Wurde Zu unrecht angezeigt was tun?
Liebe Couminity,
Gestern kam, Ein brief der polizei! Daran steht ich hätte ein junges mädchen angeblich ein Nacktheit bild geschickt haben soll, Laut meinen Erzieherin, Wurde ich identifiziert tut aber das heißt nix, Meine erzieher haben ja auch behauptet mein bruder hätte mich gehackt. Also über die aussage meiner Erzieherin mach ich mir keine sorgen. Ich glaube dass meine Erzählerin Mir mit der aussage nur angst machen möchte! Aber wie verhalte ich mich bei der anzeige ich habe jemand im verdacht, Und zwar meine ex die mich letztes jahr im November angezeigt hat, Kann es möglich sein dass die damit zu tun hat. Weil es dauert ja auch eine weile bis die polizei der sache nachkommt... Kann es gut möglich sein dass es von ihr ist.. Und macht meine ex-freundin sich strafbar weil sie Ihren exverteidig, Der der schuldige ist. Ich Meine die könnten mich zwar, Identifiziert haben kann trotzdem ne verwechslung sein oder. Ich meine warum soll ein vergewaltigungsopfer sowas machen! Kann es auch sein dass mir jemand eins auswischen will? Glaubt ihr auch Das vergewaltigungsopfer sowas machen würden!!
Würde mich denn noch überhilfe freuen.
Mfg
Torsten
2 Antworten
Bei der Polizei musst du erstmal als Beschuldigter gar keine Aussage machen . und ich kann auch nur davon abraten, eine Aussage macht man maximal in Absprache mit seinem Anwalt vor Gericht aber auch der wird in so einigen Fällen davon abraten: der Satz : alles was sie jetzt sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden ist keine bloße Floskel. Mit einer Aussage hast du also immer das Risiko das dir das nachteilig ausgelegt wird, keine Aussage zu machen hingegen DARF dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Die andere Seite ist jetzt also in der Pflicht dir nachzuweisen das du was gemacht hast ansonsten heißt es nämlich und hier die 2te Floskel: im Zweifel für den Angeklagten
Die einzige Pflicht die du hast ist vor Beamten der Polizei und vor Gericht oder dem Staatsanwalt deine personenbezogenen Daten vollständig und richtig anzugeben sofern du deinen Ausweis nicht dabei hast. Ansonsten kannst du bei jeder Kontrolle oder jedem Verhör schweigen und wie gesagt das wird dir nicht zum Nachteil. Lediglich als Zeuge hast du die Pflicht ne Aussage zu machen.
Schwierig zu beantworten. Am besten bei den Ermittlungen bei der Wahrheit bleiben. Sie müssen es Dir beweisen.