Wohnungskündigung / Sonderkündigung?

2 Antworten

Nachwuchs kommt ja nicht so ganz "plötzlich" - daher stellt dieser auch keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Einen Nachmieter muss kein Vermieter akzeptieren.

Dass sich Fristen überschneiden ist doch eher normal. Schließlich muss man die neue Wohnung ja zumeist auch noch herrichten und dann den Umzug machen und danach die alte Wohnung ebenfalls ordnungsgemäß verlassen. Das alles klappt ja niemals an einem Tag.

Ansonsten kannst du nur mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch suchen und ihm auch geeignete Nachmieter präsentieren - vielleicht geht er ja darauf ein oder erlässt euch einen Teil der Kündigungsfrist.

Du kannst bei Deinem Vermieter nachfragen, ob du eher aus dem Vertrag raus kommst, wenn du ihm einen Nachmieter besorgst.

Ein Recht auf "Verkürzung" hast du nicht.


Bayer1978 
Fragesteller
 09.03.2020, 19:58

ich lese im Internet immer hier von: "§ 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"

Das mit dem Nachmieter ist ein guter Tip, jedoch kann der Vermieter jeden Vorschlag von mir ablehnen. Und in der Regel lässt der Vermieter hier in der Wohnanlage immer Freunde von sich einziehen.

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miezepussi  09.03.2020, 20:01
@Bayer1978

Ein wichtiger Grund wäre, wenn Du Schimmel in der Wohnung hättest, und der Vermieter den nicht beseitigen lässt. Das Ihr Nachwuchs bekommt bzw. das sich die Wohunungen überschneiden ist Dein Problem, aber kein wichtiger Grund in Sachen vorzeitige "Entlassung" aus dem Mietvertrag.

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