Zink 905 Legal wegen Kat2

4 Antworten

Legal ja, ohne Schein aber leider nicht.

Durch die EU-Harmonisierung im Sprengstoffrecht wurden die alten "Klassen" durch die neuen "Kategorien" ersetzt. Diese Kategorien gelten jetzt EU-weit für jeden Artikel, der eine CE-Zertifizierung (=Konformitätsnachweis) besitzt.

Das vereinfacht einerseits den freien Handel, andererseits gibt es dadurch jetzt auch einige Artikel in der Kat. 2 (=Silvesterfeuerwerk), die in Deutschland einer Erlaubnis nach §7 oder 27 oder eines Befähigungsscheines nach §20 des SprengG bedürfen. Das sind konkret:

1. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz

2. Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse

3. Schwärmer

4. pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand

Die Zink Rakete 905 fällt mit einer Netto-Explosivstoffmasse von 75 g unter Punkt 2 und ist somit nur mit einem entsprechenden Pyrotechnikerschein legal erwerb- und verwendbar.

Man braucht keinen "Pyrotechnikschein", um die Zink 905 zu erwerben, sondern eine behördliche Erlaubnis nach §27 SprengG für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2 und 3. Für diese Erlaubnis braucht man keine Fachkunde und kein Bedürfnis UND man braucht Beamte beim OA, die das wissen, oder wissen wollen.......selbst sollte man sich ebenfalls gut mit den Gesetzestexten auskennen, damit man eventuelle Falschinformationen der Beamten entgegenwirken kann.

Ich glaube nicht, da das wenn dann die Kat.2 von Polen oder Tschechien ist. Wenn ich falsch liege, bitte verbessern :)

ReinhardK  22.03.2015, 09:22

Die Antwort ist Unsinn. Es gibt keine "Kat. 2 von Polen oder Tschechien". Die Kategorien gelten, wie gesagt, EU-weit.

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WIGGLER  27.04.2015, 15:36

Ok, Meister

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Ich kann es dir ganz einfach sagen da die schönen Zink 905er Bukettraketen (leider) eine NEM von 75 Gramm haben sind sie ohne Schein nicht erlaubt da in DE nur Raketen bis 20 Gramm NEM erlaubt sind (Nettoexplosivmasse)