Windows in VM mit gleicher Lizenz erlaubt?
Ich möchte ein Video aufzeichnen; Schlagwort Schulungsvideo. Dazu möchte ich aber nicht meinen eigentlichen Rechner benutzen da dort, wenn zB der Desktop zu sehen ist oder eine Dialogbox zur Dateiauswahl, mein Desktop und meine Verzeichnisse zu sehen sind.
Ich benutze Windows 8.1 Pro was ja einen Hyper-V enthält. Daher der Gedanke eine virtuelle Maschine zu benutzen die ja quasi jungfräulich erscheint. Jetzt ist meine Frage ob es Lizenztechnisch erlaubt ist das Windows der Basismaschine zu verwenden oder ob ich eine extra Lizenz benötige? Dazu gibt es eine Infoseiten bei Microsoft:
www.microsoft.com/de-de/licensing/produktlizenzierung/virtualisierung
Aus der werde ich aber nicht richtig schlau. Weiß jemand ob das erlaubt ist und wenn ja wo steht das?
Ich möchte nochmals klarstellen das es nur ein Virtuelles Windows auf einem Windows geht. Also auf der gleichen Maschine und nicht um Desktopvirtualisierung um Ihn anderen zB remote zur Verfügung zu stellen.
2 Antworten
Für die Home-Versionen definitiv nicht. Für Professional-Versionen ist oder war es erlaubt, eine zusätzliche Instanz in einer virtuellen Maschine auf derselben physikalischen Maschine laufen zu lassen. (Bei welchen Windows-Versionen das im einzelnen erlaubt/verboten ist, weiß ich nicht auswendig.)
Wie es mit dem Verbot aussieht, Home-Versionen ab Windows 7 überhaupt in einer VM laufen zu haben, kann ich nicht letztlich beurteilen. Nach dem EULA ist die Verwendung in einer VM zwar nicht gestattet, aber ich persönlich halte das für eine "überraschende Klausel" im Sinne des AGBG, besonders wenn es nicht auf der Schachtel steht. Letztlich wird das irgendwann ein Gericht entscheiden müssen, vermute ich.
Ob es geht/legal ist weis ich leider nicht.
Aber du kanst dir z.B. Eine Windows 7 iso runterladen und diese 60 oder 90 Tage ohne Lizenz verwenden, und danach wieder neu instalieren (so habe ich es immer gemacht, wenn ich kein Windows 8 mehr sehen wollte)
Macht Semper Video (youtube) schon seid Jahren, und die wurden nicht verklagt oe.
Das ist technisch möglich, aber nicht im Sinne des Erfinders. Und ich vermute, dass im Zweifelsfall ein Gericht das ähnlich sehen wird.