Zählt das als Glücksspiel?

2 Antworten

Eine Tombola/Ausspielung ist in der Regel immer genehmigungspflichtig, wenn eine unbestimmte Personenzahl daran teil nimmt bzw. sie öffentlich ist, da muss nichts weiter dazu gesagt werden. Ausnahmen wären z.B. Vereinsveranstaltung mit einer Weihnachtsverlosung die jährlich stattfindet (begrenzte Personenzahl, keine "Öffentlichkeit", keine Gewinnverknüpfung mit einem Geldwertevorteil in Form von neuer Kundengewinnung wie bei deinem Beispiel)

Lass es bei der zuständigen Behörde genehmigen, dann ist das gut. Relevant sind nur UNERLAUBTE Ausspielungen.

Auch wenn du kein Geld zahlst, sind Gewinnspiele bzw. Verlosungen normalerweise immer ab 18.