wir haben kein kellerschlüssel!

5 Antworten

Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass du Anspruch auf den Keller hast, hast du auch Anspruch auf einen Zugangsschlüssel, oder eben, dass er offen bleibt!

Ansonsten mit Mietminderung drohen, da ja der Vertrag nicht eingehalten wird, und du nicht bekommst was dir zusteht.

wenn in eurem Mietvertrag steht, dass dieser Kellerraum zu eurem Mietgegenstand gehört oder dass es einen Keller gibt, der allen zur Verfügung steht, dann habt ihr das Recht auf einen Schlüssel. Wen der Hausmeister nur noch 2 Schlüssel hat, dann ist das sein Pech und er muss entweder die Schläösser austauschen oder neue Schlüssel nachmachen. Aber was interessiert euch eigendlich der Haumeister? Euer Ansprechpartner ist euer Vermieter. bei dem müsst ihr den Schlüssel anfordern.

Geh zum Schlüsseldienst und laßt euch mit Einverständnis einen nachmachen kostet ca.10€

Normalerweise ist der Hausmeister nur die "Executive" des Vermieters. Daher wäre ein Anschreiben des Vermieters sinnvoll, wo ihr um Erläuterung bittet, warum ihr keinen Kellerschlüssel bekommt. Vielleicht steht das sogar in eurem Mietvertrag, ob ihr Zugang zum Keller bekommt oder nicht,

Wenn der Keller laut Mietvertrag mit zur Nutzfläche gehört, für die ihr Miete zahlt, habt ihr Anspruch auf einen Kellerschlüssel.