Wie wird man Schiedsmann?

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http://www.schiedsamt.de/298.html

Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. man darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 25. bzw. das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 bzw. 75 Jahre alt sein und zudem in dem Bezirk des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle wohnen. Die Einzelheiten sind in den verschiedenen Landesgesetzen etwas unterschiedlich geregelt.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. In zeitlicher Hinsicht sollten Sie im Schnitt ca. 10 Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen (meist abends).

Sie können sich bei Interesse und Eignung an Ihre Gemeindeverwaltung wenden und dort nachfragen, ob in Ihrem Bezirk ein Schiedsamt / eine Schiedsstelle frei ist und sich dann ggfl. schriftlich mit kurzem Lebenslauf bewerben.

Der Rat bzw. die Bezirksvertretung der Gemeinde wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin/ den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet bzw. vereidigt.

huhu :)

schiedmann im sinne vom schiedsgericht ? ... man wird zum schiedmann berufen vom gericht, die auswahl kann willkürlich passieren... man kann sich aber auch bei gericht vormerken lassen

lg