Zusatzauftrag BWL Rechnungswesen

2 Antworten

Aus kostenrechnerischer Sicht sollte ein Zusatzauftrag evtl. angenommen werden, wenn der zu erzielende Preis einen positiven Deckungsbeitrag erbringt, d.h., wenn der Preis über den variablen Kosten liegt. Dann kann wenigstens ein Teil der Erlöse zur Deckung der fixen Kosten herangezogen werden. Ein Preis unter der kurzfristigen Preisuntgergrenze (also variable Kosten) ist kostenrechnerisch kaum akzeptabel, es sei denn, es sprächen wirtschaftliche Gründe ausnahmsweise dafür. (etwa Gewinnung eines neuen Kunden)

Wirtschaftlich sollte die Lieferzeit bedacht werden. Wenn ein Unternehmen nahe der Kapazitätsgrenze produziert, könnte es zu längeren Lieferzeiten führen, was wiederum Stammkunden verärgern könnte. Gewinnung neuer Kunden hatte ich schon erwähnt.

Wenn die normale Produktion nicht ausgelastet ist,wenn der Zusatzauftrag besser bezahlt wird als die normale Produktion.