Wohnen ganzjährig auf dem Campingplatz?

1 Antwort

Nach dem sogenannten Bundesplanungsrecht gelten Campingplätze als Erholungs- und nicht als Wohngebiete. Dauerhaftes Wohnen ist dort demnach nicht erlaubt (mal abgesehen vom Campingplatzbetreiber, der dort sein Eigenheim hat).