Zählen 5en die nach den blauen briefen enstehen noch?

1 Antwort

Ich verstehe den blauen Brief als Warnung, dass man versetzungsgefährdet ist. Dass man Dich mittels blauem Brief nicht vor einer gefährdeten Versetzung in einem Fach warnen kann, wenn diese Gefahr noch gar nicht eingetreten ist, versteht sich wohl von selbst. Das ändert aber nichts daran, dass man nur eine gewisse Zahl an Fünfen - ich glaube, es sind zwei - auf dem Zeugnis haben darf, wenn man versetzt werden will.

Wenn alle Fünfen, vor denen man Dich im blauen Brief gewarnt hat, in Vieren geändert wurde, liebe ja nur noch die eine Fünf, die erst im zweiten Halbjahr dazugekommen ist. Die wäre also kein Problem.

Es gibt natürlich noch den Notenausgleich, aber ich vermute, dass Du keine ausreichendem Zweien hast, mit denen Du eventuelle Fünfen ausgleichen könntest.

Um Deine Frage konkret zu beantworten: Ja, auch eine Fünf, die ein Lehrer erst im zweiten Halbjahr gegeben hat, zählt

Gruß Matti