zollbestimmungen bei warenienfuhr aus japan von mehr als 400 Euro
ich wollte mir eine angelrolle aus japan bestellen die etwa 400euro kosten soll
2 Antworten
Klare Sache: Bei Bestellungen aus Japan, also Paketversand aus einem Nicht-EU-Land, ist mit 400 Euro die Freigrenzen für die Zollfreiheit deutlich überschritten. Angelrollen sind im Zoltarif namentlich genannt, Code-/Zolltarifnummer 95073000 000. Der Zollsatz beträgt 3.7 %, Berechnet wird wie folgt: Zoll: Warenwert + Versand, davon 3,7%; Einfuhrumsatzsteuer(EUSt): Warenwert + Versand + Zollbetrag, davon 19%. Zu zahlen sind also - entweder beim Paket-/Postboten, oder beim Zoll direkt (je nachdem, ob das Paket vom Zoll angehalten und persönlkich abgeholt werden muss oder nicht), der Zollbetrag und die EUSt. Selbst wenn der Versender dieTransportkosten übernimmt - Zoll und EUSt sind auf jeden Fall vom Empfänger zu zahlen.
Auf Wunsch stelle ich auch gern die Links zu der Seite des Zolls und zum Zolltarif bereit.
Nachtrag: Für die Angelrolle muss die Produktsicherheit beachtet werden; Nachweis:Ein CE-Kennzeichen.
Ich nehme an per Post
Du mußt Zoll zahlen. So oder so. Sowohl für gewerbliche Sendungen als Privatsendungen/Geschenksendungen gibt es eine Freigrenze
Per Post musst Du owohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer zahlen, da die jeweilige Freigrenzen deutlich überschritten werden.
Gewerbliche Warensendungen im Postverkehr ssind bis zu einen Gesamtbetrag 22 € komplett von der Einfuhrabgaben befreit ist.Über 22 € und bis 150€ sind die Waren zwar zollfrei, aber es mus die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Ab über 150€ dann auch die Zollabgaben.
Privatsendung von Privat an Privat, sind bis 45€ von den Einfuhrabgaben befreit. Beim Überschreiten des Betrages sind diese/die Einfuhrabgaben zu entrichten. Vorraussetzungen sind:
- Es erfolgt** keinerlei!!!** Bezahlung oder vergleichsweise Ersatzleistung.
- Es handelt sich um gelegenliche Sendungen.
- Es ist für den privaten Gebrauch oder Verbrauch bestimmt.
zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Privatsendungen/privatsendungen_node.html
Verkäufe von Privat an Privat z.b. über Ebay zählen hier nicht dazu. Sie fallen damit unter die gewerbliche Regelungen.
Nähere Infos findest Du hier, auch wie viel man über den Postweg zahlen muss , findest Du hier
zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html
Bis zu 700€ werden die Einfuhrabgaben pauschal mit 17,5% versteuert.
.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html#doc96210bodyText1
Gilt für den Ppst- und Reiseverkehr.
Im Reiseverkehr ,also wenn Du es ausserhalb der EU kaufst hat man eine Freigrenze von 430€ pro Person (ab 15). Bei unter 15 Jährigen nur 175€
Bedenke auch das man damit, man den Kaufpreis/Gesamtwert nur auf 2 Persoen aufteilen kann, wenn dieser (sinnvoll) teilbar ist.
Ein Schmuckset (Ohrringe + Kette, diiverse Kleidungstücke) kann man aufteilen. Ein Angelrute/Laptop/Kamera nicht.
Siehe hier
zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html
Und der Zoll kann sehr gut einschätzen, ob der Verkaufswert stimmt und ob es ggf.ein Gschenk ist .Die Zollbeamten kennnen sich in ihren jeweilgen Sachgebieten sehr gut aus und leben in dieser Thematik. Die werden diessbzgl. aus- und später weitergebildet.
Und kennen auch die/sehr viele Tricks
Im Zweifelsfall ist zudem der Kunde/Empfänger in der Nachweispflicht und nicht der Zoll.
Anne
Ich achte beim nächsten Mal darauf. Das mit den Reiseverkehr hätte ich def weglassen können.
Sorry Anne, was Du geschrieben hast ist zwar alles richtig, aber größtenteils am Thema knapp vorbei...