Zählen sonstige betriebliche Erträge zur Gesamtleistung?

1 Antwort

Ja! Da der sonstige betriebliche Ertrag alle GuV Positionen meint, die in keiner eigenen Position ausgewiesen werden (z.b. werden Umsatzerlöse als eigene Position ausgewiesen) — diese Ertrage sind aber betrieblich also dich das hauptsächliche Geschäft entstanden. Davon abzugrenzen sind die sonstigen Erträge, die nichts mit dem Geschäftszweck des Unternehmens zutun haben z.b. wenn Lidl ein Grundstück mit Gewinn verkauft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Wirtschaftswissenschaften Banken/ Finanzen