenklich.Vor allem ist es auch für die Familie eine Zumutung,zu wissen,dass man einen geliebten Menschen da so zerstückelt.Denkt da echt keiner dran? :( Haben wir hier wen,der einen Anwalt kennt oder einen Pathologen ?

Arztrecht, patientenrecht, Obduktion
Rechtliche Konsequenz für Hausarzt wegen unberechtigter Ausstellung von privaten BTM-Rezepten in irrationalem Ausmaß?

Mal angenommen ich hätte einen Hausarzt, der mir über einen Zeitraum von ca. 8 Wochen jede Kalenderwoche ein BTM-Privatrezept für das Präparat Oxycodon 40mg N3 auf den Namen eines Familienangehörigen ausgehändigt hat, trotz seines Wissens über eine bei mir bestehende polytoxe Suchterkrankung.

Was kann diesem Hausarzt rechtlich passieren, wenn man es darauf anlegen würde und diverse Behörden davon in Kenntnis setzt?

Der Familienangehörige hatte bis zu dem Zeitpunkt Bedarf auf genau eine N3 dieses Präparats pro Monat.

Bei diesem Präparat gibt es eine Höchstabgabegrenze pro Monat, die der Arzt nochmal zusätzlich auf einem mir nicht näher bekannten Wege aufheben kann. Auch dies hat der Hausarzt getan, trotz eines völlig unrealistischen plötzlichen Mehrbedarfs in fünfacher Menge der Normaldosis.

Natürlich wurden die Rezepte nie eingereicht und somit voll bezahlt. Kann dieser Arzt rechtlich haftbar gemacht werden für eine durch sein Handeln entwickelte, langjährige körperliche Abhängigkeit von Opioiden? Gibt es rechtliche Fristen in diesem Zusammenhang und gäbe es theoretisch eine Chance auf Schadensersatz oder hätte die Bekanntmachung dieses angenommenen Vorfalls lediglich für den Arzt persönlich eine rechtliche Konsequenz oder existieren spezifische Schlupflöcher, mit denen sich dieser Hausarzt aus der Affäre ziehen könnte und die bekanntmachende Person keinerlei positives Ergebnis, in jedweder Form, erzielen kann?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Medizin, Recht, Apotheke, Arztrecht, Betäubungsmittel, Gesundheit und Medizin, Jura, opioide, Pharmazie, Rechtslage