Zoll Gebühren bei Ersatzlieferung?

2 Antworten

Was für GEbühren sollen das sein???

Der Zoll erhebt (bis auf ganz wenige Sonderfälle) KEINE Gebühren.

Falls Einfuhr-Umsatzsteuer angefallen ist: ja, die musst Du als Importeur zahlen. Bitte den Verkäufer, Dir den Betrag zurück zu erstatten.

wenn du die Ware haben möchtest: ja. Ansonsten wende dich an den Lieferanten, dass er dir bestätigt, dass es sich um einen Ersatzlieferung handelt.