Dann musst du die Konten hinzufügen, in der Bilanz. Z.b. Fuhrpark an Kasse/Bank bei Kauf eines LKWs.

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Ich würde die Karte vorher am Geldautomaten ausprobieren…

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Ja! Da der sonstige betriebliche Ertrag alle GuV Positionen meint, die in keiner eigenen Position ausgewiesen werden (z.b. werden Umsatzerlöse als eigene Position ausgewiesen) — diese Ertrage sind aber betrieblich also dich das hauptsächliche Geschäft entstanden. Davon abzugrenzen sind die sonstigen Erträge, die nichts mit dem Geschäftszweck des Unternehmens zutun haben z.b. wenn Lidl ein Grundstück mit Gewinn verkauft.

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wenn du einen Buchungssatz hast dann schaust du dir immer so an: wenn ein aktiv Posten der Bilanz mehr wird, das steht vorne. Bei den passiven anderes herum.

bsp Bank an Zinserträge

wenn die Schulden steigen weil wir einen Kredit aufnehmen

Bank an Verbindlichkeiten

bei der GuV überlegst du einfach, haben wir einen Ertrag dann im Haben buchen oder einen Aufwand dann im soll

bsp Aufwand

Zinsaufwand an Guv

bsp Ertrag

Guv an Zinserträge

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Die Preiselastizität zeigt um wieviel sich die Nachfrage ändert, wenn der Preis sich ändert.
bspw. Wie oben wenn der Preis verdoppelt dann geht die Nachfrage um 33% zurück.

Rechen tust du die Aufgaben einfach wie in der Formel beschrieben:

A1) -50/25= -2 = -200% —> die Nachfrage sinkt also bei einer Preis Erhöhung (von 25%) um 200%

A4) B ist am besten weil der Gesamterlös am höchsten ist 1 * 80= 80€

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Wer in Aktien investiert, investiert auch in sich selbst! Die Erfahrung die du am Finanzmarkt sammelst kann dir bspw. kein Buch der Welt vermittelt (ähnlich wie beim Autofahren, ständig als Kind mitgefahren aber man muss trotzdem selber am Steuer sitzen um wirklich fahren zu können)!

Ich kann dir nur empfehlen dich mit Aktien zu beschäftigen und zu investieren!

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Also als allererstes musst du schreiben dass du den Vertrag wiederfinden möchtest, und dann kannst du drohen einen Anwalt einzuschalten. Du kannst auch einfach nicht bezahlten und bei deiner Bank den Lastschrifteinzug kündigen.

Du hast natürlich ein Wiederufsrecht dass kann auch nicht pauschal ausgeschlossen werden!!

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Wie bist du auf dein Kurzfristiges VK gekommen? Ich denke das sind nur die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und noch die Steuer RST

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