Welchem Rechtsdenken lässt sich die Lehre vom Gesellschaftsvertrag zuordnen? Inwiefern enthalten die Lehren von Hobbes und Bodin gleichwohl die Anlagen zur Überwindung eben dieses Rechtsdenkens?
Mein Problem bei der Frage ist, dass es den Gesellschaftvertrag doch erst bei Hobbes gab, Bodin beschrieb doch nur den Begriff der Souveränität mit dem Grundsatz, dass dieser Souverän nicht an das gesetzte Recht, sondern nur an das vorausliegende Recht gebunden ist.
Bodins Denkensweise ist naturrechtlich, Hobbes geht in Richtung des Vernunftsrechts... Wie können dann beide Anlagen zum Überwinden des Vernunftrechts enthalten?
Und ist mit dieser Überwindung etwas in die Richtung der Theorie Kants gemeint, der das Vernunftrecht überwand, weil er die Verbindlichkeit des Rechts einfach nur darin sah, dass die zuständige Stelle es beschlossen hatte und nicht weil es vernünftig war?
Kann auch sein, dass ich mit meinen Vermutungen völlig falsch liege, ich weiß einfach nicht wo Anlagen etwas zu überwinden bei Bodin und Hobbes zu finden ist...
Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schon mal :)