Wurde Zu unrecht angezeigt was tun?

2 Antworten

Bei der Polizei musst du erstmal als Beschuldigter gar keine Aussage machen . und ich kann auch nur davon abraten, eine Aussage macht man maximal in Absprache mit seinem Anwalt vor Gericht aber auch der wird in so einigen Fällen davon abraten: der Satz : alles was sie jetzt sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden ist keine bloße Floskel. Mit einer Aussage hast du also immer das Risiko das dir das nachteilig ausgelegt wird, keine Aussage zu machen hingegen DARF dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Die andere Seite ist jetzt also in der Pflicht dir nachzuweisen das du was gemacht hast ansonsten heißt es nämlich und hier die 2te Floskel: im Zweifel für den Angeklagten

Die einzige Pflicht die du hast ist vor Beamten der Polizei und vor Gericht oder dem Staatsanwalt deine personenbezogenen Daten vollständig und richtig anzugeben sofern du deinen Ausweis nicht dabei hast. Ansonsten kannst du bei jeder Kontrolle oder jedem Verhör schweigen und wie gesagt das wird dir nicht zum Nachteil. Lediglich als Zeuge hast du die Pflicht ne Aussage zu machen.

Schwierig zu beantworten. Am besten bei den Ermittlungen bei der Wahrheit bleiben. Sie müssen es Dir beweisen.