Zählen 5en die nach den blauen briefen enstehen noch?
also ich gehe auf eine gymnasium in nrw in die ef und habe einen blauen brief in mehreren fächern bekommen, die ich aber wahrscheinlich noch auf eine 4 bekomme. aber wie würde es aussehen wenn jetzt doch noch eine weitere 5 entsteht weil meine mündliche mitarbeit deutlich abgenommen habe. irgendjemand meinte mal dass defizite die durch einen blauen brief nicht vorgewarnt werden, nicht mehr versetzungsrelevant sind. aber stimmt das?
1 Antwort
Ich verstehe den blauen Brief als Warnung, dass man versetzungsgefährdet ist. Dass man Dich mittels blauem Brief nicht vor einer gefährdeten Versetzung in einem Fach warnen kann, wenn diese Gefahr noch gar nicht eingetreten ist, versteht sich wohl von selbst. Das ändert aber nichts daran, dass man nur eine gewisse Zahl an Fünfen - ich glaube, es sind zwei - auf dem Zeugnis haben darf, wenn man versetzt werden will.
Wenn alle Fünfen, vor denen man Dich im blauen Brief gewarnt hat, in Vieren geändert wurde, liebe ja nur noch die eine Fünf, die erst im zweiten Halbjahr dazugekommen ist. Die wäre also kein Problem.
Es gibt natürlich noch den Notenausgleich, aber ich vermute, dass Du keine ausreichendem Zweien hast, mit denen Du eventuelle Fünfen ausgleichen könntest.
Um Deine Frage konkret zu beantworten: Ja, auch eine Fünf, die ein Lehrer erst im zweiten Halbjahr gegeben hat, zählt
Gruß Matti