Darf der potentielle Vermieter aufgrund von Alter und "WG-Untauglichkeit" ablehnen?
Wir (Ich 24 Jahre mein Bruder 22 jahre) hatten schriftlich Interesse an einer Wohung bekundet.
Wir gaben ohne Nachfrage des potenziellen Vermieters sofort an, das ich Schüler sei und über zuschüsse verfüge und mein Bruder eine Festanstellung als KFZ-Mechatroniker hat.
Wir baten trotz gewünschtem Mindestalter um einen Termin zur Besichtigung der Wohnung. (Da es aus unserer Sicht keine Bedeutung hat, wie jung der Mieter ist, so lange er solvent ist.)
Diese Wohnung wurde nämlich als nicht WG tauglich beschrieben und die Mieter müssten 25 Jahre und älter sein.
Natürlich wurde die Anfrage mit Begründung der WG und des Alters abgelehnt.
Ich sehe mich und meinen Bruder nicht als Wohngemeinschaft, sondern als familiäres Verhältnis an. (Ob ich mit meiner Oma zusammen wohne oder meiner Frau oder meinem Bruder.)
Dankeschön und liebe Grüße