Wohnen in der Schweiz?
Als deutsche Staatsbürgerin, wohnhaft in Deutschland, möchte ich zu meinem Freund in die Schweiz ziehen und bei ihm wohnen, aber weiterhin in Deutschland arbeiten. Meinen Erstwohnsitz in Deutschland möchte ich behalten. Was muss ich beachten? Muss ich das bei den schweizer Behörden melden? Welche Fristen sind ggf. einzuhalten?
1 Antwort
Wenn du in die Schweiz ziehst und dich dort permanent aufhalten möchtest, musst du dich auf jeden Fall bei der Gemeinde (Einwohnermeldeamt) anmelden, in der dein Freund lebt. Dann brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung B, die du als Deutsche jedoch relativ leicht erhalten solltest. Als Touristin kannst du dich 90 Tage in der Schweiz aufhalten, ohne dies melden zu müssen. Wenn du dich aber permanent in der Schweiz aufhalten möchtest, musst du dich innert 14 Tagen anmelden (Kanton Bern).
Wie die genauen Bestimmungen sind, regeln die kantonalen Migrationsämter. Am besten informierst du dich beim entsprechenden Amt, des Wohnkantons deines Freundes. Hier ist auch noch ein Link der Schweizer Botschaft in Deutschland: https://www.eda.admin.ch/countries/germany/de/home/visa/aufenthalt.html
Am besten meldest du dich gleich nach Ankunft beim Amt, erklärst deine Situation (permanenter Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit) und die werden dir dann sagen können, was bis was gemacht werden muss.
Deinen deutschen Wohnsitz kannst du, wie ich das verstehe, weiterhin behalten (siehe Bürgerliches Gesetzbuch §7 Abs. 3 https://dejure.org/gesetze/BGB/7.html ).