Themenspecial 08. Dezember 2021
1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland
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Zusätzliche Ferien?

2 Antworten

Nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer haben Angehörige verschiedener Religionsgemeinschaften (das ist je nach Bundesland geregelt, welche) das Recht, zum Besuch des Gottesdienstes vom Unterricht fernzubleiben. Das ist dann nicht ein zusätzlicher Ferientag im Sinne eines freien Tages, sondern ein Tag, der mit Gebeten und Gottesdienstbesuchen einhergeht. Und das nehmen vor allem diejenigen in Anspruch, die religiös leben.

Nein, da

a) Freinehmen Religionsfreiheit ist

b) Christliche Feiertage es gibt, da Staatsreligion