Zeitarbeit sagte der Entleiher hat 4 Tage keine Arbeit, wird Zahlung fortgesetzt?

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Die Zeitarbeitsfirma ist Dein Arbeitgeber und muss Dich für diese vier Tage bezahlen, als hättest Du gearbeitet.

Wenn Du arbeiten möchtest, man Dich aber mangels Arbeit nicht arbeiten lässt/lassen kann, befindet sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Das Betriebsrisiko (keine/nicht genug Arbeit) trägt der AG und nicht der AN.

Die ZAF darf Dir für diese vier Tage keine Stunden vom Zeitkonto verrechnen.

Selbst wenn es keine Schicht-/Dienst-/Einsatzpläne gibt, muss man dem AG nach gängiger Rechtsprechung mindestens vier Tage im Voraus sagen, ob und wann er arbeiten muss (§ 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Diese Berechnung erfolgt nach den §§ 186 ff.BGB. Das bedeutet, der Tag der Ankündigung und der Tag der Arbeitsleistung fallen nicht in diese Berechnung.

Es kann schon mal passieren, dass ein Entleihbetrieb den Zeitarbeitnehmer nicht beschäftigen kann, allerdings ist das das Problem des Entleihbetriebs und der Zeitarbeitsfirma und nicht das des AN.

Hexle2  02.02.2020, 05:13

Danke fürs Sternchen

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